Frage zu Kfz-Steuer/Steuerbefreiung

Hallo, habe eine Frage. Will man ein Auto kaufen welches nach §3g Abs.2 KraftStG Steuerbefreit ist. Im Fahrzeugschein ist es vom Finanzamt eingetragen bzw. gestempelt.
Auch die Schlüsselnummern sind anders.
Schlüsselnummer 2.1: 0039
Schlüsselnummer 2.2: 00000000
Leider konnte ich den Paragrafen in Google nicht wirklich finden.
Wenn man das Auto nun kauft und auf sich anmeldet bleibt die Steuerbefreiung oder wird die gelöscht???
lg

Hallo Bärchen,

wenn man ein Fahrzeug kauft, bekommt man den Fahrzeugschein neu ausgestellt. Nur im Fahrzeugbrief wird man als nachfolgender Eigentümer eingetragen.

Die Schlüsselnummer 2.1 gibt den Kfz-Hersteller an (Opel)
Die Schlüsselnummer 2.2 gibt den Fahrzeugtyp an. bei 00000000 handelt es sich vermutlich um ein Fahrzeug, das nicht in Deutschland hergestellt wurde.

Ob eine weiterführende Steuerbefreiung möglich ist, kann ich nicht sagen - bitte mit dem Finanzamt klären.

Viele Grüße!

Wenn man das Auto nun kauft und auf sich anmeldet bleibt die
Steuerbefreiung oder wird die gelöscht???

Vorrausgesetzt wir reden hier nicht über Oldtimer.
Die Steuerbefreiung hängt nicht am Fahrzeug sondern am Nutzungszweck durch den Halter. (z.B. Ackerbau)

MfG Frank Müller