Frage zu Kürzungsbescheiden der ARGE

Hallo!
Weil ich 2 Termine bei der ARGE verpasst habe (Autopanne auf dem Weg zum 1.Termin,durch Reparaturdauer auch keine Möglichkeit gehabt,den 2.Termin wahrzunehmen),bekam ich 2 Bescheide,jeweils über eine 10%ige Kürzung meiner ALGII-Bescheide. Zwar wurde ich vorher nach §59 SGBII und §309 SGBII belehrt,aber diese Paragraphen haben nichts direkt mit der Kürzung zu tun. Daß das Amt kürzen darf,steht in §31 SGBII. Doch der ist in beiden Bescheiden nicht erwähnt,es wurde mir also keine Rechtsgrundlage für eine Kürzung mitgeteilt. Ist so ein Bescheid dann eigentlich gültig ?

Marco

Hallo Marco,

Mal davon ausgehend, daß die Kürzungen rechtsgültig sind, müßtest du mit einem Widerspruch gegen die erste Kürzung erfolg haben.
Bei der zweiten Kürzung bist du jedoch nicht ganz unschuldig. Wenn du vorher weißt, daß dein Auto noch nicht repariert sein wird, rufst du da an und bittest um einen neuen Termin,bzw fährst mit dem Bus.

Gruß
Sticky

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Mal davon ausgehend, daß die Kürzungen rechtsgültig sind,
müßtest du mit einem Widerspruch gegen die erste Kürzung
erfolg haben.
Bei der zweiten Kürzung bist du jedoch nicht ganz unschuldig.
Wenn du vorher weißt, daß dein Auto noch nicht repariert sein
wird, rufst du da an und bittest um einen neuen Termin,bzw
fährst mit dem Bus.

Gruß
Sticky

Ich hab nur die Kurzfassung des Sachverhaltes geschrieben. Den Widerspruch gegen den 1.Bescheid ist am selben Tag noch raus, darin hab ich auch gebeten,einen neuen Termin anzuberaumen. Da ich das nur per Fax geschickt habe,habe ich sicherheitshalber nochmal danach bei denen angerufen und mir den Empfang und die Gültigkeit bestätigen lassen. Dort hab ich die ganze Lage nochmal geschildert und um einen neuen Termin gebeten. Da ich da aber nur im AA-Call Center gelandet bin, konnte mir die Angestellte keinen Termin geben,hats nur in ihren Computer eingetragen,der neue Termin sei Sache der Vermittlerin,die mir den Termin verpasst hat. Habs dem AA also 2x mitgeteilt,daß ich nicht kommen kann. Daß ich trotzdem noch ´ne 2.Kürzung bekommen habe,könnte mehrere Gründe haben:
-Vermittlerin hat die Mitteilung ignoriert oder nicht erhalten
-eine mangelnde Verkehrsverbindung ist für sie kein Grund,nicht zu
erscheinen
oder
der Bescheid ist nach Registrierung der Mitteilung schon VOR dem Termin rausgegangen. Ist in meinem Bekanntenkreis nicht das 1.Mal,daß sowas vom Amt gemacht wird.

Marco

Hallo Marco,

Schlechte Verkehrsverbindungen sind für die absolut kein Hindernis, dir eine Sperre reinzuwürgen. Ich sollte damals (2003) zu so einem Bewerbertraining. In der Einladung stand, es würde 5 Stunden dauern. Ich bin 5x um den Block gefahren, habe jedoch KEINEN Parkplatz gefunden und ein Parkhaus konnte bzw wollte ich mir nicht leisten. Bin dann nach Hause gefahren, da die „Veranstaltung“ schon hätte anfangen müssen und hab sofort angerufen und um einen neuen Termin gebeten. Denn hatte ich dann für die folgende Woche, die Sperre (14 Tage) allerdings auch. Widerspruch war zwecklos.

Gruß
Sticky

bin 5x um den Block gefahren,
habe jedoch KEINEN Parkplatz gefunden

Hmm…denkst du nicht, das es zumutbar wäre, ein Stück weiter weg zu parken und dann zu laufen? Auch wenn man dann zu spät kommt. Man kann sich ja entschuldigen und beim nächsten Mal entsprechend früher losfahren.

Gruß
Nelly

Krefeld, Ostwall 9 Uhr morgens
Hallo Nelly,

Die Veranstaltung sollte um 9:30 beginnen. Ab 9:00 bin ich durch die Umgebung gekurvt, bis 9:45. Da auf der „Einladung“ ja um pünktliches Erscheinen gebeten worden war, hab ich gedacht, die hätten schon längst angefangen. Beim nächsten Termin bin ich pünktlich dagewesen, jedoch hat die gleiche Veranstaltung erst um 10:30, also mit einstündiger Verspätung begonnen und war um 10:45 wieder vorbei.
Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich beim ersten Mal im Seidenweberhaus geparkt.

Gruß
Sticky

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Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich beim ersten Mal im
Seidenweberhaus geparkt.

Hi,
ach, in Krefeld war das!!!
Da hatte ich auch schon mal Seminare.
Da *kann* man eigentlich nur im Parkhaus parken,
andere Parkplätze gibts doch in absehbarer Entfernung gar nicht, oder?
Da man mir beinahe meine Parkgebühren nicht erstattet hätte,
obwohl das dienstliche Seminare waren, mache ich dort freiwillig
kein Seminar mehr.

Gruß
Nelly