Aufgabe: Jemand kauft ein Kinderspielzeug und bemerkt, das die Anleitung auf schwedisch ist. Nachdem es ihm aber möglich gewesen ist das Spielzeug fehlerfrei zusammenzusetzen denkt er sich, weil er besonders geschickt ist das, wenn er es verkaufen will an jemanden mit weniger handwerklichem Geschick, das aufgrund der Beschreibung das Spielzeug nicht so viel Geld bringt, wie mit deutscher Beschreibung.
bei Anwendung von §433
klare Sache aufgrund von 434 Abs(2)Satz(2) Besteht kein Mangelanspruch
Kann man aber nach §119 wegen Irrtum Anfechten?
Denn sein wirklicher Wille ist, ein Spielzeug zu kaufen welches er wiederverkaufen kann, ohne das der Wert gemindert ist d.h. Wille und Rechtsfolge sind nicht gleich. Wenn dem so ist, ist es auch klar das er aus §122 Schadenersatz zahlen müsste, aber es muss prinzipiell eigentlich möglich sein so den Kaufvertrag zu lösen oder nicht? 
danke für Tips und Anregungen