Frage zu KFZ-Versicherungen (Haftpflicht+Kasko)

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach einer Fahrzeugversicherung und bin dabei auf ein Problem gestoßen.

Archiv und google haben dabei leider nicht weiter geholfen.

Ich habe den Führerschein seit 1997 und es waren auch schon zwei Fahrzeuge auf mich angemeldet. Die Fahrzeugversicherungen (Haftpflicht, Voll- und Teilkasko) wurden aber immer von meiner Mutter abgeschlossen, sie war VN, ich berechtigter Fahrer.

Nun brauche ich aber eine eigene Versicherung und werde bei allen von mir befragten Versicherungen in die Schadensfreiheitsklasse 1/2
(125 %) eingestuft.

Meine Frage:
Kennt jemand eine Versicherung, die die tatsächliche
(auch nachweisbare)Fahrpraxis berücksichtigt und mich nicht in die Schadensfreiheitsklasse eines Fahranfängers einstuft ?

Vielen Dank und beste Grüsse,
midnightfever

ich glaube, da hast du eher schlechte Karten.

Ich hatte das gleiche Problem. Führerschein seit 1998. Soweit ich weiss, rechnet keine Versicherung seit mitte der 90’ des letzten Jahrunderts :wink:, die Fahrleistung von Auto bei Eltern…

Ich musste dann 2002 mit SF1 120 Prozent los legen…

Grüße Erich

ich bin auch selbst mal so gefahren jahrelang und bin mit meinem ersten eigenem auto dann zum adac und nun bei der vhv…

… angerechnet haben mir beide versicherungen keine der KFZ’s meiner Eltern,jedoch sind die deutlich günstiger gewesen im vergleich zu devk,allianz etc

lg Blue

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Hallo,

natürlich kann Dir Deine Mutter die SF Rabatte, aus dem bisherigen Vertrag des Autos mit dem Du gefahren bist, übertragen!

Aber nicht mehr als Du achadenfreie Jahre seit Erteilung der Fahrerlaubnis hattest!

Deine Mutter verzichtet dann aber auf diese SF - Klassen.

macht jeder Versicherer!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

genau, einfach nach sf-übertragung fragen. aber achtung: schäden werden mit übertragen. und der vertrag der mutter darf nicht mehr mehr als ein halbes jahr beendet worden sein (gilt jedenfalls für die huk).

gruß snakeshit

Nachfrage
Hallo,

danke für die Antworten !

Von der Möglichkeit der Übertragung der SF-Klasse habe ich auch schon gehört. Mal angenommen, meine Mutter hat bei der Haftpflicht
SF Klasse 25 (30 %), dann überträgt sie mir die und ich habe 30 %.

Meine Mutter wiederum fängt dann wieder mit SF Klasse 1/2 an ??
Hat mir zumindest eine Dame beim ADAC so erklärt, kann das sein ?

Vielen Dank !

midnightfever

P.S.
So ganz verstehe ich das System nicht:
Ich dachte, die SF-Klassen dienen dazu, festzustellen, in welcher Risikogruppe ein Fahrer ist, je nachdem eben, wie lange er unfallfrei gefahren ist.
Das Übertragen einer SF-Klasse macht dann überhaupt keinen Sinn, auch die höheren SF-Klassen für einen Zweitwagen nicht.

Wie dem auch sei, ich habe mich damit abgefunden, dass ich nicht alles verstehen muss :smile:

Hallo midnightfever,

danke für die Antworten !

Von der Möglichkeit der Übertragung der SF-Klasse habe ich
auch schon gehört. Mal angenommen, meine Mutter hat bei der
Haftpflicht
SF Klasse 25 (30 %), dann überträgt sie mir die und ich habe
30 %.

du hast den Führerschein erst seit 1997 und kannst somit maximal SF 7 übernehmen, weil du selber im günstigsten Fall, wenn du Versicherungsnehmer gewesen wärst, im Jahre 2004 bei unfallfreier Zeit auf SF 7 runter gegangen wärst.

Meine Mutter wiederum fängt dann wieder mit SF Klasse 1/2 an

Der SF ist immer nur für einen Vertrag vorhanden und ginge deswegen deiner Mutter verloren, wenn er auf dich übertragen wird.

Hat mir zumindest eine Dame beim ADAC so erklärt, kann das
sein ?

Auch die haben manchmal Recht.

Vielen Dank !

midnightfever

P.S.
So ganz verstehe ich das System nicht:
Ich dachte, die SF-Klassen dienen dazu, festzustellen, in
welcher Risikogruppe ein Fahrer ist, je nachdem eben, wie
lange er unfallfrei gefahren ist.

So in etwa stimmt doch was du sagst, denn den SF kannst du nur für die Zeit übernehmen, die du auch selber tatsächlich gefahren bist.

Das Übertragen einer SF-Klasse macht dann überhaupt keinen
Sinn, auch die höheren SF-Klassen für einen Zweitwagen nicht.

Hier geht es nicht um Sinn oder Unsinn. Es geht um die optimale Ausnutzung der unterschiedlichen Tarifbestimmungen der Versicherungsunternehmen. Nach diesen Tarifbestimmungen muss man sich richten.

Wie dem auch sei, ich habe mich damit abgefunden, dass ich
nicht alles verstehen muss :smile:

Noch ein Tipp;

Wie ich das so sehe, hat deine Mutter nur einen Schadenfreiheitsrabatt, aber demnächst habt ihr statt einem PKW zwei. Ist das richtig?

Wäre doch schade, wenn der SF deiner Mutter von 25 Jahren auf nur 7 Jahre reduziert würde.

Es gibt genügend Versicherer, die eine verbesserte Zweitwagenregelung mit SF 2(85%) anbieten. D.h. beide Fahrzeuge werden auf deine Mutter zugelassen, wobei ein PKW SF 25 und der andere PKW SF 2 hätte. In der Regel sind allerdings Fahrer unter 23- bzw. 25 Jahren ausgeschlossen.

Viele Grüße

Ralf

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