Hallo,
stellen wir uns folgende Situation vor:
Eine Firma (Dienstleistung) hat in etwa 35 Angestellte von denen etwa 2/3 in Kurzarbeit gehen müssen, da die Firma eine vorübergehende „Auftragsverschiebung“ hat. Das Arbeitsamt hat KUG bewilligt und zahlt auch entsprechend KUG an die Firma um betriebsbedingten Kündigungen vorzubeugen.
Einer der Angestellten (bereits seit 2,5 Jahren in dieser Firma beschäftigt) ist sich nicht sicher um wie viele Monate sich der Auftragseingang noch hinziehen wird und möchte kündigen um in einer anderen Firma zu arbeiten. Er ist außerdem besorgt über eine längere Arbeitspause, da sein Marktwert sinkt wenn er nicht arbeitet, bzw. derzeitig nur 5 h/Woche arbeitet. Er möchte die Firma verlassen sobald er einen neuen Arbeitsvertrag bei einer anderen Firma hat.
Muss dieser Angestellte eine Kündigungsfrist einhalten oder kann er fristlos kündigen um so schnell wie möglich in eine andere Firma zu gehen?
Gibt es aufgrund der KUG-Situation besondere Kündigungsbedingungen?
Vielen Dank im Voraus,
Michi