Noch ist es nicht so weit, aber es könnte gut passieren das mein Sohn im Laufe dieses Jahres Hartz IV beantragen muss. Dieser Umstand liegt nicht daran, das er nicht arbeiten will oder kann, sondern in seinem erlernten Job der Markt zu ist und Zeitarbeitsfirmen scheinbar überwiegend „Auftragsbezogenen Arbeitsverträge“ abschließen, so das er dadurch seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld fast aufgebraucht hat. Weil sich Arbeitszeiten und Arbeitslosigkeit abwechseln. Liest sich dumm ist aber so.
Nun zu meiner Frage: Er wohnt bei mir, bzw. im Haus meines Vaters in dem wir eine Wohnung haben, wie wird das von der ARGE gewertet, bin ich noch unterhaltspflichtig (er ist 29) bzw. wird das als Bedarfsgemeinschaft angesehen und mein Einkommen angerechnet?. Macht es Sinn, wenn er mit meinem Vater einen Mietvertrag über das von ihm genutzte Zimmer abschließt?Ich bin voll berufstätig mit entsprechendem guten Einkommen.
hallo Inge,
ich versuche mal Dir zu antworten, mit den Kenntnissen, die ich über HARTZ 4 habe, um Dir zu helfen:
1.) Es muss eine *abgeschlossene* Wohnung vorhanden sein, mit einer Extra_Kochstelle und einer " Nasszelle ", also Räumlichkeiten, die nur Dein Sohn alleine benutzen kann und darf. Es gibt einen Aussendienst von der ARGEAgentut und die machen auch unter anderem Hausbesuche. Also ein Zimmer alleine genügt nicht. Denn dann geht das Sozialamt von einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft aus, wo alle Mitglieder dieser Bedarfsgemeinschaft aus einem Topf wirtschaften. Das hört sich blöd an, ist aber das ARGE Behörden Deutsch. Besser ist das Wort Haushaltsgemeinschaft.
Ich glaube, mit 29 ist Dein Sohn auf sich alleine gestellt, das heisst, Du bist nicht mehr unterhaltspflichtig, weil er ja schon lange volljährig ist.
Ein Mietvertrag könnte helfen, aber das gibt es nur wie ich oben beschrieben habe bei *abgeschlossenen* Wohnungen.
viele Grüsse
chatboy
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Nachtrag
hallo Inge,
zusätzlich zu meinem o.a. posting möchte ich noch anmerken, dass wenn es ein Mietvetrag werden soll, dieser ja unter Verwandten gemacht ist, und ob der dann vom Sozialamt oder der ARGEAgentur anerkannt wird, steht auf einem anderen Blatt. Dein Sohn könnte es ja versuchen, dieses ALG II zu beantragen, wenn er was bekommen würde, dann entsprechend weniger, weil das Vermögen der Eltern angerechnet wird. Wie da genau die Abstufungen sind, und ob er da überhaupt was bekommt, kann ich Dir leider nicht sagen.
alles Gute
chatboy
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weildas Vermögen der Eltern angerechnet wird.
Also das Vermögen der Eltern wird mit Sicherheit NICHT angerechnet.
Gruß
Nelly
es wäre nett, wenn ich mit Namen angeredet werde 
hallo Nelly,
wie gesagt, ich habe oben geschrieben meines Wissens nach …
ich denke, dass wie bei der früheren Sozialhilfe auch, die engsten Verwandten einander erstmal unterstützungspflichtig sind, wennin einem gemeinsamen Haushalt gewohnt wird …
oder nicht ?
mit freundlichen Grüssen
chatboy
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Hallo Nelly, hallo chatbaoy
Heisst das dann im Klartext, das auch mein Gehalt mit angerechnet wird und er ggfs. keinen Cent bekommen würde, auch den den Regelsatz ohne Miete?
Dabei gehts auch nicht drum, evtl. Mietkosten zu erhalten, sondern das ich eigentlich nicht sonderlich erbaut davon wäre, wenn er aufgrund meine Gehaltes keinerlei Geld bekommen würde und somit wäre ich dann ja wieder voll für ihn unterhaltspflichtig, kann ihn ja nicht verhungern lassen 
hallo Inge,
wenn Dein Sohn ausziehen würde und sich eine eigene Wohnung mieten würde, wäret Ihr auf der sicheren Seite, wenn er das ALG II Geld beantragen möchte.
viele Grüsse
chatboy
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Das ist doch eigentlich Schwachsinn, da ist jemand der die Möglichkeit hätte, die Miete zu sparen und somit würde auch die ARGE sparen und es wäre nur der Regelsatz zu zahlen. Statt dessen werden Menschen gezwungen, sich eine Wohnung/Zimmer zu mieten um überhaupt ein kleines Taschengeld zu erhalten! Gleichzeit sind die Arbeitsämter derart unfähig in der Jobvermittlung und nicht bereit Weiterbildungen zu übernehmen.
Ehrlich gesagt mich wundert es nicht das die Volksseele hochkocht.