Frage zu Lebensmittelrecht

Hallo,

vielleicht kennt hier jemand die genauen Vorschriften zu folgenden Punkten.

Nehmen wir an, ein Café, Bundesland Niedersachsen, bietet ein Frühstücksbuffet (kalt/warm) an.

  1. müssen von den zubereiteten Waren, z.B. Salaten, Rührei etc. Proben zurückgestellt werden? z.B. Kontrollzwecke, falls mal ein Gast nach dem Frühstück Gesundheitsprobleme hat.

  2. ist es erlaubt, einmal ausgelegte Wurstwaren, die nicht von den Gästen genommen wurden, nachher wieder zu verpacken und am nächsten Tag erneut zu verkaufen? Nehmen wir an, die Wurstwaren stehen in einer offenen Kühltheke, aus der sich die Gäste bedienen.

  3. Müssen alle, die in der Küche arbeiten, z.B. auch Spülkräfte oder Reinigungskräfte, ein Gesundheitszeugnis haben?

Gruß

Holygrail

Hallo,

vielleicht kennt hier jemand die genauen Vorschriften zu
folgenden Punkten.

Nehmen wir an, ein Café, Bundesland Niedersachsen, bietet ein
Frühstücksbuffet (kalt/warm) an.

  1. müssen von den zubereiteten Waren, z.B. Salaten, Rührei
    etc. Proben zurückgestellt werden? z.B. Kontrollzwecke, falls
    mal ein Gast nach dem Frühstück Gesundheitsprobleme hat.

Hallo !
Ja,wenn mehr als 30 Portionen hergestellt werden. Aber es gibt Detailvorschriften,da muss man sich vorab genauer informieren.
Es gibt Brochüren.

  1. ist es erlaubt, einmal ausgelegte Wurstwaren, die nicht von
    den Gästen genommen wurden, nachher wieder zu verpacken und am
    nächsten Tag erneut zu verkaufen? Nehmen wir an, die
    Wurstwaren stehen in einer offenen Kühltheke, aus der sich die
    Gäste bedienen.

grundsätzlich nein,ich verstehe es so,Kunden können sich da bedienen,also eine Art Buffet. Da muss man ja auch mit Berührung und Keimen rechnen(Finger,Husten,Niesen).
Das muss abends in den Abfall spätestens.

  1. Müssen alle, die in der Küche arbeiten, z.B. auch
    Spülkräfte oder Reinigungskräfte, ein Gesundheitszeugnis
    haben?

Nein,nur die Personen ,die Lebensmittel zubereiten.

MfG
duck313

  1. Müssen alle, die in der Küche arbeiten, z.B. auch
    Spülkräfte oder Reinigungskräfte, ein Gesundheitszeugnis
    haben?

Nein,nur die Personen ,die Lebensmittel zubereiten.

Soso, wann hat sich denn das geändert?

Lese dir mal die §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch.

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Richtig
Nur, seit Jahren, gehst du einmal zum Gesundheitsamt, hast das Zeugnis und brauchst danach nie wieder hin im Gegensatz zu Früher.
Verantwortungsbewusste Arbeitgeber verlangen jedoch den jährlichen Gang zum Gesundheitsamt und übernehmen auch die Kosten.
Warum gibt es so viele Fälle von Infektionen durch Mitarbeiter, die nicht regelmäßig untersucht wurden?
Ich empfinde es als einen Skandal, dass der Gesetzgeber so mit der Gesundheit der Bevölkerung umgeht.
Besorgte Grüße
Ratatouille – seit über 50 Jahre im Gewerbe und HACCP kundig.

Wetten

grundsätzlich nein,ich verstehe es so,Kunden können sich da
bedienen,also eine Art Buffet. Da muss man ja auch mit
Berührung und Keimen rechnen(Finger,Husten,Niesen).
Das muss abends in den Abfall spätestens.

Dass es nicht überall so gehandhabt wird oder sehr selten?
Gruß
Ratatouille
PS: Gegenproben werden leider nur/erst entnommen, wenn es bereits zu spät ist!!!

Nur, seit Jahren, gehst du einmal zum Gesundheitsamt, hast das
Zeugnis und brauchst danach nie wieder hin im Gegensatz zu
Früher.

Erst mal muß man unterscheiden zwischen der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz und dem Gesundheitszeugnis (bis 2001), bei dem tatsächlich eine Prüfung nach Eregern statt fand. Dieses Gesundheitszeugnis war (und ist) unbegrenzt gültig (wobei es natürlich nichts über den aktuellen Gesundheitszustand des Inhabers aussagt.

Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz wurde im Jahr 2001 eingeführt. Hier findet tatsächlich nur eine Belehrung statt und keine Untersuchung. Allerdings darf die Erstbelehrung nicht älter als 3 Monate bei Beschäftigungsbeginn sein und muß vom Arbeitgeber alle 2 Jahre (bis 2012 jährlich) nachgeschult werden. Diese Nachschulung muß vom Abeitgeber dokumentiert werden.

Man könnte also sagen, dass die Belehrung eine Verbesserung gegenüber dem Altzustand ist.

Verantwortungsbewusste Arbeitgeber verlangen jedoch den
jährlichen Gang zum Gesundheitsamt und übernehmen auch die
Kosten.

Die Nachschulungen finden durch den Arbeitgeber statt.

Warum gibt es so viele Fälle von Infektionen durch
Mitarbeiter, die nicht regelmäßig untersucht wurden?

Untersuchungen belegen nur den aktuellen „Gesundheitszustand“ des Mitarbeiters, viel sinniger ist hier wirklich die Belehrung, da sie den Mitarbeiter sensibilisiert Gefahren wahr zu nehmen.

Hallo Joschi2009
Mir scheint du hast die Problematik nicht verstanden.

Man könnte also sagen, dass die Belehrung eine Verbesserung gegenüber dem Altzustand ist.
Untersuchungen belegen nur den aktuellen „Gesundheitszustand“ des Mitarbeiters, viel sinniger ist hier wirklich die Belehrung, da sie den Mitarbeiter sensibilisiert Gefahren wahrzunehmen.

Glaubst du wirklich, was du da schreibst?
Du willst mir oder uns weiß machen, dass eine Belehrung eine Infektion verhindern kann!
Vor x-Zeiten ging es durch die Presse: „Patienten im Krankenhaus wegen Essen aus der Krankenhausküche an Salmonellen infiziert, 3 ältere Patienten schweben in Lebensgefahr.“
Wir wissen alle dass wir, auch als gesunde Menschen, Salmonellenträger sind.
Bei einem weniger und beim anderen mehr – wie dieser Fall zeigte.
Sei doch mal ehrlich, hätte eine Belehrung das Verhindern können oder wäre es nicht besser gewesen den Mitarbeiter regelmäßig medizinisch – wie Früher – zu untersuchen?
Ok, die Infektion hätte auch kurz nach der Infektion auftreten können!
Für mich sind das Fakten, abgesehen davon, dass jährlich solche Fälle bekannt werden.
Ich arbeite im Fach und mein Arbeitgeber scheuchst uns regelmäßig zur Untersuchung.
Zudem wurde uns eine Erklärung abverlangt , schriftlich, dass wir keine rohe Eier verarbeiten. Was glaubst du wie unsere Kunden – wohlverstanden im Ausland – Mosern, wenn die Eier hart sind.
Erklärst du es jedoch, ist der Kunde einsichtig und froh, dass wir so handeln müssen. Stolz bekomme ich oft am Abend zu hören „Ratatouille, ich habe ein 5 ½ Minuten gegessen!“

Wichtig ist jedoch, dass ein Betrieb auf Hygiene achtet, seine Mitarbeiter zum medizinischen Dienst schickt und verpflichtet, das ist, im Gegensatz zu dem, was du schreibst, wichtiger für Kunden und Gäste als eine Belehrung die wirklich Unsinn ist und bei gelangweilten Mitarbeitern rein und raus geht.
Was bringt eine Belehrung - auch unterschrieben, wenn sie für die Katz ist? Genugtuung dem Gesetz gegenüber? Ist wie Tempo 30 oder 50 beim Autofahren bringt nichts und im letzten Fall lässt nur Flensburg grüßen.
Soviel dazu.
Gruß
Ratatouille

Mir scheint du hast die Problematik nicht verstanden.

Na, aber klar doch.

Man könnte also sagen, dass die Belehrung eine Verbesserung gegenüber dem Altzustand ist.
Untersuchungen belegen nur den aktuellen „Gesundheitszustand“ des Mitarbeiters, viel sinniger ist hier wirklich die Belehrung, da sie den Mitarbeiter sensibilisiert Gefahren wahrzunehmen.

Glaubst du wirklich, was du da schreibst?

ja

Du willst mir oder uns weiß machen, dass eine Belehrung eine
Infektion verhindern kann!

Nein, das kann aber auch eine Untersuchung nicht. Wie gesagt, das ist immer nur eine Momentaufnahme. Noch viel schlimmer jedoch, seit 1980 galt und gilt dieses Gesundheitszeugnis unbegrenzt, eine regelmäßige Nachuntersuchung war nicht vorgeschrieben. Da glaubten dann einige, ich bin gesund, amtlich bescheinigt, daran wird sich auch in Zukunft nix ändern.

