Mir scheint du hast die Problematik nicht verstanden.
Na, aber klar doch.
Man könnte also sagen, dass die Belehrung eine Verbesserung gegenüber dem Altzustand ist.
Untersuchungen belegen nur den aktuellen „Gesundheitszustand“ des Mitarbeiters, viel sinniger ist hier wirklich die Belehrung, da sie den Mitarbeiter sensibilisiert Gefahren wahrzunehmen.
Glaubst du wirklich, was du da schreibst?
ja
Du willst mir oder uns weiß machen, dass eine Belehrung eine
Infektion verhindern kann!
Nein, das kann aber auch eine Untersuchung nicht. Wie gesagt, das ist immer nur eine Momentaufnahme. Noch viel schlimmer jedoch, seit 1980 galt und gilt dieses Gesundheitszeugnis unbegrenzt, eine regelmäßige Nachuntersuchung war nicht vorgeschrieben. Da glaubten dann einige, ich bin gesund, amtlich bescheinigt, daran wird sich auch in Zukunft nix ändern.
Die Belehrung geht viel weiter, wird doch gerade hier vermittelt „habt ihr gewisse Symtome, unterrichtet euern Arbeitgeber und lasst euch untersuchen“.
Sei doch mal ehrlich, hätte eine Belehrung das Verhindern
können oder wäre es nicht besser gewesen den Mitarbeiter
regelmäßig medizinisch – wie Früher – zu untersuchen?
diese regelmäßige Untersuchung gab es seit 1980 nicht mehr.
Zudem wurde uns eine Erklärung abverlangt , schriftlich, dass
wir keine rohe Eier verarbeiten.
Na, verarbeitet werden dürfen sie schon
.
Nein Scherz beiseite, Das Infektionsschutzgesetz sieht die regelmäßige Nachschulung vor, die Durchführung muß dokumentiert werden, also was du hier als Erklärung deklarierst, wird wohl genau diese Nachschulung sein, die sich der Arbeitgeber zum Nachweis von seinen Mitarbeitern abzeichnen lässt. Aber eben genau diese Nachschulung beruht auf den seit 2001 geforderten Belehrungen. Diese Pflicht gab es früher nicht!
Wichtig ist jedoch, dass ein Betrieb auf Hygiene achtet, seine
Mitarbeiter zum medizinischen Dienst schickt und verpflichtet,
das ist, im Gegensatz zu dem, was du schreibst, wichtiger für
Kunden und Gäste als eine Belehrung die wirklich Unsinn ist
und bei gelangweilten Mitarbeitern rein und raus geht.
Du mußt das mal anders sehen:
Altzustand:
kleiner gastronomischer Betrieb hat eine Mitarbeiterin einmalig zur Abgabe einer Stuhlprobe geschickt, worauf diese kurze Zeit später ihren Gesundheitsausweis erhalten hat. Von Hygienemaßnahmen in der Gastronomie hat sie noch nie etwas gehört und der Chef hält es auch nicht für nötig sie darüber aufzuklären. Also gibt es deine berühmten 2min Eier und mit dem Geflügelmesser und Brett wird munter Salat zubereitet. Das ab und zu mal eine Desinfektion der Küche angebracht ist, davon weiss sie nichts.
Istzustand:
gleiche Voraussetzung, Mitarbeiterin wird bei der Belehrung vermittelt, dass es gesundheitsbeeinträchtigende Keime gibt, wo sie vermehrt auftreten, wie sie übertragen werden und welche Maßnahmen man zu treffen hat, um diese Übertragung zu verhindern. Der Chef ist verpflichtet die Mitarbeiterin regelmäßig nachzuschulen und diesbezüglich einen Nachweis auf Verlangen vorzulegen hat.
Jetzt sag mir nicht, das sei keine Verbesserung.
Genau eben bei diesen Kleinunternehmen bringen die neuen Regelungen erhebliche Verbesserungen.
Großbetriebe, darunter auch gerade die Systemgastronomie übertreffen in aller Regel die Mindestanforderungen der einschlägigen Gesetze. Da wird dann herzlich gelacht, wenn das Ordnungsamt ihre lapidaren Prüfungen bezüglich der Hygienevorschriften durchführt, weil man sich freiwillig regelmäßig durch externe Unternehmen kleinlichst kontrollieren lässt.