Liebe/-r Experte/-in,
habe eine Frage hinsichtlich Hartz 4 und Wohnung mit Wohnberechtigungsschein.
Leider bin ich gezwungen, aufgrund meiner längeren Arbeitslosigkeit ab Dezember 2009 ALG 2 zu beantragen. Hierfür werden ja bekanntlich auch die Kosten für eine angemessene Wohnung bezahlt.
Ich habe mich erkundigt, den Alleinstehenden Hartz 4 – Empfänger (wie mir) steht eine 45 qm große Wohnung mit einer Kaltmiete von 5,11 Euro / qm in Mönchengladbach zu.
Nun hab ich das Problem, dass meine Wohnung zum einen die 45 qm überschreitet, da ich 60 qm Wohnfläche habe. Anderseits liegt der Quadratmeterpreis meiner Wohnung bei 5,25 Euro / qm Kaltmiete. Meine Heizkostenvorauszahlung beläuft sich auf 40 Euro / Monat, für Betriebskosten zahle ich 80 Euro / Monat. Somit zahle ich 435,00 Euro Warmmiete im Monat.
Das gute an der Wohnung ist, dass diese Wohnung sozial gefördert ist, d. h. es ist eine Wohnung mit Wohnberechtigungsschein.
Vorteil für mich bzw. der ARGE wären:
• lt. meiner Kenntnis eine Mietpreisbindung (d. h. keine Mieterhöhung aller 2 Jahre möglich)
• Weiterhin fallen aufgrund des baulichen guten Zustands (Baujahr Haus 1995) keine großen Nebenkosten an (hatte jedes Jahr immer ein Guthaben aus den Nebenkosten zwischen 80,00 – 176,00 Euro)
• Und eine Kaution mußte auch nicht erbracht werden
Nun ist meine Frage:
• Wie könnte die ARGE hinsichtlich des Wohnberechtigungsscheins in Zusammenhang mit den zu vielen Quadratmetern bzw. den zu hohen Mietkosten umgehen?
• Wird die Berechnung der angemessenen Wohnung bei einem Wohnberechtigungsschein anders gehandhabt, wie bei einer Wohnung auf dem freien Markt?
• Kann dann die ARGE hinsichtlich der 15 Quadratmeter mehr bzw. hinsichtlich des zu hohen Preises mich zum Auszug zwingen? Immerhin sind doch Sozialwohnungen für sozial schwache Leute gebaut worden!
Diese Wohnung habe ich als ich noch beruftätig war (vor 18 Monaten) bezogen und möchte hier auch nicht raus. Abgesehen davon, dass sich der finanzielle Aufwand für mich (Umzugsfirma bzw. Handwerker für Küchendemontage und Montage …) bzw. für die ARGE (evtl. höhere Nebenkosten durch den Umzug in eine günstigere Wohnung, Mieterhöhung, Kaution usw.) mit Sicherheit nicht wirklich lohnen würde.
Ich bedanke mich schon mal für die Aufklärung über den Sachverhalt WBS – Wohnung in Zusammenhang mit Hartz 4.
Gruß
Marco G.