Frage zu Kaution

also nehmen wir mal folgenden Fall an:

2 Personen P1 und P2 haben 2 Jahre in einer Mietwohnung gewohnt. Zu beginn haben sie 600€ Kaution gezahlt.

Zu beginn haben P1 und P2 alle Räume streichen müssen (Erstbezug/Rohputz).

P1 und P2 haben vom Vermieter V nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten.

Zum Auszugstag hatte V keine Zeit für eine Wohnungübernahme.

P1 und P2 haben immernoch alle Schlüssel.

P1 hat von V einen Parkplatz gemietet aber nie eine Rechnung erhalten.

P1 hat von V 5 Monate Strom bezogen aber auch hierüber keine Rechnung erhalten.

P1 und P2 haben bei Einzug den im Bad vorhandenen Durchlauferhitzer durch einen besseren eigenen ersetzt und den vorhandenen unter Zeugen an V überreicht. Bei Auszug findet V diesen nicht mehr.

Fragen:

  • müssen P1 und P2 zum Auszug erneut streichen?
  • was ist mit den Nebenkostenabrechnungen?
  • muss V eine Übernahme machen?
  • kann V den Parkplatz ohne Rechnung einfach von der Kaution einbehalten?
  • kann V die Stromkosten ohne Rechnung einfach von der Kaution einbehalten?
  • kann V den fehlenden Durchlauferhitzer von der Kaution einbehalten?

dann mal ran an den Fall

Hallo Björn,

P1 und P2 haben immernoch alle Schlüssel.

Die Schlüssel sollten schnellstmöglich an den Vermieter zurückgegeben werden. Andernfalls kann der Vermieter auf den Gedanken kommen eine Nutzungsentschädigung zu verlangen, da er die Mieträume nicht zurückbekommen hat.

P1 hat von V einen Parkplatz gemietet aber nie eine Rechnung
erhalten.

Eine Rechnungsstellung ist nicht notwendig. Über die Wohnraummiete werden ja auch keine Rechungen erstellt. Der abgeschlossene Mietvertrag verpflichtet zur Mietzahlung.

P1 hat von V 5 Monate Strom bezogen aber auch hierüber keine
Rechnung erhalten.

Auf Grund welcher Einigung? Gibt es einen Nachweis über die verbrauchte Strommenge? Zwischenzähler mit Anfangs- und Endstand?

Fragen:

  • müssen P1 und P2 zum Auszug erneut streichen?

Das kommt darauf an was im Mietvertrag vereinbart ist.

  • was ist mit den Nebenkostenabrechnungen?

Auch hier kommt es auf den Mietvertrag an. Ist die Abrechnung von Nebenkosten vereinbart? Falls ja, muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes erstellt und dem Mieter/den Mietern zugesandt werden. Sollte eine spätere Zustellung erfolgen, besteht Anspruch seitens der Mieter auf Auszahlung eines eventuell resultierenden Guthabens, nicht aber Anspruch des Vermieters auf eine eventuell resultierende Nachzahlung.

  • muss V eine Übernahme machen?

Der Vermieter muss keine Übernahme machen. Die Mieter könnten die Schlüssel auch einfach zusenden, sollten aber in dem Fall eine Schlussbegehung mit unabhängigen Zeugen machen und auch Fotos anfertigen, die den vertragsmäßigen Zustand der Wohnung dokumentieren.

  • kann V den Parkplatz ohne Rechnung einfach von der Kaution
    einbehalten?

Gibt es einen Parkplatzmietvertrag? Wurde hier ein Mietbetrag vereinbart?

  • kann V die Stromkosten ohne Rechnung einfach von der Kaution
    einbehalten?

Eine Kautionsabrechnung sollte auf jeden Fall gefordert werden. Nur durch diese wird nachvollziehbar welche Kosten verrechnet wurden und inwieweit diese Verrechnungen berechtigt waren.

