Hi,
ich hab mal ne dumme Frage:
wenn man irgendwo mit seinem Laptop über einen Hotspot ins Internet geht, kostet das dann was? Und wie bezahlt man das / wie wird das abgerechnet?
Gruß
Nelly
Hi,
ich hab mal ne dumme Frage:
wenn man irgendwo mit seinem Laptop über einen Hotspot ins Internet geht, kostet das dann was? Und wie bezahlt man das / wie wird das abgerechnet?
Gruß
Nelly
Hi,
ich hab mal ne dumme Frage:
wenn man irgendwo mit seinem Laptop über einen Hotspot ins
Internet geht, kostet das dann was? Und wie bezahlt man das /
wie wird das abgerechnet?
Das bezahlt der Betreiber des Hotspots 
(Wenn er Glück hat, hat er eine Flatrate).
Beatrix
Hallo,
wenn man irgendwo mit seinem Laptop über einen Hotspot ins
Internet geht, kostet das dann was?
Das kommt darauf an, ob es ein kostenloser oder kostenpflichtiger Hotspot ist. Wenn man sich damit verbindet, kommt beim Öffnen des Browsers automatisch eine Vorschaltseite, auf der Infos zur Kostenpflichtigkeit stehen.
Und wie bezahlt man das /
wie wird das abgerechnet?
Das steht dann auf der Infoseite. Es könnte z.B. Kreditkarte, Kauf eines Tickets beim Kellner/Empfangspersonal, oder irgendeine Variante des e-payment (paypal, click&buy, usw.) sein.
Gruß,
Myriam
Das bezahlt der Betreiber des Hotspots
Als Hotspot wird ein WLAN-Zugang ins Netz bezeichnet, bei dem es erwünscht ist, dass andere ihn nutzen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hot-Spot_%28WLAN%29
(Wenn er Glück hat, hat er eine Flatrate).
Was Du meinst, heißt z.B. Wardriving. Das Mitnutzen unverschlüsselter WLAN-Netze ist nicht erlaubt.
Ich wollte es nur mal erwähnen …
Gruß,
Myriam
Das Mitnutzen
unverschlüsselter WLAN-Netze ist nicht erlaubt.Ich wollte es nur mal erwähnen …
In welchem Gesetz steht das?
War ja klar, dass die Nachfrage kommen würde. Ich lerne irgendwann auch noch mal die eindeutige Formulierung.
In welchem Gesetz steht das?
In demselben Gesetz wo steht, dass man das herumliegende Handy von jemandem nicht benutzen darf, um irgendwo anzurufen, nur weil man der Meinung ist derjenige hat eine Handyflatrate. Das Gesetz befindet sich im Kopf von normalen Menschen und heißt „Grundsätze des konfliktfreien Zusammenlebens“. Nur weil etwas technisch möglich und nicht gesetzlich verboten ist, heißt das nicht, dass man es ausnutzen muss.
Tatsächlich ist schwarz surfen (noch) eine rechtliche Grauzone.
http://www.heise.de/ct/04/13/092/
Gruß,
Myriam
War ja klar, dass die Nachfrage kommen würde. Ich lerne
irgendwann auch noch mal die eindeutige Formulierung.
Das wäre echt super bevor Du solche Behauptungen aufstellst. Du kannst auch eine Schachtel Zigaretten auf die Straße legen und draufschreiben „Bitte liegenlassen“. Aber deswegen solltest du anderen nicht erzählen sie würden jetzt eine Straftat begehen wenn Sie die Schachtel doch mitnehmen.
Nur weil etwas
technisch möglich und nicht gesetzlich verboten ist, heißt das
nicht, dass man es ausnutzen muss.
Wenn jemand nicht will das sein WLAN benutzt wird braucht er nur die Verschlüsselung einzuschalten und fertig. Es gibt zahlreiche WLAN-Hotspots von Privatleuten mit Flatrate bei denen es gewollt ist dass sie von anderen genutzt werden. Viele Leute schließen sich dazu zu ganzen Communities zusammen. http://www.fon.com/de/ ist nur eine von vielen um Dir ein Beispiel zu nennen. Wenn also jemand seine WLAN Verbindung nicht verschlüsselt kann das durchaus so gewollt sein.
