Hallo,
ich habe mal eine Frage zu einer Ebay Auktion (hoffe ich bin hier richtig):
Ich habe eine Couch über Ebay ersteigert bei einem Händler. Zum Kaufpreis kamen noch die Versandkosten von 250 € (normale Versandkosten + Transport ins gewünschte Zimmer) hinzu. Nun waren zwar bei der Bescheibung der Seite die Maße der Couch (288cm lang und 110 cm breit) angegeben aber es war nirgends aufgeführt, dass die Couch komplett montiert angeliefert wird.
Nun kam die Couch über einen Spediteur an und die Herren standen bei uns unten vor der Tür. Wir haben einen normalen (sofern es sowas gibt) Treppenaufgang und die Couch war nun einfach zu breit zum hochtragen.
Die Fahrer haben mir nun zwei Möglichkeiten eingeräumt:
- Beauftragen eines Umzugsservices mit Kran (ich wohne im zweiten Stock)auf eigene Kosten (ca. 200 €)
- Zurücksenden des Artikels
Wir haben uns für die zweite Alternative entschieden und gemeint, wir erhalten den Gesamtpreis einschließlich der Versandkosten zurück.
Leider sieht das der Händler nicht so. Er hat gemeint, ich hätte ja über die Maße erkennen müssen, dass die Couch zu breit sei für den Aufgang und Zitat:
„Eine Rückerstattung der Hinversandkosten erfolgt nicht, da eine „normale Verbringung“ in Ihre Wohnung nicht gegeben ist. Eine Verbringung in die Wohnung, per Spezialkrahn, oder Flaschenzug fällt nicht unter einer nomalen Anlieferung per Spedition. Eine weitere Anlieferung wurde von unserer Spedition als nicht durchführbar mehrfach bestätigt.“
Wenn ich nun zu diesem Thema ein wenig google, dann sehe ich, dass die Rechtslage anscheinend noch nicht geklärt ist und es Urteile gibt, diese aber z.T. noch nicht rechtskräftig sind (BGH, 19.03.2003, VIII ZR 295/01).
Nun komme ich zu meiner Frage:
Was soll ich tun? Zu einem Anwalt gehen und über ihn versuchen, die 200 e einzuklagen? Oder gibt es bessere Wege? Evtl. über Ebay?
Vielen Dank für jede Hilfe
Hakan