Eien Bekannte (gesetzlich versichert) hat mir eine Anlage zu einem Heil - u. Kostenplan (Ersatz Brücke im vorderen Bereich) gezeigt. Im oberen Teil des Schreibens heißt es:
Anlage A
Zahnärztliches Honorar GOZ XXXXXX
Zahnärztliches Honorar BEMA 0
Material u. Laborkosten xxxxxx
Gesamt Summe xxxxxxx
Bemerkung
Darunter steht dann unter „Information über die Kosten der Regelversorgung“:
Doppelter Festzuschuß XXXXX
abzüglich von der Kasse
festgesetzte Festzuschüsse
Ihr Eigenanteil würde damit im Falle der Regelversorgung voraussichtlich XXX betragen.
Nach dieser Aussage beträgt der Eigenanteil im oberen Falle der Aufstellung das 2,3 -fache des unten Aufgeführten.
Weitere Frage: Die verlustig gegangene bisherige Brücke war aus Nicht-Edelmetall. Die Neue soll aus Edelmetall erstellt werden. Ist das notwendig?
Meine Frage: Hat meine Bekannte jetzt die Wahlmöglichkeit zwischen Aufstellung A und B und kann sie Einfluß nehmen auf die Art der Brücke. Sie hatte mit ihrer Kasse Rücksprache gehalten, die Material - und Laborkosten für „sehr hoch“ hält. (2-gliedrige Brücke mit angehängtem Zahn auf bereits früher präparierten Stümpfen)
Vielen Dank.
Hallo!
Als erstes eine ganz klare Aussage: Natürlich muss es KEIN Edelmetall sein. Sogenanntes NEM (Nicht-Edel-Metall) geht auch. Aber besser als Edelmetall oder NEM ist Vollkeramik. Dabei handelt es sich um eine Hochleistungskeramik, die nicht nur super stabil, sondern transluzent wie echte Zähne ist, biokomaptibel und damit für Allergiker geeignet ist. Sie gilt als Rolls Royce der Zahnmedizin. Normalerweise kostet sie aber auch soviel wie ein Rolls Royce. Mit dem richtigen Anbieter bekommt sie das aber auch schon (hergestellt in Deutschland! Kein Import) für 165,- Euro „all inclusive“ pro Zahn vom Dentallabor. Schau einfach nach bei www.dentoptics.de
Deine zweite Frage: So richtig verstanden hab’ ich es nicht: Im HKP steht „doppelter Festzuschuss abzüglich von der Kasse festgesetzte Festzuschüsse…“ Ähm…mit anderen Worten: Deine Bekannte bekommt als Härtefall doppelten Festzuschuss, der ihr dann wieder abgezogen wird?! Da stimmt was nicht… Nutze bitte auf der o.a. Seite das HKP Formular und alles wird einfacher.
Gruß Tomas
Hallo,
Zahnärztliches Honorar GOZ XXXXXX
Zahnärztliches Honorar BEMA 0
Material u. Laborkosten xxxxxx
Gesamt Summe xxxxxxx
scheinbar handelt es sich hier um eine andersartige Versorgung z.Bsp. weil mehr als 4 Zähne versorgt werden müßten.
Doppelter Festzuschuß XXXXX
abzüglich von der Kasse
festgesetzte Festzuschüsse
Ihr Eigenanteil würde damit im Falle der Regelversorgung
voraussichtlich XXX betragen.
Dieser Passus „soll“ eigentlich erklären, wie hoch der Eigenanteil wäre, wenn deine Bekannte die Regelversorgung (vielleicht Modellgußprothese?) wählen würde. Der doppelte Festzuschuß beziffert dabei, wie hoch der maximale Kassenzuschuß wäre. Edelmetall, Vollverblendungen etc. sind hierbei nicht enthalten.
… Hat meine Bekannte jetzt die Wahlmöglichkeit
zwischen Aufstellung A und B und kann sie Einfluß nehmen auf
die Art der Brücke. Sie hatte mit ihrer Kasse Rücksprache
gehalten, die Material - und Laborkosten für „sehr hoch“ hält.
…
Natürlich kann Sie wählen, schließlich geht es ja um ihre ZE-Versorgung und nicht letztendlich auch um ihren Geldbeutel. Allerdings kann nur der Fachmann entscheiden, welche Art von Zahnerstz in ihrem Fall sinnvoll ist und welche nicht.
Vielen Dank.
Bitte bitte
LG Kathi