Schwarzsurfen … legal… illegal…sch-egal
Wenn jemand nicht will das sein WLAN benutzt wird braucht er
nur die Verschlüsselung einzuschalten und fertig.
Wenn jemand nicht will, dass sein Auto geklaut wird, braucht er es nur abzuschließen … ich bitte Dich.
Es gibt
zahlreiche WLAN-Hotspots von Privatleuten mit Flatrate bei
denen es gewollt ist dass sie von anderen genutzt werden.
Das bestreitet niemand, darum ging es aber nicht - meine Aussage bezog sich spezifisch auf „schwarz surfen“. Weiterhin schrieb ich auch nicht „Straftat“, sondern „nicht erlaubt“. Wie gesagt, unklug formuliert, aber mich nervt es einfach, dass so viele Leute es völlig in Ordnung finden, beim technisch unkundigen Nachbarn mitzusurfen. Wer ein bißchen Ahnung hat, kann ja schon anhand der SSID abschätzen, ob es ein gewollt öffentlicher Zugang ist oder nicht.
Gruß,
Myriam
Hallo,
Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten, da sich die Gelehrten bei dem Thema noch streiten und es durchaus widerstreitende Rechtsprechung zu der Geschichte gibt. Dies heißt aber gerade nicht, dass man sich seiner Sache sicher sein darf, wenn man fremde WLANs nutzt. Es kann durchaus noch sein, dass sich die Rechtsprechung gerade dann in deinem konkreten Fall aufgrund irgendwelcher Randbedingungen in die Richtung des Verbotes konkretisiert. Was dies straf- und zivilrechtlich dann an Konsequenzen im Einzelfall bedeutet, kann durchaus unangenehm sein. Daher sollte man von solchen Sachen einfach die Finger lassen, und auch niemandem dazu raten.
Im Übrigen kann man Myriams Argumentation nur unterstützen. Es muss nicht alles immer sofort in einen Gesetzestext formuliert sein, damit ein klar denkender Mensch weiß, ob etwas problematisch und ggf. verboten sein könnte. Gesetzgebung ist immer nur ein Ausfluss dieses kollektiven Verständnisses dessen was OK ist, und was nicht. Und da gilt in Bezug auf so moderne Dinge wie das Internet nichts anderes als für den Pflug, den der Bauer vor hunderten von Jahren sicher nicht zur allgemeinen Benutzung freigegeben hat, nur weil er ihn auf dem Feld stehen gelassen hat. Und das Totschlagargument mit der Verschlüsselung kann ich als Jurist auch schon lange nicht mehr hören. Niemand wird dazu gezwungen seine Rechtspositionen technisch abzusichern, wie einfach oder schwer dies auch sein mag. Man hat einfach von anderer Leute Sachen/Internetzugang/… die Finger zu lassen, solange man nicht positiv weiß, dass es einem der Rechteinhaber gestattet. Du musst ja auch nicht mit einem Schild rumlaufen „bitte nicht erschlagen“ und auch keinen Helm tragen, damit andere sehen, dass Du etwas dagegen hast, dass man dir den Schädel einschlägt.
Es ist wirklich schade, dass wir inzwischen für jeden Pups ein eigenes Gesetz brauchen, nur weil Leute nicht in der Lage sind mal selbst nachzudenken und einfach ihre Finger aus anderer Leute Angelegenheiten lassen können, auch wenn dies nicht gerade mit lebenslanger Haft bedroht ist.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wenn jemand nicht will das sein WLAN benutzt wird braucht er
nur die Verschlüsselung einzuschalten und fertig.
Und wenn er das nun schlichtweg vergißt oder einfach nicht weiß?
Mein Nachbar verschließt fast nie seine Tür. Heißt das jetzt, daß man
seine Wohnung einfach benutzen darf? Bin gespannt, wie Du das seinem
Rotti erklären willst
))
Das sind genau solche dummen Haarspaltereien wie um " ein technisch
wirksamer Kopierschutz darf nicht umgangen werden", worauf die
Anfertiger von sog. Sicherheitskopien gern erwidern „wenn ich ihn
umgehen kann, war er nicht wirksam“. Aua!
