Frage zu Jahreslohnsteuer

Hallo,

ich habe folgende allgemeine Frage zur Lohnsteuer.

Wenn ein Arbeitnehmer im Jahr 2013 brutto 20634 EUR verdient hat und ein Freibetrag von 9130 (8130 EUR Freibetrag + 1000 EUR Pauschbetrag) hat, dann muss er laut http://www.brutto-netto-rechner.info/ keine Steuern in dem Jahr zahlen. Heißt das dann, dass der Arbeitnehmer sämtliche im dem Jahr abgeführten Lohnsteuern wieder zurückerhalten würde, also nach der Steuererklärung?

Vielen Dank und viele Grüße,
Jan

=HALLO()

Wenn ein Arbeitnehmer im Jahr 2013 brutto 20634 EUR verdient
hat und ein Freibetrag von 9130 (8130 EUR Freibetrag + 1000
EUR Pauschbetrag) hat, dann muss er laut http://www.brutto-netto-rechner.info/ keine Steuern in
dem Jahr zahlen. Heißt das dann, dass der Arbeitnehmer
sämtliche im dem Jahr abgeführten Lohnsteuern wieder
zurückerhalten würde, also nach der Steuererklärung?

Nein. Unter Annahme Steuerklasse 1 zahlt er roundabout 2.100 Euronen. Wenn der Steuerabzug vom Lohn höher war oder weitere Werbungskosten vorliegen, kann sich eine Einkommensteuererklärung lohnen.

=TSCHÜSS()

Jein !
Wenn dieser Arbeitnehmer verheiratet ist und die Ehefrau kein steuerpflichtiges Einkommen hat und die beiden zusammen veranlagt sind, dann fällt tatsächlich keine Steuer an.
Ansonsten fällt ab durchschnittlichen 920,- € brutto im Monat Lohnsteuer an. (ledig)
Das wären bei 1000,- € brutto schonmal fast 10 € und bei 1100,- sind das dann schon 23,50 monatlich.
In Deinem Fall sind es ja durchschnittlich 1720,-€ monatlich brutto; darauf fallen etwa 150,- € monatliche Steuern an.  Hast Du mehr Steuerabzüge gehabt, weil z. B. der Verdienst unregelmäßig war, dann besteht eine Cahnce auf eine Rückerstattung in der Einkommensteuererklärung, sofern nicht noch weitere Einkommensarten hinzu kommen.

In diesem hypothetischen Fall hat der Arbeitnehmer 6 Monate lang 933,- brutto verdient (und praktisch keine Lohnsteuer bezahlt) und 6 Monate lang 2500,- brutto verdient und ca. 335,- EUR Lohnsteuer bezahlt. Es geht in diesem hypothetischen Fall um Steuerklasse 1, unverheiratet, öffentlicher Dienst, keine Kirchensteuer.

Laut diesem Steuerrechner fallen aber bei einem Bruttojahreseinkommen von ca. 20.000 EUR keine Lohnsteuer an, wenn man einen Freibetrag von 8300 + 1000 Pauschbetrag annimmt.

Danke und Gruß,
Jan

Hallo!

Bei einem Brutto-Einkommen von 20.000 € und einer ledigen Person (unter Nicht-Berücksichtigung anderer Einkünfte/Verluste und anderer steuerrelevanter Tatbestände) fällt auf jeden Fall Lohnsteuer an. Kann es sein, dass Du in dem Rechner den Grundfreibetrag noch einmal als Freibetrag eingegeben hast? IdR wird der Grundfreibetrag (und auch die Werbungskostenpauschale von 1.000 €) vom Rechner automatisch berücksichtigt. Nur individuelle Freibeträge sind noch zusätzlich zu erfassen.
Bei doppelter Berücksichtigung des Grundfreibetrags verbleibt nur ein Einkommen von ca. 4.000 € - und da fällt dann in der Tat keine Steuer an.

VG
Paulchen

Hallo,

In diesem hypothetischen Fall hat der Arbeitnehmer 6 Monate lang 933,- brutto verdient (und praktisch keine Lohnsteuer bezahlt) und 6 Monate lang 2500,- brutto verdient und ca. 335,- EUR Lohnsteuer bezahlt. Es geht in diesem hypothetischen Fall um Steuerklasse 1, unverheiratet, öffentlicher Dienst, keine Kirchensteuer.
Laut diesem Steuerrechner fallen aber bei einem Bruttojahreseinkommen von ca. 20.000 EUR keine Lohnsteuer an, wenn man einen Freibetrag von 8300 + 1000 Pauschbetrag annimmt.

Ich nehme an, dass hier ein Bedien-/Denkfehler vorliegt. Die beiden von Dir angeführten Freibeträge sind bei der Berechnung der Lohnsteuer wie auch in diesem Rechner bereits berücksichtigt. Du hast jetzt wahrscheinlich die 9.300€ nochmal als Freibetrag in dem entsprechenden Feld eingetragen. Das ist jedoch falsch, da ja dann mit 2x 9.300€ Freibetrag gerechnet wird. In diesem Feld geht es nur um zusätzlich eingetragene Freibeträge.
Wenn die Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber stattgefunden hat, dann führt der einen Lohnsteuerjahresausgleich durch, so dass sich die Verzehrungen, die sich durch den unterschiedlichen Lohn bzw. die Progression ergeben, eben ausgleichen. Dafür braucht es keine Steuererklärung. Die machte beispielsweise dann nur Sinn, wenn zusätzliche Ausgaben geltend gemacht werden sollen.

Grüße

In den Rechner (http://www.brutto-netto-rechner.info/) habe ich unter „Jährl. Steuerfreibetrag“ einen Betrag von 9300,- EUR eingegeben. Aber du hast Recht, möglicherweise hat der Rechner den Freibetrag schon mit einberechnet und zieht ihn dann doppelt ab. Wenn ich nichts eingeben, komme ich auf 1.746,02 EUR Steuern im Jahr. Wenn in diesem hypothetischen Fall also 2000,- gezahlt worden wären, bekäme der Arbeitnehmer ca 250,- EUR zurück.

Unklar ist, ob der Rechner nur den Freibetrag von 8300,- oder auch den Pauschbetrag von 1000,- mit berücksichtigt. Außerdem weiß ich nicht, ob auch der Solidaritätsbeitrag mit drin ist.

LG

Servus,

das ist genau der Bedienungsfehler, von dem El Buffo spricht: Das Feld „Jährlicher Steuerfreibetrag“ bleibt leer, wenn es keinen Freibetrag unabhängig von Arbeitnehmerpauschale und Grundfreibetrag im ESt-Tarif gibt. Da kommen bloß individuelle Freibeträge (z.B. bei hohen Werbungskosten, regelmäßigen Verlusten aus V+V) rein.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Wenn in diesem hypothetischen Fall also 2000,- gezahlt worden wären, bekäme der Arbeitnehmer ca 250,- EUR zurück.

So isses.

, ob auch der Solidaritätsbeitrag mit drin ist.

Wo weißt Du nicht, ob er dabei ist? Der Rechner zeigt doch an, ob bzw. wieviel Steuer und Soli bei einem gegebenen Einkommen anfallen würden. Die Summe vergleicht man dann einfach mit der, die man über das Jahr tatsächlich bezahlt/abgezogen bekommen hat. Diese Differenz bekäme man dann erstattet.

Grüße