Frage zu indizierten Medien

Hallo!

Eine allgemeine Frage: darf man als volljähriger Deutscher ein in Deutschland indiziertes Videospiel oder Film

a) besitzen?

b) in einem Laden unter der Ladentheke erwerben?

c) sich das Medium aus dem Ausland importieren?

Ich lese immer wieder in diversen Foren, dass ein indiziertes Medium nicht öffentlich beworben und/oder verkauft werden darf, der BESITZ für den Privatgebrauch allerdings erlaubt sei.

Zu B): oft heißt es in Fachzeitschriften „Fragen Sie im Laden nach der indizierten Fassung“ oder „Die ungeschnittene Version liegt unter der Ladentheke, fragen Sie danach“. Wäre also der Erwerb illegal, dann würden sich diese Zeitschriften doch strafbar machen, weil sie zu gesetzeswidrigen Handlungen aufrufen, oder?

Würde mich sehr freuen auf eure Antwort!

LG!

hallo,

betrachte meine antwort bitte nicht als „fach“-antwort - ich bin nur selbst nutzer ohne kenntnis der relevanten gesetzestexte !!!

darf man als volljähriger Deutscher ein in Deutschland indiziertes Videospiel oder Film
a) besitzen?

ja

b) in einem Laden unter der Ladentheke erwerben?

ja (wobei das nur noch wenige machen)

c) sich das Medium aus dem Ausland importieren?

hmm - grundsätzlich meine ich ja, ist aber schwerer und mit fallstricken versehen.

Ich lese immer wieder in diversen Foren, dass ein indiziertes
Medium nicht öffentlich beworben und/oder verkauft werden
darf, der BESITZ für den Privatgebrauch allerdings erlaubt
sei.

was du „immer wieder“ liest ist zwar richtig, aber dein augenmerk scheint auf den falschen teil abzuzielen:
ein indiziertes medium darf nicht ÖFFENTLICH beworben oder verkauft werden; grundsätzlich darf es sehr wohl verkauft werden.
das ist im kern eine frage des jugendschutzes, bei der es flapsig gesagt darum geht das jugendliche unter 18 nicht einmal mitbekommen dürfen dass es dieses medium quasi überhaupt gibt!

also kein öffentliches bewerben (tv, radio, print, fussgängerzone)
kein öffentliches „ausstellen“, zwischen 5000 anderen medien (ob ab 18 oder unter 18 ist ja dabei egal)
kein öffentliches anbieten auch im internet.

Zu B): oft heißt es in Fachzeitschriften „Fragen Sie im Laden
nach der indizierten Fassung“ oder „Die ungeschnittene Version
liegt unter der Ladentheke, fragen Sie danach“. Wäre also der
Erwerb illegal, dann würden sich diese Zeitschriften doch
strafbar machen, weil sie zu gesetzeswidrigen Handlungen
aufrufen, oder?

genau.
der erwerb und besitz ist absolut legal.
daher gibt es die dinger „unter der ladentheke“ sowie in läden oder börsen oder auf internetseiten bei denen der zugang durch wirksame altersverifikation beschränkt wird.

man darf nicht verwechseln:
es gibt medien mit „freigabe“ unter 18
medien mit freigabe nicht unter 18
medien mit freigabe nicht unter 18 UND indiziert
medien ohne freigabe und indiziert, aber strafrechtlich unbedenklich
und verbotenes

ich glaub so ist der letzte stand, es gab da mal eine änderung

WIKIPEDIA IST DA AUCH SEH UMFANGREICH !!!

zum bestellen im ausland:
medien die aus dem ausland kommen sind in der regel in deutschland nicht „geprüft“ und haben somit keine . . wie nennt man das jetzt . . „deklaration“ (??)

der zöllner der evtl dein paket öffnet wird also nicht wissen können ob diese schnittfassung mit der deutschen identisch ist.
ausserdem kann er nicht wissen ob die bestellung mit ordentlicher alterverifikation abgelaufen ist.

was dann genau beim zoll passiert weiss ich nicht, würde es aber nicht darauf ankommen lassen wenn es ein medium so oder vergleichbar auch in deutschland gibt.

ein bekannter deutscher versender ist zb „best-trade“, oder man bestellt sich das teil (wenn es um filme geht) in eine world-of-video-filiale wenn man eine in der nähe hat.

alles klar ?

viel spass

grüße

Hallo,

wenn die Medien (also Buch,Film,Video-oder Computerspiel) nur wegen angeblicher
„Jugendgefährdung“ indiziert sind,darfst du sie als Volljähriger besitzen und theoretisch sogar in D kaufen.
Praktisch geht das aber nur über gute Beziehungen zu Sammlern oder der Fahrt über die Grenze ins Ausland.

Denn Bestellen aus dem Ausland kannst du vergessen…wir haben schließlich von der Stasi gelernt…sprich alle Warenlieferungen aus dem Ausland werden auf sowas kontrolliert…

Obwohl der Gesetzestext in

§§ 130, 131 und 184 ff. des StGB sowie § 15 JuSchG

ausdrücklich sagt,das nur der Zwecke der Verbreitung bzw. der Abgabe an Personen unter 18 Jahren.
Strafbar ist,wird der Bürger hier mal wieder entmündigt …