Frage zu Hartz 4 und WBS - Wohnung

Liebe/-r Experte/-in,

habe eine Frage hinsichtlich Hartz 4 und Wohnung mit Wohnberechtigungsschein.

Leider bin ich gezwungen, aufgrund meiner längeren Arbeitslosigkeit ab Dezember 2009 ALG 2 zu beantragen. Hierfür werden ja bekanntlich auch die Kosten für eine angemessene Wohnung bezahlt.

Ich habe mich erkundigt, den Alleinstehenden Hartz 4 – Empfänger (wie mir) steht eine 45 qm große Wohnung mit einer Kaltmiete von 5,11 Euro / qm in Mönchengladbach zu.

Nun hab ich das Problem, dass meine Wohnung zum einen die 45 qm überschreitet, da ich 60 qm Wohnfläche habe. Anderseits liegt der Quadratmeterpreis meiner Wohnung bei 5,25 Euro / qm Kaltmiete. Meine Heizkostenvorauszahlung beläuft sich auf 40 Euro / Monat, für Betriebskosten zahle ich 80 Euro / Monat. Somit zahle ich 435,00 Euro Warmmiete im Monat.

Das gute an der Wohnung ist, dass diese Wohnung sozial gefördert ist, d. h. es ist eine Wohnung mit Wohnberechtigungsschein.

Vorteil für mich bzw. der ARGE wären:

• lt. meiner Kenntnis eine Mietpreisbindung (d. h. keine Mieterhöhung aller 2 Jahre möglich)
• Weiterhin fallen aufgrund des baulichen guten Zustands (Baujahr Haus 1995) keine großen Nebenkosten an (hatte jedes Jahr immer ein Guthaben aus den Nebenkosten zwischen 80,00 – 176,00 Euro)
• Und eine Kaution mußte auch nicht erbracht werden

Nun ist meine Frage:

• Wie könnte die ARGE hinsichtlich des Wohnberechtigungsscheins in Zusammenhang mit den zu vielen Quadratmetern bzw. den zu hohen Mietkosten umgehen?
• Wird die Berechnung der angemessenen Wohnung bei einem Wohnberechtigungsschein anders gehandhabt, wie bei einer Wohnung auf dem freien Markt?
• Kann dann die ARGE hinsichtlich der 15 Quadratmeter mehr bzw. hinsichtlich des zu hohen Preises mich zum Auszug zwingen? Immerhin sind doch Sozialwohnungen für sozial schwache Leute gebaut worden!

Diese Wohnung habe ich als ich noch beruftätig war (vor 18 Monaten) bezogen und möchte hier auch nicht raus. Abgesehen davon, dass sich der finanzielle Aufwand für mich (Umzugsfirma bzw. Handwerker für Küchendemontage und Montage …) bzw. für die ARGE (evtl. höhere Nebenkosten durch den Umzug in eine günstigere Wohnung, Mieterhöhung, Kaution usw.) mit Sicherheit nicht wirklich lohnen würde.

Ich bedanke mich schon mal für die Aufklärung über den Sachverhalt WBS – Wohnung in Zusammenhang mit Hartz 4.

Gruß

Marco G.

Guten Morgen Marco G.,

Wie sich das mit einem Wohnberechtigungsschein verhält weiß ich nicht. So einen Fall hatte ich bis da do noch nicht.

Sie können Sich aber vom Hartz 4 Amt unverbindlich beraten lassen. Die werden ihnen schon sagen was Sie können und dürfen. Sie aus der Wohnung schmeißen dürfen Sie allerdings nicht. In diesem Fall werden Sie auf die Übrigen Mietkosten selber sitzen bleiben und müssen den Rest der Miete eben „abhungern“. So war es bei mir der Fall. Meine Miete überschreitet 40€ von der geförderten Leistungen und diese 40€ nehme ich von dem Lebensunterhalt der beim Hartz 4 noch dazu kommt. Dafür musste ich beim Antrag auf Hartz 4 nur eine Erklärung abgeben das ich für die restliche Miete von selbst aufkomme.

Das einzige wo die Agentur Druck machen kann ist wen eine gute Arbeitsstelle in Aussicht steht die nicht in der Region verfügbar ist. Ich musste mir zum Thema Umzug und Geld auch schon mal Anhören das ich einen Kredit aufnehmen soll oder meine Eltern anpumpen soll. In diesem Fall waren die Betreuerinnen total Schamlos.

