Frage zu Krankentagesgeldversicherung

Ich muß mich evtl. operieren lassen und würde dann mindestens 6 Wochen Arbeitsunfähig sein. Bis ich wieder arbeitsfähig bin können bis zu 10 Wochen dauern.
Um den Lohnausfall so gering wie möglich zu halten überlege ich eine Krankentagesgeldversicherung abzuschließen.
Welche Klauseln hat so eine Versicherung ? Wie lange muß die Versicherung bestehen ehe sie zahlt ?
Wenn ich schon beim Arzt gewesen bin und erst jetzt eine Krankentagesgeldversicherung abschließen würde, würde diese im Falle einer OP noch zahlen oder muß der Vertragsbeginn vor dem Anfang der Behandlung gelegen haben ?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

PS: Noch zur Info. Ich war bisher noch nicht beim Arzt. Beim Arzt ist also nichts bezüglich der Krankheit aktenkundig. Ich weiß aber das dies irgendwann mal operiert werden muß.

Welche Klauseln hat so eine Versicherung ? Wie lange muß die
Versicherung bestehen ehe sie zahlt ?

Die allgemeinen Wartezeiten betragen drei Monate. Wenn Du allerdings jetzt schon weißt, dass Du eine behandlungsbedürftige Krankheit hast, mußt Du das im Antrag angeben.

Wenn ich schon beim Arzt gewesen bin und erst jetzt eine
Krankentagesgeldversicherung abschließen würde, würde diese im
Falle einer OP noch zahlen

Schwer zu sagen.

oder muß der Vertragsbeginn vor dem Anfang der Behandlung gelegen haben ?

Das auf jeden Fall.

Hallo Nordlicht,

Wenn ich schon beim Arzt gewesen bin und erst jetzt eine
Krankentagesgeldversicherung abschließen würde, würde diese im
Falle einer OP noch zahlen

Schwer zu sagen.

bist du da nicht etwas zu optimistisch?
Die OP steht ja vor der Tür: Imho entweder komplette Ablehnung oder mindestens i.d.R. Auschluss der in Frage stehenden Krankheit mit sämtlichen Nebengeplänkel!
Die müssten ja ansonsten bescheuert sein. „Brennendes Haus“, du verstehst!?

Gruß cooler

P.S. Mal wieder typisch: Die entspr. Versicherung mal ganz schnell abschließen wollen, wenn der Versicherungsfall vorprogrammiert ist!
Der User könnte sich mal die Frage stellen. "Wie lange würde eine Vers.Gesellschaft bestehen, wenn das möglich wäre? 3 Mon., 1/2 Jahr oder 1 Jahr - bitte ankreuzen!

Der Artikel gilt vor allem dann, wenn die (Gesundheits) Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden!

Schwer zu sagen.

bist du da nicht etwas zu optimistisch?

Ich will es mal so formulieren, mit den dürren Informationen möchte ich keine dezidierte Aussage treffen. Vielleicht sind die Antragsfragen ja so gefaßt, dass der Antragsteller seine Erkrankung oder was immer er da hat, gar nicht angeben muß. Gibts ja auch.

OK, dann will ich es mit einer Botschaft verbinden: „Eine Risiko-Versicherung immer dann abschließen, wenn noch nichts vorliegt - ansonsten wird das nichts!“