Frage zu Hinsendekosten

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu einer Ebay Auktion (hoffe ich bin hier richtig):

Ich habe eine Couch über Ebay ersteigert bei einem Händler. Zum Kaufpreis kamen noch die Versandkosten von 250 € (normale Versandkosten + Transport ins gewünschte Zimmer) hinzu. Nun waren zwar bei der Bescheibung der Seite die Maße der Couch (288cm lang und 110 cm breit) angegeben aber es war nirgends aufgeführt, dass die Couch komplett montiert angeliefert wird.

Nun kam die Couch über einen Spediteur an und die Herren standen bei uns unten vor der Tür. Wir haben einen normalen (sofern es sowas gibt) Treppenaufgang und die Couch war nun einfach zu breit zum hochtragen.
Die Fahrer haben mir nun zwei Möglichkeiten eingeräumt:

  1. Beauftragen eines Umzugsservices mit Kran (ich wohne im zweiten Stock)auf eigene Kosten (ca. 200 €)
  2. Zurücksenden des Artikels

Wir haben uns für die zweite Alternative entschieden und gemeint, wir erhalten den Gesamtpreis einschließlich der Versandkosten zurück.
Leider sieht das der Händler nicht so. Er hat gemeint, ich hätte ja über die Maße erkennen müssen, dass die Couch zu breit sei für den Aufgang und Zitat:
„Eine Rückerstattung der Hinversandkosten erfolgt nicht, da eine „normale Verbringung“ in Ihre Wohnung nicht gegeben ist. Eine Verbringung in die Wohnung, per Spezialkrahn, oder Flaschenzug fällt nicht unter einer nomalen Anlieferung per Spedition. Eine weitere Anlieferung wurde von unserer Spedition als nicht durchführbar mehrfach bestätigt.“

Wenn ich nun zu diesem Thema ein wenig google, dann sehe ich, dass die Rechtslage anscheinend noch nicht geklärt ist und es Urteile gibt, diese aber z.T. noch nicht rechtskräftig sind (BGH, 19.03.2003, VIII ZR 295/01).

Nun komme ich zu meiner Frage:
Was soll ich tun? Zu einem Anwalt gehen und über ihn versuchen, die 200 e einzuklagen? Oder gibt es bessere Wege? Evtl. über Ebay?

Vielen Dank für jede Hilfe

Hakan

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu einer Ebay Auktion (hoffe ich bin
hier richtig):

Ich habe eine Couch über Ebay ersteigert bei einem Händler.
Zum Kaufpreis kamen noch die Versandkosten von 250 €
(normale Versandkosten + Transport ins gewünschte Zimmer)
hinzu. Nun waren zwar bei der Bescheibung der Seite die Maße
der Couch (288cm lang und 110 cm breit) angegeben aber es war
nirgends aufgeführt, dass die Couch komplett montiert
angeliefert wird.

Scheinbar war auch nicht angegeben, dass die Couch NICHT montiert angeliefert würde… Wenn ich den Text so lese, dann würde ich - wieder Verkäufer - davon ausgehen, dass die Couch mit diesen Maßen angeliefert wird!

Nun kam die Couch über einen Spediteur an und die Herren
standen bei uns unten vor der Tür. Wir haben einen normalen
(sofern es sowas gibt) Treppenaufgang und die Couch war nun
einfach zu breit zum hochtragen.

Die Maße waren doch angegeben!? Ich verstehe dich nicht. Darum muss man sich doch vorher kümmern. Bei Zweifeln den Verkäufer kontaktieren. Und zwar VORHER.

Die Fahrer haben mir nun zwei Möglichkeiten eingeräumt:

  1. Beauftragen eines Umzugsservices mit Kran (ich wohne im
    zweiten Stock)auf eigene Kosten (ca. 200 €)
  2. Zurücksenden des Artikels

Wir haben uns für die zweite Alternative entschieden und
gemeint, wir erhalten den Gesamtpreis einschließlich der
Versandkosten zurück.
Leider sieht das der Händler nicht so. Er hat gemeint, ich
hätte ja über die Maße erkennen müssen, dass die Couch zu
breit sei für den Aufgang

So sehe ich das als Laie auch!

und Zitat:

„Eine Rückerstattung der Hinversandkosten erfolgt nicht, da
eine „normale Verbringung“ in Ihre Wohnung nicht gegeben ist.
Eine Verbringung in die Wohnung, per Spezialkrahn, oder
Flaschenzug fällt nicht unter einer nomalen Anlieferung per
Spedition. Eine weitere Anlieferung wurde von unserer
Spedition als nicht durchführbar mehrfach bestätigt.“

Ich bezweifle, dass ein Verkäufer Artikel nur unmontiert verschicken darf. Außerdem finde ich es recht dreist, die Kosten einzubehalten, wo doch der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß angeliefert hatte, und seinen Teil des Kaufvertrages erfüllt hat. - Du hättest den Verkäufer vorher informieren müssen, ob Sonderkosten entstehen, weil die Couch zu breit für den Treppenaufgang sind.

Wenn ich nun zu diesem Thema ein wenig google, dann sehe ich,
dass die Rechtslage anscheinend noch nicht geklärt ist und es
Urteile gibt, diese aber z.T. noch nicht rechtskräftig sind
(BGH, 19.03.2003, VIII ZR 295/01).