Ich hoffe ich könnte weiter helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Idefix Windhund

Hallo Marco,
es tu tmir leid, dass ich jetzt keinen guten Bescheid für dich habe!
Aber die Arge sagt: du kannst in der Wohnung bleiben, dann zahlst du den Differenzbetrag selber. Oder sie könnte sagen: „Ziehen sie um!“ In letzter Zeit versuchen die jedoch, diese Aussage nicht mehr zu tätigen, weil:
Sagen sie „Ziehen sie um!“, dann müssen sie dir den Umzug zahlen! Also warten die, bis dir die Puste ausgeht! Sie warten wie die Geier, bis du selber ankommst und eine neue Wohnung zur Genehmigung anbringst. Du musst die neue Wohnung von denen absegnen lassen - sonst bekommst du wieder Ärger. Aber das könntest du aussitzen, wenn es dich nicht zu teuer kommt! Hiesse sonst: Umzug selber zahlen und die evtl. höheren Mitkosten selber tragen.

Wie gesagt, es ist deine Entscheidung. Ich würde bleiben und versuchen, den Differenzbetrag zu zahlen und gleichzeitig nach einer Arbeit gucken. Ja, ich weiss, Jobs wachsen nicht auf Bäumen!
Denk auch daran, dass innerhalb der Städte preiswerte Wohnungen kaum zu bekommen sind - und du in Randbezirke gedrängt würdest. Da bräuchtest du zwingend, wenn kein direkter Anschluss an den ÖPNV, ein Fahrzeug. Auch zusätzliche Kosten.
Die höheren Nebenkosten interessieren die Arge nicht! Da gibt es einen festen Satz, und wenn diese Kosten überschritten werden, wäre es wieder deine Sache!

Du müsstest evtl. deine sozialen Bindungen aufgeben, wenn du so weit raus ziehen müsstest.
Kannst du in deiner Wohnung eine WG machen? Also einen Kerl oder auch ein Mädchen mit wohnen lassen? Ntürlich eindeutig getrennt - also keine Lebenspartnerschaft etc. (Kühlschrank hat jede® seine eigene Etage! z.B.) - vielleicht könntest du so die Wohnung halten. Wenn du dann wieder einen Job hast, kannst du ja die WG auflösen!
Oder kannst du in eine WG ziehen? Das ist derzeit für viele die einzige Möglichkeit des preiswerten Wohnens! Vermieter stehen dem inzwischen sogar recht aufgeschlossen gegenüber! Also nur Mut - frag deinen Vermieter!
Der WBS ist in diesem Zusammenhang vollkommen unwichtig!
Der Hausbesitzer bekam Gelder zum Hausbau. Deswegen muss er an Besitzer eines WBS vermieten. Sonst muss er die Gelder zurück zahlen! Also kein Vorteil für dich!

Nun viel Glück - und sprich mit Freunden, vielleicht kennen die jemanden, der/die mit dir leben würde!
Viele Grüße
Zaubermaus

Hallo Marco!
Ich kann Dir leider diese Frage nicht ganz genau beantworten. Die differenz zwischen Deiner aktuellen Miete und dem was in Eurem Bezrk zustehender höhe Deiner Miete, fält ja nicht groß aus. Ich könnte mir denken, daß das Amt dies trotzdem bezahlt. Es kommt bei so einem Entscheid immer auf den einzelfall an. Ich empfehle Dir auf jeden Fall lasse Dich beim Amt beraten, denn ich kann mir vorstellen, daß Du in dieser Wohnung bleiben kannst.

Herzliche Grüße
Momo

Viel Glück dabei

Hallo Marco,

wie die Arge in MG hier reagieren wird, kann ich dir nicht sagen. Am besten klärst du das in einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung. Stelle den H4 Antrag so schnell als möglich sonst verzögert sich die Auszahlung der Leistung.

Gruß
Armin

P.S.
Nähere Infos über H4 und Wohnungsmiete unter:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/a…

Hi,
Also ich sehe da kein Problem für dich und deine Whg. wenn die jetzt immens höhere Miete hätte 200-300 Euro mehr, dann würd es vielleicht Ärger geben, aber so nicht.

Und wenn doch,…dann solln die guten Leutchen dir erst mal ne günstigere besorgen,…auf dem heutigen Whgsmarkt so gut wie unmöglich. Also,…keine Sorge!!
Liebe Grüße
Maggie