Frage zu Hauskauf Kredit

hallo leute habe mal eine frage, bin an einem Haus interessiert und wollte mal euch fragen ob mir hier jemand vielleicht schon mal grob eine antwort geben kann

daten: ich bin 23, meine freundin 22, wollen ein Haus 175.000 euro kaufen, (Provison 3,57 Courtage innkl MwST vom Kaufpreis)das haus ist soweit komplett fertig eingreichtet, einbauküche + bad ist schon vorhanden und im preis dabei. Ich sag mal es lässt sich ja meist am Hauspreis immer noch ein wenig verhandeln.

als Startkapital haben wir gut 30.000-35.000 euro zur verfügung
ich verdiene ca 1.600 euro netto, meine freundin 1.000 Euro netto, wir sind beide unbefristet und fest eingestellt.Kinder haben wir keine, auch keinen Schufa eintrag, weiter ratenzahlungen oder ähnliches, wir wohnen beide noch jeweils im Elternhaus.

so wollte mal fragen ob man da chancen auf einen Kredit hat.

vielen dank schonmal im Vorraus, mfg Marc

Hi,

ohne viel Gerede: wenn die Schufas soweit in Ordnung sind und keien ungewöhnlich hohen Belastungen vorliegen, ist das tragfähig und ich gebe dem gute Chancen.

Grüße

Uwe

wir sind beide unbefristet und fest eingestellt

Das kann sich fristgemäß oder fristlos ändern.

Kinder haben wir keine

Das wird sich sehr wahrscheinlich irgendwann ändern. Dann fällt ein Verdiener für eine Weile aus, und das Kind kostet extra.

Zusammenfassung:

Bei Euch verdient keiner viel Geld (>3000€/ Monat). Ihr könnt deshalb nicht nenneswert Geld auf die hohe Kante legen. Und es besteht das Riskio des Ausfalles eines Einkommens.
Wir würden das Haus deshalb nur bis ca. 60% vom Verkehrswert beleihen (das restliche Geld müßte Eigenkapital sein, oder von den Eltern kommen).

Ich würde die Kaufentscheidung an Eurer Stelle davon abhängig machen, ob Eure Eltern im Notfal mal für 3 Jahre die Rate zahlen können.

Erdbeerzunge

Hallo,

neben den Maklerkosten wurden die Grunderwerbsteuer und Notar-/Grundbuchkosten nicht berücksichtigt?

Das Einkommen der Freundin mit 1.000 € ist kaum zu bewerten, da dies seit Juli 2011 aufgrund der neuen Pfändungsgrenzen gar nicht mehr pfändbar wäre.

Der Freund mit ca. 1.600€ Netto müsste ein Festgehalt haben, also kein schwankenden Einkommen und hierbei sollten keine Überstunden, Nachtzuschläge etc. beinhaltet sein; bei 1.550 € Netto wären 350 € mtl. pfändbar, immer unter der Voraussetzung, dass noch ledig und keine Kinder hat.

Zu den Dauer der Arbeitsverhältnisse ist nichts bekannt, hoffentlich nicht noch befristet oder erst seit ein paar Monaten dort beschäftigt.

Es nicht persönlich nehmen, aber man würde sich nicht darum reißen, diese Finanzierung mit den ganzen „Risiken“ ins Haus zu nehmen.

Schönen Tag noch.

Hallo,

wir sind beide unbefristet und fest eingestellt

Das kann sich fristgemäß oder fristlos ändern.

Dann darf man keine Kredite mehr vergeben! Ändern kann sich Alles!

Kinder haben wir keine

Das wird sich sehr wahrscheinlich irgendwann ändern. Dann
fällt ein Verdiener für eine Weile aus, und das Kind kostet
extra.

Ändern könnte sich aber auch das Netto nach einer Hochzeit!

Zusammenfassung:

Bei Euch verdient keiner viel Geld (>3000€/ Monat). Ihr könnt
deshalb nicht nenneswert Geld auf die hohe Kante legen. Und es
besteht das Riskio des Ausfalles eines Einkommens.

Die haben mit Ihren 22/23 Jahren schon 30-35T€. Ist das nichts?

Wir würden das Haus deshalb nur bis ca. 60% vom Verkehrswert
beleihen (das restliche Geld müßte Eigenkapital sein, oder von
den Eltern kommen).

Ich hätte mir gewünscht, dass Banken bei anderen Entscheidungen in der Vergangenheit auch nur ein Bruchteil dieser Vorsicht hätten walten lassen!

