Frage zu: Kleinbetrieb Kündigungsfristen

Liebe/-r Experte/-in,

Guten Tag,

ich würde mich freuen, wenn der Ein oder Andere mir nachfolgend einen Rat oder Tip geben könnte. Vielen Dank schonmal vorab.

Anfang kommender Woche soll eine Angestellte Ihre „fristgerechte Kündigung“ bekommen. Die Kündigung konnte schon vorab, da der GV sie auf dem Tisch liegen hatte, gelesen werden (wurde NOCH NICHT übergeben bzw expliziet ausgesprochen)

„Sehr geehrte Angestellte, hiermit kündigen wir aus betriebsinternen Gründen fristgerecht zum 31.07.2011 aus. Wir bedauern diesen Schritt, der aussschließlich aus de wirtschaftlich schwierigen Situation des Unternehmens resultiert, sehr“

Angestellte soll sich bis Montag entscheiden (Angestellte hat ab Montag 3 Wo Urlaub und Entscheidung soll telefonisch mitgeteilt werden).

Hintergrund:

Betrieb steht kurz vor der Insolvenz bzw ist es „eigentlich“ schon.

Chef bietet der Angestellten sofortige Kündigung oder einem Änderungsvertrag an ((1/2 Stelle ab sofort, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und den zugehörigen Zahlungen!!), da für Ihn jetzt schon absehbar wäre, nächsten Monat kein Gehalt mehr zahlen zu können.

Auf o.g. möchte sich die Angestellte natürlich nicht einlassen.

Nun meine Frage zu den einzuhaltenden Kündigungsfriten:

Da die Firma schon diverse Male kurz vor dem „Aus“ stand bzw der Firmeninhaber immer wieder „hin - und her gemauschelt“ hat, war die Angestellte über den Zeitraum von mehr als 10 Jahren bei diversen Firmen bei ihm angestellt.

Details:

Firma hatte IMMER unter 10 Angestellte

Anstellungen gingen von:

1999 - 2001 (dann 1,5 Jahre Pause wg. Standortwechsel der Firma) Firmenname A

2003 - 2005 Firmen Name A (Wiederaufnahme der Tätigk)
2006 - 2009 Firmen Name B
2010 - bis jetzt Firmenname C

-Geschäftsführer war immer heutiger Chef
-Angestellte immer unter 10
-Tätigkeitsbereich der Angestellten/Abteilung jeweils unverändert
-„Jobwechsel“ jeweils durch Änderungsverträge in denen expliziet steht, daß die vorherigen „Arbeitsbedingungen“ unverändert bleiben

So nun nochmal meine Fragen in Kurzform:

  1. welche Kündigungsfrist muß eingehalten werden?
  2. muß ein Änderungsvertrag angenommen werden, unter der relativen sicheren Gefahr einer kurzfristigen Insolvenz (GV sagt natürlich „alles wird wieder gut“; wir brauchen nur Zeit" und bald bekommen Sie wieder einen Vollzeit Job)
    3)gilt bei den o.g. Details eine Kündigungsfrist von 4 Wochen aufgrund einer dauerhaften Mitarbeiterzahl von unter 10 ODER kann man auf Betriebszugehörigkeit „pochen“, trotz der verschiedenen „Arbeitgeber“

Ich entschuldige mich schoneinmal vorab für die Länge des Textest und möchte mich ganz herzliche für etwaige Antworten bedanken.

Viele Grüße und einen schönen Tag
N.W.

Stichworte: Kündigungsfrist , Kündigung , Kleinbetrieb , Änderungsvertrag

Sorry, das ganze Bedarf offensichtlich professionelle Hilfe. Gerade bei drohender Insolvenz. In solch einem Moment kann ich nur raten schnellstens in die zuständige Gewerkschaft ein zu treten. Plötzlich macht sich der Chef vom Acker und es ist keiner mehr da, der zum Insolentsgericht geht. Dafür braucht ihr Jemanden der bereits Erfahrung in solchen Fällen hat.
Mf Glück Auf
Heinz

Nichts unterschreiben, Anwalt (Spezialist für Arbeitsrecht)nehmen und abwarten!
Das Kündigungsschutzgesetz gilt für Betriebe mit in der Regel mehr als 5 Mitarbeitern; gemäß Betriebsverfassungsgesetz muss ein AG eine Betriebsänderung (im allgemeinen die Grundlage für eine betriebsbedingte Kündigung) plausibel darlegen können.
Sollte der Betrieb die vorläufige Insolvenz anmelden, wird in der Regel die Agentur für Arbeit während eines Zeitraumes von 3 Monaten die Lohn-/Gehaltsfortzahlungen übernehmen und danach wird die Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens fallen.

Dies wäre das, was ich erstmal berücksichtigen würde.