Hallo Michael,
ich habe eine Frage zur Künstlersozialkasse.
Ich habe eine Selbstständigkeit (kein Gewerbe, nur nebenher zu meiner Festanstellung, allerdings mir Umsatzsteuerausweisung) angemeldet und möchte mit einem Freund zusammen arbeiten.
Er macht Webdesign und ich bin Sprecher.
Jetzt hörte ich von einem Kollegen, dass er 4,4 % von meiner Rechnung an die Künstlersozialkasse bezahlen muss, wenn ich ihm eine Rechnung stelle.
Der Freund, mit dem ich die Zusammenarbeit machen will arbeitet quasi steuerfrei, weil er unter € 17.400,- Jahresumsatz liegt. Muss er für mich auch diese 4,4 % bezahlen oder ist er befreit?
Schon mal vielen Dank
Ralph