Hallo,
In diesem hypothetischen Fall hat der Arbeitnehmer 6 Monate lang 933,- brutto verdient (und praktisch keine Lohnsteuer bezahlt) und 6 Monate lang 2500,- brutto verdient und ca. 335,- EUR Lohnsteuer bezahlt. Es geht in diesem hypothetischen Fall um Steuerklasse 1, unverheiratet, öffentlicher Dienst, keine Kirchensteuer.
Laut diesem Steuerrechner fallen aber bei einem Bruttojahreseinkommen von ca. 20.000 EUR keine Lohnsteuer an, wenn man einen Freibetrag von 8300 + 1000 Pauschbetrag annimmt.
Ich nehme an, dass hier ein Bedien-/Denkfehler vorliegt. Die beiden von Dir angeführten Freibeträge sind bei der Berechnung der Lohnsteuer wie auch in diesem Rechner bereits berücksichtigt. Du hast jetzt wahrscheinlich die 9.300€ nochmal als Freibetrag in dem entsprechenden Feld eingetragen. Das ist jedoch falsch, da ja dann mit 2x 9.300€ Freibetrag gerechnet wird. In diesem Feld geht es nur um zusätzlich eingetragene Freibeträge.
Wenn die Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber stattgefunden hat, dann führt der einen Lohnsteuerjahresausgleich durch, so dass sich die Verzehrungen, die sich durch den unterschiedlichen Lohn bzw. die Progression ergeben, eben ausgleichen. Dafür braucht es keine Steuererklärung. Die machte beispielsweise dann nur Sinn, wenn zusätzliche Ausgaben geltend gemacht werden sollen.
Grüße