Frage zu Internetbetrug

Hallo Leute,
der Ex Freund einer Bekannten bestellt öfter auf ihren Namen und Rechnung Waren und lässt die Sachen an sich schicken. Das war jetzt 2 x der Fall. Es wurde jedesmal Anzeige erstattet. Es war immer ein riesiger Aufwand mit Beweisen zusammen tragen, etliche Briefe schreiben usw. Das Verfahren wurde jetzt eingestellt, weil ein anderer Fall gegen ihn im Raum steht, der anscheinend bedeutungsvoller ist. Ich bekomme jetzt die jur. Formulierung nicht mehr hin. Wie sieht das in Zukunft aus, wenn der Typ so weiter macht? Kann man den Firmen einfach schreiben, sie sollen sich direkt an den Besteller wenden, oder muss die Bekannte jedesmal Anzeige erstatten, Briefe schreiben usw.?

Danke und Grüße
Bozi

Hallo!

rechtswirksame Bestellungen kann der ja nicht abgeben, spätestens bei Nichtzahlung der Rechnung fällt es doch auf.
Bestellung kann nicht die Unterschrift der angegebenen Bestellerin tragen.

Lästig ja.

Und anzeigen würde ich das schon jedes Mal !

Sicher, man kann dem Versandhaus (wenn das nur 1 oder 2 wären) mitteilen, das man nicht der Besteller ist und man keine Rechnung bezahlen wird, wenn Lieferungen an die Adresse des „Herrn“ gehen sollen.

MfG
duck313