Ich würde die Kaufentscheidung an Eurer Stelle davon abhängig
machen, ob Eure Eltern im Notfal mal für 3 Jahre die Rate
zahlen können.

Wenn man nur Kredite vergibt, die hundertprozentig sicher sind, wofür bekommt eine Bank dann eigentlich eine Risikoprämie in Form von höheren Zinsen?

Fazit: Diese Finanzierung geht!

Erdbeerzunge

Gruß
tycoon

tycoon

2 Like

sehe ich genauso. Guter beitrag auch von tycoon.

Gruß

1 Like

sehe ich genauso. Guter beitrag auch von tycoon.

Gruß

ich auch… denn die raten für die 140K kredit dürften sich bei ca. 580 euros einpendeln. soviel geht wahrscheinlich auch für eine miete drauf, wenn man sich eine wohnung sucht…

gruß inder

Hallo,

Wir würden das Haus deshalb nur bis ca. 60% vom Verkehrswert
beleihen (das restliche Geld müßte Eigenkapital sein, oder von
den Eltern kommen).

Ich hätte mir gewünscht, dass Banken bei anderen
Entscheidungen in der Vergangenheit auch nur ein Bruchteil
dieser Vorsicht hätten walten lassen!

Sparkassen sind keine Banken, dafür steht bei ihnen aber in der Satzung, bis zu welchem Beleihungswert sie Kredite vergeben dürfen: 60% vom Verkehrswert.

Gruß
Christian

ich auch… denn die raten für die 140K kredit dürften sich
bei ca. 580 euros einpendeln. soviel geht wahrscheinlich auch
für eine miete drauf, wenn man sich eine wohnung sucht…

gruß inder

Das Geld geht auch für die (Nettokalt)Miete drauf, korrekt. Beim Haus zahlst Du aber sehr viel mehr andere Kosten im Vergleich zur effektiv bewirtschafteten Mietwohnung:

-Reparaturen, Erneuerungen (z.B. vom Dach oder Teppich) zahlst Du komplett selber
—>sehr hohe Nebenkosten insgesamt pro qm Wohnfläche im Vergleich zur Wohnung

Bei der Mietwohnung zahlst Du z.B. 3€/ m2 NK, macht bei 70m2 ca. 210€ NK. Beim Haus rechnen wir mit 6€/ m2 NK, weil wie schon geschrieben z.B. jede Fenster- Reparatur nicht in der Miete enthalten ist. Bei 140m2 Wohnfläche wären das ca. 800€ NK / Monat…

Bei vielen Hausbesitzern wird deshalb jeder freie Euro ins Haus gesteckt. Im Urlaub wird am Haus gewerkelt, weil Handwerker so teuer sind. Die Mietwohnungs- Mieter schließen ihre Wohnungstür ab und verreisen…

Nochmal mein Fazit: So rosig, wie manche das ganze darstellen, ist die fiktive Situation nicht. Insbesondere ist mir das Netto- Einkommen recht gering.

Erdbeerzunge

Dann ist es ein Realkredit (sie meinen doch 60 % vom Beleihungswert) sie dürfen aber auch Personalkredite vergeben. Welche Satzung meinen sie? Das ist von Bundesland zu Bundesland nämlich verschieden. In Thüringen gibt es keine Satzung sondern ein Sparkassengesetz und eine dazugehörige Verordnung, da steht sowas nicht drin was sie behaupten und auch in den hessischen Satzungen ist mir sowas nicht bekannt.

Das mag ja sein, dass Dein Haus das nicht begleiten will.

Dann ist es ein Realkredit (sie meinen doch 60 % vom
Beleihungswert)

Nein, ich meinte, daß der Beleihungswert 60% vom Verkehrswert beträgt.

Welche Satzung meinen sie? Das ist von Bundesland zu
Bundesland nämlich verschieden. In Thüringen gibt es keine
Satzung sondern ein Sparkassengesetz

Es gibt in jedem Bundesland ein Sparkassengesetz und in den Sparkassengesetzen ist geregelt, daß die Rechtsverhältnisse der einzelnen Sparkassen in den jeweiligen Satzungen geregelt sind. In den mir bekannten Sparkassengesetzen steht des weiteren, daß von den Aufsichtsbehörden eine Mustersatzung entworfen wird und Abweichungen davon genehmigt werden muß.

Im Falle Thüringens steht im Sparkassengesetz ein Querverweis zur Landessparkassenverordnung, in der auch ein paar Worte zum Thema Beleihungswerte verloren werden.

und eine dazugehörige
Verordnung, da steht sowas nicht drin was sie behaupten und
auch in den hessischen Satzungen ist mir sowas nicht bekannt.