Die Belehrung geht viel weiter, wird doch gerade hier vermittelt „habt ihr gewisse Symtome, unterrichtet euern Arbeitgeber und lasst euch untersuchen“.

Sei doch mal ehrlich, hätte eine Belehrung das Verhindern
können oder wäre es nicht besser gewesen den Mitarbeiter
regelmäßig medizinisch – wie Früher – zu untersuchen?

diese regelmäßige Untersuchung gab es seit 1980 nicht mehr.

Zudem wurde uns eine Erklärung abverlangt , schriftlich, dass
wir keine rohe Eier verarbeiten.

Na, verarbeitet werden dürfen sie schon :wink:.
Nein Scherz beiseite, Das Infektionsschutzgesetz sieht die regelmäßige Nachschulung vor, die Durchführung muß dokumentiert werden, also was du hier als Erklärung deklarierst, wird wohl genau diese Nachschulung sein, die sich der Arbeitgeber zum Nachweis von seinen Mitarbeitern abzeichnen lässt. Aber eben genau diese Nachschulung beruht auf den seit 2001 geforderten Belehrungen. Diese Pflicht gab es früher nicht!

Wichtig ist jedoch, dass ein Betrieb auf Hygiene achtet, seine
Mitarbeiter zum medizinischen Dienst schickt und verpflichtet,
das ist, im Gegensatz zu dem, was du schreibst, wichtiger für
Kunden und Gäste als eine Belehrung die wirklich Unsinn ist
und bei gelangweilten Mitarbeitern rein und raus geht.

Du mußt das mal anders sehen:

Altzustand:

kleiner gastronomischer Betrieb hat eine Mitarbeiterin einmalig zur Abgabe einer Stuhlprobe geschickt, worauf diese kurze Zeit später ihren Gesundheitsausweis erhalten hat. Von Hygienemaßnahmen in der Gastronomie hat sie noch nie etwas gehört und der Chef hält es auch nicht für nötig sie darüber aufzuklären. Also gibt es deine berühmten 2min Eier und mit dem Geflügelmesser und Brett wird munter Salat zubereitet. Das ab und zu mal eine Desinfektion der Küche angebracht ist, davon weiss sie nichts.

Istzustand:

gleiche Voraussetzung, Mitarbeiterin wird bei der Belehrung vermittelt, dass es gesundheitsbeeinträchtigende Keime gibt, wo sie vermehrt auftreten, wie sie übertragen werden und welche Maßnahmen man zu treffen hat, um diese Übertragung zu verhindern. Der Chef ist verpflichtet die Mitarbeiterin regelmäßig nachzuschulen und diesbezüglich einen Nachweis auf Verlangen vorzulegen hat.

Jetzt sag mir nicht, das sei keine Verbesserung.

Genau eben bei diesen Kleinunternehmen bringen die neuen Regelungen erhebliche Verbesserungen.

Großbetriebe, darunter auch gerade die Systemgastronomie übertreffen in aller Regel die Mindestanforderungen der einschlägigen Gesetze. Da wird dann herzlich gelacht, wenn das Ordnungsamt ihre lapidaren Prüfungen bezüglich der Hygienevorschriften durchführt, weil man sich freiwillig regelmäßig durch externe Unternehmen kleinlichst kontrollieren lässt.

Hallo Joschi2009,
Einerseits sind deine Ausführungen korrekt anderseits total falsch und entsprechen nicht der Realität.
Du musst doch zugeben dass eine Belehrung niemals eine Untersuchung ersetzen kann.
Ich versuche es mal ganz laienhaft:
Seit tage habe ich Bauchschmerzen.
a.) Ich habe nun die Möglichkeit im Medizinbrett zu fragen.
b.) ich kann den Apotheker fragen.
c.) Ich kann den Arzt anrufen uws.

Fakt ist: Nur eine Untersuchung kann Klarheit schaffen. Nenne wir es auch Vorsorge
nimm als Beispiel die Belehrungen die uns täglich gegeben/gemacht oder vorgeworfen wer den.
Sei es bei Rauchern etc… Was bringen die? Nichts! Nur die Untersuchung kann und wird Klarheit schaffen – können.
Ich finde es schändlich, wie der Gesetzgeber mit der Gesundheit der Bürger umgeht. Ändern können wir nichts, egal wie heiß wir hier unsere Standpunkte versuchen zu verteidigen.
Schönes WE und Gruß
Ratatouille