Hallo zusammen !
Angenommen, ein Arzt hat eine Arzthelferin, die eine Ausbildung in medizinischer Fußpflege hat und diese auch qualifiziert durchführen kann. Die Arzthelferin möchte diese Fertigkeit gern nun in den Praxisalltag einbringen, zumal in einer Arztpraxis auch viele Diabetiker sind, die in der Tat von einer fachgerechten Fußpflege profitieren.
Nehmen wir weiter an, dass der Arzt dieses Vorhaben unterstützen möchte, um seinen Patienten schnell und unkompliziert bei Bedarf eine Fußpflege vermitteln zu können.
Welche rechtlichen Probleme könnten sich ergeben, speziell wenn die Arzthelferin auch nach Ende der Sprechstunde abends (also bei Abwesenheit des Arztes) noch bei Patienten eine Fußpflege durchführt ?
Wäre dies aus juristischer Sicht zu vertreten ? Wer haftet, wenn die Arzthelferin einen Patienten versehentlich am Fuß verletzt oder der Patient - vielleicht auch aus anderen Gründen - in der Praxis kollabiert und sich dabei verletzt ?
Ich habe mal gelesen, dass eine Arzthelferin über den Arzt, der sie beschäftigt haftpflichversichert ist. Aber stimmt das wirklich immer ? Auf der anderen Seite wird ja auch davon ausgegangen, dass eine Fußpflege auf Empfehlung (und damit vielleicht auch auf Veranlassung ?) des Arztes erfolgt. Dann würde der Arzt, dem die Praxis gehört und der die Arzthelferin beschäftigt doch mit in die Haftung einbezogen werden, oder nicht ?
Wie sehen das die juristisch bewanderten Forumbesucher ?
Ich würde mich sehr über Meinungsäußerungen freuen.
Gruß Kai