Frage zu Kaufvertrag

Liebe/-r Experte/-in,
wir haben uns entschieden ein Haus zu kaufen und nun einen Kaufvertragsentwurf vorliegen.

Bis auf einen Auszug haben wir alles verstanden, aber wir wissen nicht was mit diesem Auszug gemeint ist. Können Sie und weiterhelfen?

„Der Verkäufer bevollmächtigt hiermit unwiderruflich den Käufer zum Zwecke der Kaufpreisfinanzierung und zwar unter der Befreiung von den Beschränkungen des §181 BGB, den vorstehend verkauften Grundbesitz mit Grundpfandrechten in beliebiger Höhe zu belasten und den Verkäufer der sofortigen Zwangsvollstreckung aus den Grundpfandrechtsbestellungen in den belasteten Grundbesitz gemäß §800 ZPO zu unterwerfen und alle Bewilligungen und Anträge abzugeben, die zur Eintragung der Grundpfandrechte erforderlich sind.“

  • damit ist doch gemeint, dass wir als Käufer das Haus belasten dürfen und wir in die Grundpfandrechtsbestellungsurkunde eingetragen werden, oder?

„Von der Vollmacht darf jedoch nur von der amtierenden Notarin Gebrauch gemacht werden und nur unter der Voraussetzung, dass der Käufer den ihm gegenüber dem Grundpfandrechtsgläubiger und Darlehensgeber zustehenden Darlehensauszahlungsanspruch bis zur Höhe des Kaufpreises an den Verkäufer abtritt, und den Grundpfandrechtsgläubiger und Darlehensgeber anweist, das Darlehen bei Fälligkeit des Kaufpreises bis zu dessen Höhe direkt an den Verkäufer oder abzulösende Gläubiger zu überweisen. Eine persönliche Schuldhaft darf für den Verkäufer nicht begründet werden."

Was ist damit gemeint?

Außerdem habe ich gelesen, dass es Musterkaufverträge für Häuser gibt. Wo kann ich einen solchen bekommen?

Vielen Dank für die Hilfe

Sehr geehrte Frau Klingbeil,
Sie haben einen ordnungsgemäßen Kaufvertrag im Entwurf für Häuser vorliegen, der dem Muster der für den Bezirk zustgändigen Notarkammer entspricht!

Sie können tatsächlich den Grundbesitz des Verkäufers mit der Ihnen erteilten „Belastungsvollmacht“ in beliebiger Höhe mit Grundpfandrechten belasten. Eine persönliche Mitverpflichtung des Verkäufers für Ihr Darlehen hingegen scheidet aus; der stellt nur seinen Grundbesitzt ihrer Bank als Sicherheit zur Verfügung, damit der vereinbarte Kaufpreis aus dem Darlehen an ihn fließen kann.
Der Notar stellt gegenüber dem Verkäufer und Ihrer Bank jedoch sicher, dass Darlehen, die aus dieser Eintragung der Sicherheit für die Bank fließen, zunächst nur der Bezahlung des Kaufpreises dienen dürfen, dessen Fäligkeit der Notar, nachdem die üblichen Voraussetungen eingetreten sind, rechtzeitig Ihnen gegenüber bekannt gibt. Sobald der Verkäufer dem Notar mitteilt, dass der Kaufpreis auf seinem Konto eingegangen ist, können auch weitere Beträge aus Ihrem bei der Bank beantragten Darlehen fließen, wie z.B. für Renovierungen oder bauliche Veränderungen des erworbenen Objektes.

Sie können schon jetzt das Objekt belasten. Die Abwicklung darf jedoch nur über diesen Notar erfolgen.
Und es muss sicher gestellt sein, dass etwaige Auszahlungen zuerst der Kaufpreis zu bezahlen ist.

Finger weg von Musterkaufverträgen!
Im Übrigen erstellt ausschliesslich der Notar die Verträge, die die Beteiligten prüfen und Änderungen

Ich kenne den Inhalt Ihres Kaufvertrages nicht und weiss auch nicht, was gekauft werden soll (Neubau vom Bauträger, Neubau fertig, Altbau, Gebrauchtimmobilie), welcher Kaufpreis, welche Modalitäten.
Der Kaufvertrag ist ein Teil des Ganzen und nicht alles.
Ist das Objekt in Ordnung?
Stimmt der Kaufpreis?
Und viele andere Dinge, die zu prüfen sind…

Bezogen auf den angesprochenen Passus, meine Antwort:
Das ist so richtig und sichert sowohl den Verkäufer,als auch den Käufer ab.
Der Notar hat alles entsprechend zu überwachen und abzuwickeln.

Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch