Frage zu Kündigung während Kurzarbeit

Hallo,

stellen wir uns folgende Situation vor:
Eine Firma (Dienstleistung) hat in etwa 35 Angestellte von denen etwa 2/3 in Kurzarbeit gehen müssen, da die Firma eine vorübergehende „Auftragsverschiebung“ hat. Das Arbeitsamt hat KUG bewilligt und zahlt auch entsprechend KUG an die Firma um betriebsbedingten Kündigungen vorzubeugen.

Einer der Angestellten (bereits seit 2,5 Jahren in dieser Firma beschäftigt) ist sich nicht sicher um wie viele Monate sich der Auftragseingang noch hinziehen wird und möchte kündigen um in einer anderen Firma zu arbeiten. Er ist außerdem besorgt über eine längere Arbeitspause, da sein Marktwert sinkt wenn er nicht arbeitet, bzw. derzeitig nur 5 h/Woche arbeitet. Er möchte die Firma verlassen sobald er einen neuen Arbeitsvertrag bei einer anderen Firma hat.

Muss dieser Angestellte eine Kündigungsfrist einhalten oder kann er fristlos kündigen um so schnell wie möglich in eine andere Firma zu gehen?

Gibt es aufgrund der KUG-Situation besondere Kündigungsbedingungen?

Vielen Dank im Voraus,
Michi

Hallo.

Muss dieser Angestellte eine Kündigungsfrist einhalten
oder kann er fristlos kündigen um so schnell wie möglich in
eine andere Firma zu gehen?

Das Gegenbeispiel wäre dazu: Darf ein Arbeitgeber fristlos kündigen, wenn er einen Besseren für den Job gefunden hat? Die Antwort ist die gleiche.

Gibt es aufgrund der KUG-Situation besondere
Kündigungsbedingungen?

Das kann man Dir vermutlich ganz gut in „Arbeits- und Sozialamt“ beantworten. Es gibt welche, ja; aber genauere Auskunft sollte die Agentur bzw. die o.g. Experten geben können … Kurzarbeit ist nicht ganz unkomplitückisch.

Um noch eine Anregung zur Lösung des eigentlichen Problems zu geben: Jeder AN kostet den betreffenden Betrieb, auch, wenn Kurzarbeit ist, Geld. Es besteht also eine gute Chance, sich, so man denn einen anderen Job gefunden hat , mit dem Arbeitgeber auf ein kurzfristiges Ausscheiden zu einigen. Das wäre mein Weg in einem solchen Falle.

Gruß Eillicht zu Vensre