Ich habe ein Kfz-Schaden der folgendermaßen abgelaufen ist. Mein Kfz ist Vollkasko versichert, wobei meine Frau als Zweitfahrer gemeldet ist. Zudem haben wir noch ein weiteres Kfz, welches nur Haftpflicht mit Teilkasko versichert ist, weil es älter ist. Dieses Kfz läuft auf meine Schwiegermutter als Fahrer und meine Frau ist als Zweitfahrer angegeben.
Nun ist mir meine Frau mit dem zweiten Kfz, Rückwärts in mein hinteren Teil des Fahrzeugs gefahren, so dass die Stoßstange und der hintere Kotflügel ersetzt werden muss. Schaden ca. 2000 Euro.
Wie wird der Schadensfall nun bei der Versicherung abgerechnet? Haftet meine Vollkasko und ich werde hochgestuft oder haftet die Teilkasko Versicherung, des anderen Kfz wo meine Frau als Zweitfahrer gemeldet ist? Beide Versicherungen sind bei der gleichen Gesellschaft versichert.
Was wäre auch günstiger in der Abwicklung? Ich denke mal, dass meine Frau im Teilkasko Bereich steigt und ich nicht im VK und TK?
Hallo,
na ja, der Unfall wurde ja mit einem anderen KFZ verursacht, wo zufällig ja auch meine Frau mitversichert ist. Also müsste doch der ganze Schadensfall über das verursachte KFZ abgewickelt werden. Dort besteht ja eine Teilkasko Versicherung oder verstehe ich das falsch?
Gibt es dazu einen konkreten Passus im Versicherungsvertrag?
na ja, der Unfall wurde ja mit einem anderen KFZ verursacht,
Richtig
wo zufällig ja auch meine Frau mitversichert ist. Also müsste
doch der ganze Schadensfall über das verursachte KFZ
abgewickelt werden.
Im Prinzip ja, über die Haftpflichtversicherung. Dann aber nur, wenn im Versicherungsschein Schäden der versicherten Kfz untereinander mitversichert sind. Diese Klausel gibt es, man findet sie aber sehr selten.
Dort besteht ja eine Teilkasko Versicherung oder verstehe ich das falsch?
Die Teilkasko deckt lediglich die vereinbarten Positionen am eigenen Fahrzeug, niemals Schäden an anderen Fahrzeugen.
Gibt es dazu einen konkreten Passus im Versicherungsvertrag?
Ja, der im Versicherungsschein bzw. den Bedingungen beschriebene Versicherungsumfang der Teilkasko.
na ja, der Unfall wurde ja mit einem anderen KFZ verursacht,
Richtig
wo zufällig ja auch meine Frau mitversichert ist. Also müsste
doch der ganze Schadensfall über das verursachte KFZ
abgewickelt werden.
Im Prinzip ja, über die Haftpflichtversicherung. Dann aber
nur, wenn im Versicherungsschein Schäden der versicherten Kfz
untereinander mitversichert sind. Diese Klausel gibt es, man
findet sie aber sehr selten.
bitte beachten, bei dem 2. Fahrzeug ist die Schwiegermutter die Fahrzeughalterin und auch die Versicherungsnehmerin
also 2 völlig unterschiedliche Versicherungsnehmer.
Somit zahlt auch die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Dort besteht ja eine Teilkasko Versicherung oder verstehe ich das falsch?
Die Teilkasko deckt lediglich die vereinbarten Positionen am
eigenen Fahrzeug, niemals Schäden an anderen Fahrzeugen.
Gibt es dazu einen konkreten Passus im Versicherungsvertrag?
Ja, der im Versicherungsschein bzw. den Bedingungen
beschriebene Versicherungsumfang der Teilkasko.