Guten Tag,
Mein Vater ist vor 4 Jahren gestorben.
Meine Mutter und ich sind somit als Eigentümer „Erbengemeinschaft“ unseres abbbezahlten Einfamilienhaus eingetragen.
Nun verkaufen wir das Haus, und es taucht folgender Satz auf:
(Namen erfunden)
„Eingetragene Eigentümer:
Petra Muster zu 1/2 und Petra Muster und Max Muster zu 1/2“
Das heißt doch nun, dass Petra 3/4 des Geldes des Verkaufs bekommt, und Max 1/4, oder?
Komisch ist, dass im Nachlass-Erbschein steht: … verstorben: Erben: Petra Muster und Max Muster zu je 1/2 Erbanteil…
Viele Grüße
hallo
wie wäre es denn,wenn der Student noch mal ein Semester Prozentrechnung belegt??
Wallflower
Guten Tag,
Hallo,
sorry, aber auch als Student verstehe ich das so:
1/2 meine Mutter, und die nächste Hälfe wird nochmal durch 2 geteilt… oder nicht?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
„Eingetragene Eigentümer:
Petra Muster zu 1/2 und Petra Muster und Max Muster zu 1/2“
Vermutlich gehörte das Haus vor dem Tod des Vaters den Eltern, also 1/2 der Mutter: Petra Muster, 1/2 dem Vater. Die Hälfte von Petra Muster blieb ihr, sie lebt ja noch, die Hälfte des Vaters ging jeweils zur Hälfte an Petra und Max Muster.
Das heißt doch nun, dass Petra 3/4 des Geldes des Verkaufs
bekommt, und Max 1/4, oder?
Wenn obige Vermutung zutrifft, korrekt.
Gruß
Werner
"Eingetragene Eigentümer:
Petra Muster zu 1/2 und
Der Teil gehörte Petra schon vorher,
Petra Muster und Max Muster zu 1/2"
(also Petra 1/$ und Max 1/4)
das ist der vererbte Teil vom Verstorbenen,
Das heißt doch nun, dass Petra 3/4 des Geldes des Verkaufs
bekommt, und Max 1/4, oder?
Exakt.
Komisch ist, dass im Nachlass-Erbschein steht: … verstorben:
Erben: Petra Muster und Max Muster zu je 1/2 Erbanteil…
Was ist daran komisch ? Als beide Ehepartner noch lebten gehörte Ihnen das Haus zu gleichen Teilen, als jeder 1/2. Jetzt stirbt der Mann und die Frau erbt die hälfte vom Anteil des Mannes, also 1/4 undd er sohn erbt die andere Hälfte der Hälfte des Verstorbenen, also auch 1/4.
hallo,
Das heißt doch nun, dass Petra 3/4 des Geldes des Verkaufs
bekommt, und Max 1/4, oder?
korrekt!
Komisch ist, dass im Nachlass-Erbschein steht: … verstorben:
Erben: Petra Muster und Max Muster zu je 1/2 Erbanteil…
was ist da komisch?
petra war bereits eigenümerin der einen hälfte und hat die hälfte von der hälfte ihres ehemannes dazu geerbt.
die hälfte, die petra bereits gehörte, ist nicht gegenstand des erbscheines, da sie ja nicht gestorben ist.
lg dev