Hallo Björn,
P1/2 sollten also ein Schreiben aufsetzten und V die SChlüssel
in den Briefkasten schmeißen?
Das wäre eine Möglichkeit, sollte aber möglichst unter Zeugen geschehen, damit der Vermieter nachher nicht behaupten kann die Schlüsseln nicht oder zu einem anderen Zeitpunkt erhalten zu haben.
Eine andere Möglichkeit wäre ein Versand per Einschreiben. Wobei auch hier ein Zeuge die Anzahl und Art der Schlüssel bestätigen können sollte.
Es gab nur eine Mündliche Vereinbarung zwischen P2 und V
Wurde eine Parkplatzmiete vereinbart oder der Parkplatz nur einfach zur Nutzung überlassen ohne Mietabsprachen?
Die Mietzahlungen sind auch bei einem mündlichen Mietvertrag ohne weitere Rechnungsstellung fällig.
Es gab keine Vereinbarung zwischen V und P1/2. Aufgrund des
erstbezugs wurde der Zähler erst nach Verzögerung registriert
Dann wird es wohl schwierig festzustellen wieviel Verbrauch abgerechnet werden darf.
Im Mietvertrag stand "Mieter haben die Wohnung bei Auszug in
einem neutralen Weiß zu streichen.
Man müsste die vollständige Mietvertragsformulierung kennen um die rechtliche Zulässigkeit beurteilen zu können.
(Habe mal irgendwo gelesen das man nur einmal renovieren
muss.)
Ich habe auch mal irgenwo gelesen, wenn man bei Einzug renoviert, muss man es bei Auszug nicht tun.
Solche und andere Behauptungen gibt es immer wieder irgendwo zu lesen. Richtiger werden sie dadurch nicht.
Es gab keine Vereinbarung im Mietvertrag.
Wenn keine Abrechnung vereinbart wurde, muss auch keine erfolgen. Dann wurden die Nebenkosten vermutlich pauschal bezahlt. Wie lautet der genaue Wortlaut des Vertrages hierzu?
P1/2 haben mit der Nachbarin alle Zählerstände etc notiert und
alle haben unterschrieben. Was sollten P1/2 noch zusätzlich
machen? Bilder machen?
Bilder wären eine mögliche Form der Dokumentation. Gut wäre auch, wenn die Nachbarin als eventuelle Zeugin zur Verfügung stände. Das wird sie vermutlich aber auf Grund ihres andauernden Mietverhältnisses nicht wollen.
Aufgrund des erstbezugs wurde der Zähler erst nach Verzögerung :registriert
dürfen sie nun von der Kaution abgezogen werden?
Der Vermieter muss schon darstellen mit welcher Berechtigung er welchen Betrag einbehalten will. Schwierig, wenn nicht klar ist wie hoch der anzurechnende Stromverbrauch war. Er kann aber mit Sicherheit den Betrag seit Erfassung des Zählerstandes in Rechnung stellen.
Was können P1/2 machen um die Kaution schnellst Möglich zurück
zu erhalten?
Ein schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution an den Vermieter schicken. Sinnvollerweise per Einschreiben.
Allerdings gibt der Gesetzgeber dem Vermieter bis zu sechs Monate Zeit eventuelle Ansprüche aus dem Mietverhältnis zu prüfen.
Eine vollstängige Rückzahlung ist wohl sowieso nicht zu erwarten, da keine Stellplatzmiete gezahlt aber vermutlich vereinbart wurde.
Das Stromkosten entstanden sind steht ja wohl auch außer Zweifel. Hier sind also auch Abzüge zu erwarten.
Außerdem kann der Vermieter, sollte doch eine Betriebskostenabrechnung vereinbart sein, einen Sicherheitseinbehalt für zu erwartende eventuelle Nachzahlungen machen.
Gruß Rotraut