Hallo Experten,
auch ich möchte mir eine Eigentumswohnung kaufen. Das Haus ist Bj. 1900, Denkmalgeschütz, hat 4 Wohnungen (82, 62, 82, 136 qm) und eigentlich in einem guten Zustand.
Ich würde eine Wohnung mit 82 qm kaufen. Die anderen Wohnungen sind alle im Besitz einer Person. Somit hätte ich nur ein Stimmanteil von ca. 22 %.
Nun meine Fragen:
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Das Dach zzgl. der Dachfenster muss neu gemacht werden. Das ich mich an den Kosten des Dachs Beteiligen muss, weis ich. Aber muss ich mich auch an den Kosten für die Dachfenster beteiligen? Da sie diese Wohnung auch noch verkaufen möchte, wird doch die Wohnung viel mehr Wert….davon habe ICH aber nichts !
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Was ist, wenn in einer Wohnung die Elektrik noch veraltete ist und sie neu gemacht wird, muss ich mich daran auch beteiligen ?
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Da ich nur ein Stimmanteil von 22% habe, ist es doch gefährlich, dass sie sich sämtliche Sachen machen lässt (z.B. für sich neue Fenster etc.), ich mitbezahlen muss aber Aufgrund meiner Minderbeteilung kein Vetorecht habe ?
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Kann man in den Kaufvertrag eine Klausel aufnehmen, die besagt, dass bis zu einem weiteren Wohnungsverkauf (an eine dritte Person) sämtliche Entscheidungen EINSTIMMIG beschlossen werden müssen ?
Schon einmal vielen Dank für Eure Antworten !
Grüsse
Matthias
Hallo Experten,
auch ich möchte mir eine Eigentumswohnung kaufen. Das Haus ist
Bj. 1900, Denkmalgeschütz, hat 4 Wohnungen (82, 62, 82, 136
qm) und eigentlich in einem guten Zustand.
Ich würde eine Wohnung mit 82 qm kaufen. Die anderen Wohnungen
sind alle im Besitz einer Person. Somit hätte ich nur ein
Stimmanteil von ca. 22 %.
Nun meine Fragen:
- Das Dach zzgl. der Dachfenster muss neu gemacht werden. Das
ich mich an den Kosten des Dachs Beteiligen muss, weis ich.
Aber muss ich mich auch an den Kosten für die Dachfenster
beteiligen? Da sie diese Wohnung auch noch verkaufen möchte,
wird doch die Wohnung viel mehr Wert….davon habe ICH aber
nichts !
Was ist diesbezueglich in der Teilungserklaerung geregelt?
- Was ist, wenn in einer Wohnung die Elektrik noch veraltete
ist und sie neu gemacht wird, muss ich mich daran auch
beteiligen ?
Innerhalb der Wohnung nicht. Allgemeine Leitungen: ja
- Da ich nur ein Stimmanteil von 22% habe, ist es doch
gefährlich, dass sie sich sämtliche Sachen machen lässt (z.B.
für sich neue Fenster etc.), ich mitbezahlen muss aber
Aufgrund meiner Minderbeteilung kein Vetorecht habe ?
siehe Teilungserklaerung
- Kann man in den Kaufvertrag eine Klausel aufnehmen, die
besagt, dass bis zu einem weiteren Wohnungsverkauf (an eine
dritte Person) sämtliche Entscheidungen EINSTIMMIG beschlossen
werden müssen ?
Nein. Dazu muesste die Teilungserklaerung geaendert werden
Schon einmal vielen Dank für Eure Antworten !
Dies stellt nur meine private Meinung dar und keine Rechtsberatung.
Ich bin Makler
Grüsse
Matthias
Im Allgemeinen kenne ich nur Hausgemeinschaften, die über größere Veränderungen am Haus immer einstimmig abstimmen müssen. Mir ist mal ein Wohnungsausbauauftrag geplatzt, weil die Hausgemeinschaft das neue Dachfenster nicht einstimmig genehmigen konnte (eine Gegenstimme - aus Protest weil er auch nicht bauen durfte). Aber Reparaturmassnahmen bedürfen meines Wissens nach nie der Zustimmung aller.
Grundprinzip: Jeder für Arbeiten innerhalb seiner Wohnung und der Rest über Hausgemeinschaft. Ist bei alten Häusern gefährlich, wegen nicht überschaubarer Kosten.
…Danke schon einmal für die Antworten. Dh. ich sollte darauf dringen, dass die Teilungserklärung geändert wird und ein Passus aufgenommen wird, der besagt, dass Erhaltungsaufwendungen „Einstimmig“ erfolgen müssen?!
Danke und Grüsse
Matthias