Frage zu 'Lärmbelästigung'

Hallo,

In einem 6-Familienhaus hat EigentümerA hat Mieter im EG, EigentümerB lebt in der Wohnung drüber. EigentümerA hat sich bei EigentümerB beschwert, weil seine Mieter sich durch den Lärm der Kinder von EigentümerB belästigt fühlen. Auch sei EigentümerB allgemein zu laut

EigentümerA behauptet seine Mieter waren schon mehrmals oben bei EignetümerB und haben sich beschwert. Das stimmt aber nicht, das ist gelogen. EigentümerA steht zu 100% hinter seinen Mietern.

EigentümerB ist aber nicht zu laut. Das Haus ist Bj. 1954 und ist sehr, sehr hellhörig. z.B. hört EigentümerB die Laufgeräusche aus der Wohnung ein Stockwerk höher, „aber auf der anderen Seite“ (je Etage gibt es 2 Wohnungen).

Weil EigentümerA ihm mit juristischen Schritten gedroht hat, falls es nicht besser wird, ist EigentümerB jetzt am Grübeln, wie er sich am besten wehren kann bzw. wie er jetzt vorgehen sollte.

Hat jemand Tips für EigentümerB?

Danke schon mal im Voraus!

Gruß, Maho

Hallo Maho,
also zugegebenermaßen hab ich die ganzen Eigentümer A und B und hin und her ziemlich schwierig gefunden und nur einmal verständnislos überflogen, aber mein Gedanke und meine Erfahrung sagen so was:

Egal was die Ursache ist, tatsächiches zu laut sein oder schlechte Schallisolation, wer belästigt wird darf sich beschweren und Maßnahmen verlangen. Und auch der, der dauernd angemacht wird, und nicht mehr das Gefühl hat, sich normal in seiner Wohnung bewegen zu können, darf Nachbesserung der Isolation verlangen (wenn denn das die Ursache ist). Und wenn man sich nicht einigen kann, dann sollte ein Schlichter daher, wenn alle Stricke reißen halt auch ein Gutachter und /oder ein Richter.

Viele Grüße von Susanne
die ihre Miete wegen schlechter Schallisolation mindert und die unten wohnende Eigentümerin nervt, die leider nicht mindern kann und die ihre Kräfte nicht in eine Nachbesserungsforderung steckt (schade auch)

Moin Moin.

Egal was die Ursache ist, tatsächiches zu laut sein oder
schlechte Schallisolation, wer belästigt wird darf sich
beschweren und Maßnahmen verlangen. Und auch der, der dauernd
angemacht wird, und nicht mehr das Gefühl hat, sich normal in
seiner Wohnung bewegen zu können, darf Nachbesserung der
Isolation verlangen (wenn denn das die Ursache ist).

Verlangen kann man alles.

die ihre Miete wegen schlechter Schallisolation mindert und
die unten wohnende Eigentümerin nervt, …

Seit wann ist mangelnde Schallisolation ein Grund für die Mietminderung, vor allem wenn das Haus Baujahr 1954 ist. Wo dran machst du das fest?

Interessiert:
Disap

Moin Moin.

Hi, moin!

Egal was die Ursache ist, tatsächiches zu laut sein oder
schlechte Schallisolation, wer belästigt wird darf sich
beschweren und Maßnahmen verlangen. Und auch der, der dauernd
angemacht wird, und nicht mehr das Gefühl hat, sich normal in
seiner Wohnung bewegen zu können, darf Nachbesserung der
Isolation verlangen (wenn denn das die Ursache ist).

Verlangen kann man alles.

Naja, verlangen meint in diesem Falle schon, dass man ein Recht auf seine Ruhe hat. Alles ist relativ, wenn ich in die Einflugschneise unseres Flughafens ziehe, dann kann ich keine Ruhe erwarten. In einem normalen Mietshaus in normaler Umgebung schon. Wobei sich normal an der statistischen Größe der mittleren zu ertragenden Lärmbelästigung festmacht *g*
Und von daher ist Verlangen halt was rechtsrelevantes

die ihre Miete wegen schlechter Schallisolation mindert und
die unten wohnende Eigentümerin nervt, …

Seit wann ist mangelnde Schallisolation ein Grund für die
Mietminderung, vor allem wenn das Haus Baujahr 1954 ist. Wo
dran machst du das fest?

Also im Verfahren ging es nicht nur um Nachbarschafts-Lärm, auch um alte Fenster, um Baustellen vor der Türe, um Überputzleitungen, um Überputzrohre und um eine Millionen weiterer winzig kleiner „Mängel“ die zur Verstärkung mit herangezogen wurden.
Argumentation des Richters war, neuzeitliche Miete für neuzeitliche Wohnung, alte Wohnung, alte Miete, also das Recht auf ein altes Niveau zu mindern. Und davon ausgehend, dass der Lärmpegel sich irgendwo im normalen Bereich aufhält, ist die Wohnung nur eine alte Miethöhe wert.
Andersherum wird auch ein Schuh daraus: Wenn der Lärmpegel höher ist, hast du auch ein Recht auf Minderung, weil die anderen sooo laut sind. Und weil es Aufgabe des Vermieters ist in der Nachbarschaft für Ruhe zu sorgen

Interessiert:
Disap

Viele Grüße von einer die in einem Haus von 1913 lebt und eine 1980 Miete zahlt
:wink: Susanne

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