angenommen, der Besitzer einer Doppelhaushälfte (Bj. 2005) hat im Jahr 2009 sein bisher ungenutztes, nicht ausgebautes Dachgeschoss zu einem Studio ausgebaut. Die Wohnfläche seiner DHH hat sich damit um ca. 20 qm erweitert.
Der Eigentümer, welcher die DHH selbst bewohnt, hat einige Arbeiten selbst erledigt, andere Arbeiten auch durch Fachfimrmen erledigen lassen.
Frage:
Kann die Person die Arbeitskosten der Handwerker (Treppenbauer; Elektriker; Heizungsmonteur) als sog. haushaltsnahe Handwerkerleistungen steuerlich absetzen?
Der Dachausbau dürfte wohl eher zu Modernisierung denn zur Herstellung gehören. Damit wäre ein Ansatz der Kosten, zumindest laut Gesetz, zulässig. Wenn die Verwaltung hier den Ansatz der Kosten wegen „Herstellungskosten“ ablehnen will, sollte man im Vorfeld bereits sämtliche Gestalltungen nutzen, um den Ansatz dennoch zu erreichen. Hier böte sich also die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht an, der den Fall notfalls auch durch die Instanzen klagt.
Genaueres kann man aber natürlich nur entscheiden, wenn man alle Einzelheiten des Falles kennt. Dafür scheint mir ein Forum allerdings ungeeignet.