Frage zu Jobcenter und Einsicht in Kontoauszüge

Hallo!

Das Jobcenter darf ja Einsicht in die Kontoauszüge der letzten drei Monate nehmen. Ist es zulässig auch Einsicht in ältere Auszüge gestatten zu lassen (also z.B. die letzten 4 oder 5 Monate)?

Vielen Dank!

Hallo,
einfach und schlicht ja.
Kontoauszüge sind in diesem Sinne Beweismittel zur Ermittelung
der Einkünfte und somit der Bedürftigkeit.
Es läßt sich aus den zurückliegenden Auszügen einfacher feststellen
über welche Mittel der Bedüftigte tatsächlich verfügt,oder welche ihm tatsächlich zufliesen.

Wobei ich das Problem nicht verstehe,denn wer nichts hat hat auch nichts zu verbergen,daher eigentlich doch egal ob von 3-Mon. oder von 6-Mon.

Auf der anderen Seite genügt es auch wenn ebenso glaubhaft die Bedüftigkeit nachgewisen werden kann,so das unter gewissen Umständen
ein Verlangen dieser Art auch Anfechtbar wäre.

Gruß

Überflüssiges Vollzitat gelöscht [Mod X.]