Aus der Mustersatzung für die hessischen Sparkassen:

§ 10
(1) Die Sparkasse gewährt Kredite gegen Grundpfandrechte nach Maßgabe der nach § 20 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 des Hessischen Sparkassengesetzes erlassenen Beleihungsgrundsätze für das Real- und Personalkreditgeschäft.

Die kannst Du ja mal raussuchen.

Nein, ich meinte, daß der Beleihungswert 60% vom Verkehrswert
beträgt.

Das ist doch Blödsinn, ich hoffe sie arbeiten nicht in einer Sparkasse.

Es gibt in jedem Bundesland ein Sparkassengesetz und in den
Sparkassengesetzen ist geregelt, daß die Rechtsverhältnisse
der einzelnen Sparkassen in den jeweiligen Satzungen geregelt
sind. In den mir bekannten Sparkassengesetzen steht des
weiteren, daß von den Aufsichtsbehörden eine Mustersatzung
entworfen wird und Abweichungen davon genehmigt werden muß.

Im Falle Thüringens steht im Sparkassengesetz ein Querverweis
zur Landessparkassenverordnung, in der auch ein paar Worte zum
Thema Beleihungswerte verloren werden.

Aus der Mustersatzung für die hessischen Sparkassen:

§ 10
(1) Die Sparkasse gewährt Kredite gegen Grundpfandrechte nach
Maßgabe der nach § 20 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 des Hessischen
Sparkassengesetzes erlassenen Beleihungsgrundsätze für das
Real- und Personalkreditgeschäft.

Die kannst Du ja mal raussuchen.

Habe ich da ich sie Gott sei Dank auf meinen Arbeits-PC habe im Internet ist diese kostenlos leider nicht zu bekommen. Auch da beziehen sich die 60 % immer auf den BLW im Rahmen einer Realkreditgewährung.
Das die Finanzierung über 60 % des BLW auch Personalkreditanteile haben kann ist normal.

Das die Finanzierung über 60 % des BLW auch
Personalkreditanteile haben kann ist normal.

Es überrascht mich wenig, daß Du wieder mit dem Personalkredit anrückst. Sinnvoll ist das dennoch nicht.

Na ich möchte halt nur sicherstellen das Menschen nicht den Blödsinn glauben den sie hier schreiben.

Na ich möchte halt nur sicherstellen das Menschen nicht den
Blödsinn glauben den sie hier schreiben.

Ich halte es für höchst zweifelhaft, daß irgendjemand glaubt, bei der in Rede stehenden Finanzierung böte sich ein Personalkredit an. Insofern ist die Beschränkung auf 60% des Verkehrswertes vollkommen zutreffend.

Na dann nennen sie mir doch den § wo der Blödsinn drinne steht ich habe die Beleihungsgrundsätze für Hessen und Thüringen vor mir liegen vielleicht bin ich ja nur blind.

Na dann nennen sie mir doch den § wo der Blödsinn drinne steht
ich habe die Beleihungsgrundsätze für Hessen und Thüringen vor
mir liegen vielleicht bin ich ja nur blind.

Dein Verhalten lädt nicht dazu ein, in diese Diskussion auch nur noch eine Sekunde zu investieren - genau ab jetzt

Man kann auch einfach zugeben wenn man falsch liegt, anstatt wie ein bockiges Kind weiter auf seinen Standpunkt zu beharren. Ich hoffe nur sie arbeiten in keiner Sparkasse ich denke die Verbandsprüfung wäre über solche Fachkenntnise ihrerseits sicherlich sehr erfreut, ob es dann der Vorstand auch ist wag ich zu bezweifeln.

Man kann auch einfach zugeben wenn man falsch liegt, anstatt
wie ein bockiges Kind weiter auf seinen Standpunkt zu
beharren.

Oder aber, man schaut sich an, über was diskutiert wird und spart sich Kommentare zu Obergrenzen bei einem Personalkredit, der hier überhaupt nicht zur Debatte stand.

Ich hoffe nur sie arbeiten in keiner Sparkasse ich
denke die Verbandsprüfung wäre über solche Fachkenntnise
ihrerseits sicherlich sehr erfreut, ob es dann der Vorstand
auch ist wag ich zu bezweifeln.

Ich frage mich, ob die Betreiber dieses Forums über die ständigen persönlichen Angriffe so erfreut sind.