Frage zu Kfz-Steuer/Steuerbefreiung

Hallo, habe eine Frage. Will mir ein neues Auto kaufen. Habe auch eins im visir. Zur Zeit ist es nach §3g Abs.2 KraftStG Steuerbefreit. Im Fahrzeugschein ist es vom Finanzamt eingetragen bzw. gestempelt.
Auch die Schlüsselnummern sind anders.
Schlüsselnummer 2.1: 0039
Schlüsselnummer 2.2: 00000000
Leider konnte ich den Paragrafen in Google nicht wirklich finden.
Wenn ich das Auto nun kaufe und auf mich anmelde bleibt die Steuerbefreiung oder wird die gelöscht???
lg

Hallo,

mit der Abmeldung des alten Wagens endet auch die Steuerbefreiung. Diese muss für den neuen Wagen auch beim Finanzamt neu beantragt werden.