Hallo,
ich arbeite seit nunmehr 13 Jahren (inkl. Lehrzeit) in ein und dem selben Betrieb als Produktionsmitarbeiter. Nun ist es in diesem Unternehmen so das die Fertigung aus Produktionsmitarbeitern besteht die einzelne Komponenten für eine Anlage anfertigen und aus Endprüfern die Anlagen zusammen setzen und diese testen (diese sind, auf Grund Ihrer höheren Verantwortung, logischerweise besser bezahlt). Vor einem halben Jahr bekam ich nun die Aufgabe die Anlagen für einen bestimmten Kunden auch zusammenzubauen und zu testen, allerdings ohne einen neuen Arbeitsvertrag und logischerweise auch ohne Gehaltssteigerung, also immer noch als Produktionsmitarbeiter. Nun gab es in letzter Zeit einige Qualitätsprobleme, die auf fehlerhaftes Material, aber auch auf Fehler meinerseits zurückzuführen sind. Nun ist der Kunde logischerweise ziemlich sauer, worauf mir mein Chef mit „arbeitsrechtlichen Konsequenzen“ gedroht hat. Nun meine Frage: Darf mich mein Chef für Fehler kündigen die ich bei einer Tätigkeit begangen habe, für die ich laut meinem Arbeitsvertrag weder zuständig bin, noch dafür angemessen bezahlt werde?
Ich denke mal, auch wenn er aus diesem Grund kündigen will, wird er es nicht so begründen. Denn eine verhaltensbedingte Kündigung (z.B. wegen Schlechtleistung) ist nur möglich, wenn der Arbeitnehmer schuldhaft gegen Pflichten des Arbeitsvertrages verstößt.
Doch 1. glauben manche Unternehmer, dass sie kraft ihrer Wassersuppe einfach so kündigen könnten und 2. kann er natürlich immer ordentlich kündigen.
In beiden Fällen kann man sich dann nur mit einer Klage dagegen wehren.
Empfehlung: Wenn vorhanden umgehend den Betriebsrat einschalten, ansonsten und darüber hinaus einen guten Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ernst-Erwin
Die Frage ist so ohne Weiteres nicht zu beantworten. Der Arbeitgeber hat natürlich ein Weisungs- und Direktionsrecht und kann dich daher auch mit solchen Aufgaben betrauen, wenn du aufgrund deiner Position und deiner Fähigkeiten die Aufgabe ausführen kannst. Reicht deine Befähigung für diese Aufgabe nicht und du musst sie trotzdem ausführen, so kann man dir daraus natürlich keinen Strick drehen. Fraglich ist auch, ob die Aufgabe eindeutig und klar formuliert war. Aber wie gesagt… Dazu ist hier eine Einschätzung nicht möglich. Ggf. kann dir, sofern du Mitglied bist, die Gewerkschaft oder auch ein Mitglied des Betriebsrates weiterhelfen.
Vielen Dank für deine Antwort, einen Betriebsrat haben wir leider nicht aber sollte es wirklich soweit kommen werde ich mal einen Anwalt konsultieren. Nochmal Vielen Dank für deine Hilfe.
Gruss
Hallo,
er kann erst ein paar mal eine Abmahnung erteilen, dann könnte er erst kündigen. Ob Du mehr dafür bezahlt bekommen hättest, müsstest Du mit ihm verhandeln.
goldirori