Nun komme ich zu meiner Frage:
Was soll ich tun? Zu einem Anwalt gehen und über ihn
versuchen, die 200 e einzuklagen? Oder gibt es bessere Wege?
Evtl. über Ebay?

Ich nehme an, dass eine endgültige Antwort nur von einem Rechtsanwalt gegeben werden kann. Mein kleiner, jedoch einigermaßen gesunde Menschenverstand mir aber, dass das nicht viel bringen wird. - Hoffentlich!

Vielen Dank für jede Hilfe

Hakan

Hallo,

siehe Thread unter http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Da geht es genau um diese Frage. Entsprechende Antworten findest Du da auch.

Gruß

S.J.

PS: Ich finde die Rechtslage relativ eindeutig.

Wenn ich nun zu diesem Thema ein wenig google, dann sehe ich,
dass die Rechtslage anscheinend noch nicht geklärt ist und es
Urteile gibt, diese aber z.T. noch nicht rechtskräftig sind
(BGH, 19.03.2003, VIII ZR 295/01).

Hallo Steve,

danke erstmal für die Antwort.
Leider beantwortet der link nicht meine Frage, da es sich dort um Rücksendekosten handelt, bei mir aber um Hinsendekosten.
Was mich ein wenig irritiert:
Wenn ich also etwas übers Internet kaufe und es wird mir angeliefert und ich spreche aus irgendeinem Grund einen Widerruf aus, bezahle ich die Versandkosten. Also auch, wenn die Ware defekt angeliefert wurde?

In meinem Fall konnte ich die Ware nicht mal auspacken, weil die versprochene Leistung, sprich der Transport ins Wohnzimmer, nicht eingehalten wurde.
Was wäre denn gewesen, wenn mir die Couch nicht gefallen hätte?

Vielen Dank für die Antworten

Hakan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

danke für die Antwort. Anscheinend hätte ich mir mehr Gedanken vorher machen müssen. Naja, man lernt ja nie aus.

Aber eines interessiert mich ja nun doch noch:
Was wäre denn, wenn ich mich auf die Couch setze und feststelle, dass sie mir nicht gefällt oder sie dem Bild nicht entspricht(wie wenn ich in ein Möbelhaus gehe und eine Couch sehe, die einfach nur in live schlecht aussieht). Müsste ich dann Deiner Meinung nach auch die Hinsendekosten tragen?

In diesem Fall habe nämlich vorher gefragt, was denn sei, wenn die Couch meiner Freundin w(war ne Überraschung) nicht gefällt.
Dann meinte der Händler (ich Depp habe es nicht schriftlich), dass man dann über die Rückgabe usw. auch die Versandkosten zurückerhalten würde.

Vielen Dank

Hakan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Steve,

danke erstmal für die Antwort.

Gerne

Leider beantwortet der link nicht meine Frage, da es sich dort
um Rücksendekosten handelt, bei mir aber um Hinsendekosten.

Na ja, wenn man den ganzen Thread checkt, landet man bei http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl… , wo die Antwort steht.

Was mich ein wenig irritiert:
Wenn ich also etwas übers Internet kaufe und es wird mir
angeliefert und ich spreche aus irgendeinem Grund einen
Widerruf aus, bezahle ich die Versandkosten. Also auch, wenn
die Ware defekt angeliefert wurde?

Nö, das ist ein ganz anderes Thema. Hierum ging es in deiner Frage ja auch nicht und ich konnte auch nicht erkennen, dass das der Fall sein soll.

In meinem Fall konnte ich die Ware nicht mal auspacken, weil
die versprochene Leistung, sprich der Transport ins
Wohnzimmer, nicht eingehalten wurde.

Hat der Verkäufer vertraglich den Transport „ins Wohnzimmer“ oder nur die Anlieferung an deine Adresse zugesagt. Ich denke, wenn das Teil nicht durch deine Wohnzimmertür passt, sollte es nicht das Problem des Verkäufers sein. Oder wurde „die Anlieferung durch eine Tür im Maß von X mal X“ vertraglich zugesichert? Wohl eher nicht. Für gewöhnlich kauft man eine Sache, hier ein Sofa, nicht die Leistung diese in die individuellen Räumlichkeiten zu verschaffen (Der ersteigerte Leopard Panzer passt nicht in meine Garage und ist daher mangelhaft/defekt!!).

Was wäre denn gewesen, wenn mir die Couch nicht gefallen
hätte?

Rücktrittsrecht nach BGB Verbrauchsgüterkauf/Fernabsatzgeschäft: Transport hin=Du, Transport zurück=Verkäufer.

Vielen Dank für die Antworten

Aber immer wieder gerne:wink:

Gruß

S.J.

Hallo,

siehe Thread unter
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Da geht es genau um diese Frage. Entsprechende Antworten
findest Du da auch.

Gruß

S.J.

PS: Ich finde die Rechtslage relativ eindeutig.

Wenn ich nun zu diesem Thema ein wenig google, dann sehe ich,
dass die Rechtslage anscheinend noch nicht geklärt ist und es
Urteile gibt, diese aber z.T. noch nicht rechtskräftig sind
(BGH, 19.03.2003, VIII ZR 295/01).