Hallo,
Angenommen AG oder Auftraggeber buchen ein Hotel für die Unterbringung von AN.
Welche Hotelklasse ist hier minimum. Einzelzimmer oder Doppelzimmer.
Was ist wenn es hygienische Probleme im Hotel gibt?
Was wenn ein AN nur allein schlafen kann oder will?
Wann kann der AN die Unterbrinung verweigern, wann kann er abreisen?
Hi,
Welche Hotelklasse ist hier minimum. Einzelzimmer oder Doppelzimmer.
Es gibt kein Minimum. Auch ein Achtbettzimmer in der Jugendherberge ist angemessen - es sei denn, im Arbeitsvertrag ist etwas anderes vereinbart.
Was ist, wenn es hygienische Probleme im Hotel gibt?
Dann wird man sich bei der Hotelleitung beschweren und ggf. zivilrechtliche Mittel anwenden: Minderung oder Wandlung.
Was, wenn ein AN nur allein schlafen kann oder will?
Dann kann er das auf eigene Kosten veranlassen.
Wann kann der AN die Unterbringung verweigern, wann kann er abreisen?
Immer. Er muss nur bereit sein, die Konsequenzen seines Handelns zu tragen.
Gruß, multze
Hallo,
Welche Hotelklasse ist hier minimum. Einzelzimmer oder
Doppelzimmer.
Da gibts keine klare Regelung dazu. Ist ne Vereinbarungsfrage.
Was ist wenn es hygienische Probleme im Hotel gibt?
Bissel genauer? Kann sich der AN dort nicht waschen? Kakerlaken?
Ansonsten wären wohl erst mal vor Ort (im Hotel) Verantwortliche anzusprechen.
Was wenn ein AN nur allein schlafen kann oder will?
Tj, dann wird er das wohl mit dem Arbeit- oder Auftraggeber besprechen müssen.
Wann kann der AN die Unterbrinung verweigern, wann kann er
abreisen?
Ähm … das kommt drauf an. In erster Linie ist er ja mal zum arbeiten da. Kommunikationsmittel wirds ja hoffentlich vor Ort auch geben und dann sollte man erst mal versuchen dieses Problem mit dem AG zu besprechen. Einfach abreisen geht vermutlich nicht.
MfG
Hallo
Allein die Frage ist schon mehr als frech.
Natürlich kann man abreisen wann man möchte.
Aber aus welchem Grund! Gibt’s in dem Vertrag keine Regelung
Keine Vereinbarung der Ablöse
Um es einfach auszudrücken würde ich jeden Arbeitnehmer so richtig an den Arsch gehen
wenn er sich weigert trotz angemessener Unterbringung inkl. Ablöse wenn er auch nur den
Ansatz einer daraus resultierenden Arbeitsverweigerung beginne.
Was wird hier eigentlich erwartet ein 5.- Sternehotel ein paar Miezen womöglich noch.
Natürlich steht es jedem Arbeitnehmer frei mit Hilfe der täglichen Ablöse auch ein Einzelzimmer zu nehmen.
Gruß
mit welcher maßlosen Überschätzung der eigenen Meinung hier manchmal von einzelnen „Ratgebern“ *hüstel* agiert wird.
Ließ Dir nochmal das mit der Netiquette durch
und erinner Dich das nächste Mal an Deine Kinderstube
Allein die Frage ist schon mehr als frech.
Nö, Du bist es!
HTH bobesch
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Naja,
das würdest bei mir sicher nur 2 mal machen.
Das erste und das letzte mal.
Ich erwarte einfach eine Saubere und vor allem Ruhige Unterkunft. Die Grösse ist mir egal. WC und Dusche muss es geben.
Ich habe keien Lust mich anch 14 Stunden arbeiten mit einen Muffel in ein Doppelbett zu flacken der mich die ganze Nacht besoffen vollschnarcht und stinkt oder das im Zimmer Ungeziefer zu finden ist oder dergleichen.
Umgekehrt wird der wenig Lust haben wenn ich nachts vor den Notebook sitze, Faxe versende, telefoniere etc.
Für 1 oder 2 Tage mal ok, oder im Notfall. Aber siche rnicht für 2-4 Wochen
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