  • kann V den fehlenden Durchlauferhitzer von der Kaution
    einbehalten?

Da der Bestands-Durchlauferhitzer dem Vermieter übergeben wurde, ist der Abzug ungerechtfertigt.

Gruß Rotraut

P1 und P2 haben immernoch alle Schlüssel.

Die Schlüssel sollten schnellstmöglich an den Vermieter
zurückgegeben werden. Andernfalls kann der Vermieter auf den
Gedanken kommen eine Nutzungsentschädigung zu verlangen, da er
die Mieträume nicht zurückbekommen hat.

P1/2 sollten also ein Schreiben aufsetzten und V die SChlüssel in den Briefkasten schmeißen?

P1 hat von V einen Parkplatz gemietet aber nie eine Rechnung
erhalten.

Eine Rechnungsstellung ist nicht notwendig. Über die
Wohnraummiete werden ja auch keine Rechungen erstellt. Der
abgeschlossene Mietvertrag verpflichtet zur Mietzahlung.

Der Parkplatz wurde NICHT Vertraglich festgehalten zb. im Mietvertrag
Es gab nur eine Mündliche Vereinbarung zwischen P2 und V

P1 hat von V 5 Monate Strom bezogen aber auch hierüber keine
Rechnung erhalten.

Auf Grund welcher Einigung? Gibt es einen Nachweis über die
verbrauchte Strommenge? Zwischenzähler mit Anfangs- und
Endstand?

Es gab keine Vereinbarung zwischen V und P1/2. Aufgrund des erstbezugs wurde der Zähler erst nach Verzögerung registriert

Fragen:

  • müssen P1 und P2 zum Auszug erneut streichen?

Das kommt darauf an was im Mietvertrag vereinbart ist.

Im Mietvertrag stand "Mieter haben die Wohnung bei Auszug in einem neutralen Weiß zu streichen.

(Habe mal irgendwo gelesen das man nur einmal renovieren muss.)

  • was ist mit den Nebenkostenabrechnungen?

Auch hier kommt es auf den Mietvertrag an. Ist die Abrechnung
von Nebenkosten vereinbart? Falls ja, muss die Abrechnung
innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes
erstellt und dem Mieter/den Mietern zugesandt werden. Sollte
eine spätere Zustellung erfolgen, besteht Anspruch seitens der
Mieter auf Auszahlung eines eventuell resultierenden
Guthabens, nicht aber Anspruch des Vermieters auf eine
eventuell resultierende Nachzahlung.

Es gab keine Vereinbarung im Mietvertrag.

  • muss V eine Übernahme machen?

Der Vermieter muss keine Übernahme machen. Die Mieter könnten
die Schlüssel auch einfach zusenden, sollten aber in dem Fall
eine Schlussbegehung mit unabhängigen Zeugen machen und auch
Fotos anfertigen, die den vertragsmäßigen Zustand der Wohnung
dokumentieren.

P1/2 haben mit der Nachbarin alle Zählerstände etc notiert und alle haben unterschrieben. Was sollten P1/2 noch zusätzlich machen? Bilder machen?

  • kann V den Parkplatz ohne Rechnung einfach von der Kaution
    einbehalten?

Gibt es einen Parkplatzmietvertrag? Wurde hier ein Mietbetrag
vereinbart?

Siehe oben NEIN

  • kann V die Stromkosten ohne Rechnung einfach von der Kaution
    einbehalten?

Eine Kautionsabrechnung sollte auf jeden Fall gefordert
werden. Nur durch diese wird nachvollziehbar welche Kosten
verrechnet wurden und inwieweit diese Verrechnungen berechtigt
waren.

dürfen sie nun von der Kaution abgezogen werden?

  • kann V den fehlenden Durchlauferhitzer von der Kaution
    einbehalten?

Da der Bestands-Durchlauferhitzer dem Vermieter übergeben
wurde, ist der Abzug ungerechtfertigt.

