Frage zu Kündigung im Krankheitsfall

Hallo,
also meine Frage bezieht sich auf die Kündigung im Krankheitsfall.
Sicherlich wurde diese schon des öfteren erörtert. Das eine Kündigung
in diesem Fall möglich ist, das ist mir zwar bekannt, aber dennoch würde ich gerne ein paar Meinungen dazu hören.
Der Fall verhält sich wie folgt:
Herr Y. ist seit über einem Jahre auf Grund von schweren Depressionen
arbeitsunfähig geschrieben. Es ist noch nicht abzusehen,wann und ob er wieder in seinem Beruf arbeiten kann. Er ist seit 6 Jahren bei einer kirchlichen Einrichtung in der Pflege tätig.
Wie sollte sich Herr Y. gegenüber seinem Arbeitgeber verhalten?
Wäre ein Aufhebungsvertrag mit einer evtl. Abfindung sinnvoll?
Wenn ja, was sollte Herr Y. dabei beachten und was wären etwaige Folgen?

Hallo,

also meine Frage bezieht sich auf die Kündigung im
Krankheitsfall.

im Krankheitsfall oder wegen eines Krankheitsfalls?

Gruß

S.J.

Hallo,

also wegen eines Krankheitsfall geht glaube ich nicht, oder?
Es sei denn es besteht vorerst keine Aussicht auf Besserung.
Falls ich mich falsch bzw. mißverständlich ausdrücke, so bitte
ich das zu entschuldigen.
Eigentlich geht es darum, ob Herr Y. in nächster Zeit mit einer
Kündigung rechnen sollte und ob ein Aufhebungsvertrag in
seinem Fall überhaupt angebracht wäre? Bei einer Kündigung seitens seines Arbeitgeber würde er quasi leer ausgehen. Allerdings ist bei einem Aufhebungsvertrag mit einer evtl. Abfindung einiges zu beachten z.b. etwaige Sperre durch das Arbeitsamt etc.
Was wäre für Herrn Y. ratsam?

Hallo,

also wegen eines Krankheitsfall geht glaube ich nicht, oder?

doch. Geht. Ist zwar an besondere Umstände geknüpft, geht aber.

Kündigung rechnen sollte und ob ein Aufhebungsvertrag in
seinem Fall überhaupt angebracht wäre? Bei einer Kündigung
seitens seines Arbeitgeber würde er quasi leer ausgehen.

Das kommt ganz darauf an, ob die Kündigung berechtigt ist.

Allerdings ist bei einem Aufhebungsvertrag mit einer evtl.
Abfindung einiges zu beachten z.b. etwaige Sperre durch das
Arbeitsamt etc.

Ein Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung wird der AG nur anbieten, wenn er den AN nicht so einfach per Kündigung loswird. Letzendlich muss man im Einzelfall entscheiden, ob man einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung aushandelt oder das ganze vor dem Arbeitsgericht ausfechtet.

Wenn eine Kündigung aufgrund der Krankheit allerdings berechtigt ist, gibt es für den AN überhaupt nichts.

Gruß

S.J.