Frage zu Kindergeldzuschlag

Liebe/-r Experte/-in,

habe eine Frage zum Kindergeldzuschlag. Ich habe jetzt anhand dieses Merkblattes
( http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstel…
) versucht auszurechnen ob meiner Familie ein Kindergeldzuschlag zusteht. Erstmal zu unserer Situation: Wir sind eine 14 köpfige Großfamilie.
Vater arbeitet und verdient netto ca 1600€
Mutter -> Hausfrau ( geht bei so viel Kindern nicht anders)
1 Kind 25 (Studend)
2 Kind 23 ausgelernt ca 1200 netto ( wohnt noch im selben Haus aber in der Kellerwohnung und zahlt Miete ca 380 €)
3 Kind 20 fängt Sept eine Ausbildung an, solange Nebenjobs auf 400€ Basis
4 Kind Ausbildung ca 600netto( wohnt zusammen mit dem zweiten Kind in der Kellerwohnung)
5 Kind Ausbildung ca 650 netto (wohnt in einer Wohnung vom Krankenhaus,Ausbildun zur Krankenpflegerin)
Die anderen 7 Kinder gehen noch zur Schule/bzw 1 davon noch zum Kindergarten.

Jetzt zu Berechnnung der Höchsteinkommensgrenze:
Merkblatt ab Seite 4
Grundbedarf:
Kindergeldberechtigter 2 x 323€ (Eltern) -> 646
Kinder bis 6 1 x 215€ -> 215
Kinder 7 bis 14 5 x 251€ -> 1255
Kinder 15 bis 25 4 x 287€ -> 1148
Grundebedarf 3264

  • Wohnbedarf der Eltern + 1000
    = Bemessungsgrenze ca. 4264
  • Gesamtkinderzuschlag (10x 140) 1400
    = Höchsteinkommensgrenze 5664€

Damit man den Kinderzuschlag erhält muss das zu berücksichtigende Einkommen unter de Höchsteinkommensgrenze liegen. Habe ich die Berechnung so richtig? Habe jetzt das 1 Kind( da schon 25) und das 2 Kind (ausgelernt) nicht berücksichtigt. Also 10 Kinder einkalkuliert.
Was zählt nun alles zum Einkommen? Da bin ich mir unsicher und hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen?!

Einkommen

Eltern 1600€

  • Miete 380 € (Kind 2 + Kind 4 bezahlen das)
    = 1980 €
    Was kommt da nun noch dazu? Kindergeld wird da ja nicht hinzuberechet oder? Wie sieht es mit dem Einkommen/der Vergütung der Kinder aus?? Wird das mitgezählt? Auf Seite 9 des Merkblattes steht da was von, dass es pro Kind einzeln berechnet wird. Da komme ich leider nicht weiter, hoffe auf eure Hilfe =)

Liebe Grüße

Hallo Cloud,

das ist eine sehr konkrete Anfrage, mit allen erforderlichen Angaben. Seltener Fall, denn die meisten User kommen nur mit halbgaren Anliegen und wundern sich dann über schwammige Antworten.

In deinem Fall wird sich bestimmt unsere „Fachfrau“ für Kindergeld melden und dir exakt den richtigen Hinweis geben.

Tatsächlich ist das eigene Einkommen der Kinder hier von Bedeutung, so dass die Kindergeldkasse eigentlich schon bislang für die laufenden Bezugszeiträume eine Berechnung vorgenommen haben müsste. Liegt dir der Berechnungsbogen nicht vor?

Da man ohnehin keine Angaben verschweigen kann, halte ich es für kein Risiko, wenn man einfach den Antrag stellt und den Bescheid abwartet. Sobald der Bewilligungsantrag vorliegt, kann man die Berechnung überprüfen und ggf. Widerspruch einlegen.

Es wird immer das (bereinigte) Einkommen berücksichtigt, so dass es hier auch um die abzugsfähigen Werbungskosten etc. geht. Das reduziert die Einkommensbeträge nochmals.

Da ich nur Fälle von Kindergeld bei Auslandsaufenthalt berate und ansonsten als Mediator im Familienrecht aktiv bin, möchte ich die Antwort den ausgewiesenen Experten für Kindergeld hier im Forum überlassen.

Viel Glück!

Steve-HH

danke für deine Antwort Steve. leider hat sich bisher keiner mehr dazu geäußert… Hat keiner eine Ahnung davon und könnte mir ein Tipp dazu geben?? Der Berechnungsbogen liegt mir leider nicht vor…