Was können P1/2 machen um die Kaution schnellst Möglich zurück zu erhalten?

MFG

Hallo Björn,

P1/2 sollten also ein Schreiben aufsetzten und V die SChlüssel
in den Briefkasten schmeißen?

Das wäre eine Möglichkeit, sollte aber möglichst unter Zeugen geschehen, damit der Vermieter nachher nicht behaupten kann die Schlüsseln nicht oder zu einem anderen Zeitpunkt erhalten zu haben.

Eine andere Möglichkeit wäre ein Versand per Einschreiben. Wobei auch hier ein Zeuge die Anzahl und Art der Schlüssel bestätigen können sollte.

Es gab nur eine Mündliche Vereinbarung zwischen P2 und V

Wurde eine Parkplatzmiete vereinbart oder der Parkplatz nur einfach zur Nutzung überlassen ohne Mietabsprachen?

Die Mietzahlungen sind auch bei einem mündlichen Mietvertrag ohne weitere Rechnungsstellung fällig.

Es gab keine Vereinbarung zwischen V und P1/2. Aufgrund des
erstbezugs wurde der Zähler erst nach Verzögerung registriert

Dann wird es wohl schwierig festzustellen wieviel Verbrauch abgerechnet werden darf.

Im Mietvertrag stand "Mieter haben die Wohnung bei Auszug in
einem neutralen Weiß zu streichen.

Man müsste die vollständige Mietvertragsformulierung kennen um die rechtliche Zulässigkeit beurteilen zu können.

(Habe mal irgendwo gelesen das man nur einmal renovieren
muss.)

Ich habe auch mal irgenwo gelesen, wenn man bei Einzug renoviert, muss man es bei Auszug nicht tun.

Solche und andere Behauptungen gibt es immer wieder irgendwo zu lesen. Richtiger werden sie dadurch nicht.

Es gab keine Vereinbarung im Mietvertrag.

Wenn keine Abrechnung vereinbart wurde, muss auch keine erfolgen. Dann wurden die Nebenkosten vermutlich pauschal bezahlt. Wie lautet der genaue Wortlaut des Vertrages hierzu?

P1/2 haben mit der Nachbarin alle Zählerstände etc notiert und
alle haben unterschrieben. Was sollten P1/2 noch zusätzlich
machen? Bilder machen?

Bilder wären eine mögliche Form der Dokumentation. Gut wäre auch, wenn die Nachbarin als eventuelle Zeugin zur Verfügung stände. Das wird sie vermutlich aber auf Grund ihres andauernden Mietverhältnisses nicht wollen.

Aufgrund des erstbezugs wurde der Zähler erst nach Verzögerung :registriert

dürfen sie nun von der Kaution abgezogen werden?

Der Vermieter muss schon darstellen mit welcher Berechtigung er welchen Betrag einbehalten will. Schwierig, wenn nicht klar ist wie hoch der anzurechnende Stromverbrauch war. Er kann aber mit Sicherheit den Betrag seit Erfassung des Zählerstandes in Rechnung stellen.

Was können P1/2 machen um die Kaution schnellst Möglich zurück
zu erhalten?

Ein schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution an den Vermieter schicken. Sinnvollerweise per Einschreiben.

Allerdings gibt der Gesetzgeber dem Vermieter bis zu sechs Monate Zeit eventuelle Ansprüche aus dem Mietverhältnis zu prüfen.

Eine vollstängige Rückzahlung ist wohl sowieso nicht zu erwarten, da keine Stellplatzmiete gezahlt aber vermutlich vereinbart wurde.

Das Stromkosten entstanden sind steht ja wohl auch außer Zweifel. Hier sind also auch Abzüge zu erwarten.

Außerdem kann der Vermieter, sollte doch eine Betriebskostenabrechnung vereinbart sein, einen Sicherheitseinbehalt für zu erwartende eventuelle Nachzahlungen machen.

Gruß Rotraut