Hallo,
Das Mitnutzen
unverschlüsselter WLAN-Netze ist nicht erlaubt.
Es ist wirklich schade, dass wir inzwischen für jeden Pups ein
eigenes Gesetz brauchen, nur weil Leute nicht in der Lage sind
mal selbst nachzudenken und einfach ihre Finger aus anderer
Leute Angelegenheiten lassen können, auch wenn dies nicht
gerade mit lebenslanger Haft bedroht ist.Gruß vom Wiz
Guter Wiz 
Wer lesen kann ist im Vorteil. Ich habe nicht gesagt das ich es gut finde wenn jemand das WLAN des Nachbarn ohne dessen wissen benutzt, sondern ich habe lediglich den obigen Satz in Frage gestellt dass man immer davon ausgehen muß dass die Nutzung eines unverschlüsselten WLAN’s generell nicht erlaubt ist wenn dies im Gesetz so nicht geregelt ist. Es wird beispielsweise auch immer von „Beamtenbeleidigung“ geredet, obwohl es diesen Begriff im Gesetz gar nicht gibt und es daher gleichgültig ist ob ich einen Beamten beschimpfe oder meinen Nachbarn. Deswegen heißt es doch nicht gleich automatisch dass ich es toll finde wenn es jemand macht.
Mein Nachbar verschließt fast nie seine Tür. Heißt das jetzt,
daß man
seine Wohnung einfach benutzen darf?
Nein, weil das Gesetz einen Hausfriedensbruch kennt. Das heißt aber nicht dass es deshalb automatisch einen „WLAN-Friedensbruch“ gibt.
Wenn jemand nicht will das sein WLAN benutzt wird braucht er
nur die Verschlüsselung einzuschalten und fertig.Wenn jemand nicht will, dass sein Auto geklaut wird, braucht
er es nur abzuschließen … ich bitte Dich.
abdersrum ist ein nicht abgeschlossenes auto wieder nachteilig für den halter des wagens, weil dieser damit eine straftat provoziert hat und somit selber straffällig wird.
Es gibt
zahlreiche WLAN-Hotspots von Privatleuten mit Flatrate bei
denen es gewollt ist dass sie von anderen genutzt werden.Das bestreitet niemand, darum ging es aber nicht - meine
Aussage bezog sich spezifisch auf „schwarz surfen“. Weiterhin
schrieb ich auch nicht „Straftat“, sondern „nicht erlaubt“.
Wie gesagt, unklug formuliert, aber mich nervt es einfach,
dass so viele Leute es völlig in Ordnung finden, beim
technisch unkundigen Nachbarn mitzusurfen. Wer ein bißchen
Ahnung hat, kann ja schon anhand der SSID abschätzen, ob es
ein gewollt öffentlicher Zugang ist oder nicht.Gruß,
Myriam
Ich wäre froh wenn ich bei meinem nachbarn mitsurfen könnte, bis ich mein eigenes netz habe… aber alice bekommts ja einfach nicht hin. und welcher nachbar das ist um zu fragen, weiß ich nicht. Aber bei jedem bimmeln und fragen mag ich auch nicht.
abdersrum ist ein nicht abgeschlossenes auto wieder nachteilig
für den halter des wagens, weil dieser damit eine straftat
provoziert hat und somit selber straffällig wird.
Auch wer sein WLAN offenlässt kann für Illegales, was damit getrieben wird, als „Mitstörer“ belangt werden.
Ich wäre froh wenn ich bei meinem nachbarn mitsurfen könnte,
bis ich mein eigenes netz habe… aber alice bekommts ja
einfach nicht hin. und welcher nachbar das ist um zu fragen,
weiß ich nicht. Aber bei jedem bimmeln und fragen mag ich auch
nicht.
Vielleicht ein Zettel unten an der Haustür Marke „Bin interessiert am Teilen des DSL-Anschlusses gegen Kostenbeteiligung“ oder so?
Gruß,
Myriam
Vielleicht ein Zettel unten an der Haustür Marke „Bin
interessiert am Teilen des DSL-Anschlusses gegen
Kostenbeteiligung“ oder so?
wenn ich denn wüsste das es aus unserem haus kommt und nicht aus dem nachbarhaus ^^
Gruß,
Myriam