Frage zu Hausrat und Privathaftpflicht

Hallo!

Ich hoffe, jemand kann mir bei folgenden Fragen helfen:

  1. Sachverhalt

Ein Paar (nicht verheiratet) bewohnt zusammen eine Wohnung. Die Hausratversicherung lief bisher nur auf sie. Nun zieht sie aus. Kann sie die Hausratversicherung vorzeitig kündigen (Abmeldung bei Gemeinde etc. liegt vor)?

  1. Sachverhalt

Wie oben. Er ist auch bei ihr in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Kann diese Mitversicherung ebenfalls mit dem Auszugstag beendet werden?

Herzlichen Dank für eure Hilfe!

Viele Grüße
Florian

Ich hoffe, jemand kann mir bei folgenden Fragen helfen:

Denke schon.

aus. Kann sie die Hausratversicherung vorzeitig kündigen
(Abmeldung bei Gemeinde etc. liegt vor)?

Nein, da sie weiterhin Hausrat besitzt (mindestens Kleidung, pers. Gebrauchsgegestände). Sie kann auf jeden Fall die Versicherungssumme herabsetzen.

Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Kann diese
Mitversicherung ebenfalls mit dem Auszugstag beendet werden?

Die Deckung nicht ehelicher Lebenspartner in der Privathaftpflicht setzt häusliche Gemeinschaft voraus. Besteht diese nicht mehr, ist der Lebenspartner nicht mehr mitversichert (anders ist es bei Verheirateten). Sollte der Lebenspartner in der Police eingetragen gewesen sein, würde ich der Gesellschaft den neuen Sachverhalt schriftlich mitteilen.

Kann sie die Hausratversicherung vorzeitig kündigen
(Abmeldung bei Gemeinde etc. liegt vor)?

Nein, da sie weiterhin Hausrat besitzt (mindestens Kleidung,
pers. Gebrauchsgegestände). Sie kann auf jeden Fall die
Versicherungssumme herabsetzen.

Hallo und schon mal danke für die Antwort!

Noch eine Frage: Sie hat quasi nur noch Kleidung und persönliche Dinge als Hausrat und wohnt wieder bei den Eltern (kein eigener Haushalt). Ändert dies etwas?

Viele Grüße
Florian

Noch eine Frage: Sie hat quasi nur noch Kleidung und
persönliche Dinge als Hausrat und wohnt wieder bei den Eltern
(kein eigener Haushalt). Ändert dies etwas?

Grundsätzlich nein, wenn aber ihr Hab und Gut über die Versicherung der Eltern gedeckt ist, kann (!!) ihre Versicherung aufgehoben werden. Am besten mit beiden Gesellschaften reden.

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