Frage zu Krankengeld nach Beruflicher Rehabilitationsmaßnahme

Hallo,

ich habe zum 6.1.14 eine berufliche Rehabiltation/ Teilhabe am Arbeitsleben in einem Beruflichen Traingszentrum beendet. ***keine medizinische Reha***

Bevor ich die Maßnahme machte bekam ich Krankengeld, durch das Trainingszentrum bekam ich Übergangsgeld. Wie ich im Sozialgesetzbuch gelesen habe, gilt die Zeit als Unterbrechung, also schloss ich daraus, das ich danach wieder Krankengeld bekommen kann.

Damit mich mein Arzt krankschreiben kann braucht er einen Auszahlschein, den hat mit die Krankenkasse verweigert.

Nach mehrmaligem herumtelefonieren fand ich bei der Krankenkasse jemanden der mir kompetent erscheint.

Folgendes möchte ich wissen ob das stimmt: Den ersten Tag nach der Maßnahme muss ich mich arbeitssuchend melden, erst ab dem zweiten Tag kann ich mich auf gelben Schein krank melden. Was zur Folge hat, dass die 6 Wochen bis zum Krankengeldanspruch wieder zu laufen anfangen. Außerdem beträgt die Dauer des Anspruchs nicht mehr 3 Jahre wie vor der Maßnahme, sondern nur noch 4 Wochen.

Wenn das stimmt. muss mir das jemand genauer erklären. Ich halte diese Regelung für Idiotie die sich irgendein Sesselpupser ausgedacht hat. Außerdem finde ich es sehr traurig, dass man so was nur über tausend Umwege in Erfahrung bringt.

Vielen Dank für eure Hilfe

lg
Michael