Hallo zusammen,
wäre folgende Klausel in einem Mietvertrag gültig:
„Der Vermieter behält sich die fristlose Kündigung vor“
És handelt sich um ein fiktives 2-Familienhaus, Vermieter wohnt dort ebenfalls.
Ich bin gespannt,
Gruß Tina
Hallo zusammen,
wäre folgende Klausel in einem Mietvertrag gültig:
„Der Vermieter behält sich die fristlose Kündigung vor“
És handelt sich um ein fiktives 2-Familienhaus, Vermieter wohnt dort ebenfalls.
Ich bin gespannt,
Gruß Tina
„Der Vermieter behält sich die fristlose Kündigung vor“
Ich bin gespannt,
die fristlose kündigung kann nicht ausgeschlossen werden, daher hat die klausel lediglich deklaratorische bedeutung. sie heißt im umkehrschluss natürlich nicht, dass der mieter nicht außerordentlich kündigen kann, da dieses recht nicht ausschließbar ist (s.o.).