Ich habe eine Frage zu Mutterschutzzeiten vor ca. 30 Jahren. Ich habe gehört, Lehrerinnen (also verbeamtet), hätten nach 6 Wochen wieder arbeiten MÜSSEN!
Kann das sein, dass die Gesetze damals noch so waren?
Würde mich über Antworten freuen!
stimmt: Veordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen vom 19.07.1954 (BGBl I 1954, 214) sah in § 3 noch eine Mutterschutzfrist von 6 Wochen (heute 8) nach der Geburt vor.
Grüße
EK
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Ich habe eine Frage zu Mutterschutzzeiten vor ca. 30 Jahren.
Ich habe gehört, Lehrerinnen (also verbeamtet), hätten nach 6
Wochen wieder arbeiten MÜSSEN!
Kann das sein, dass die Gesetze damals noch so waren?
Würde mich über Antworten freuen!
Vor einiger Zeit gab es einen Korrespondentenbericht über irgendein Bergvolk, bei dem es usus ist, daß sich die Frau zum Gebären kurz hinhockt, sodann das Neugeborene in einem Beutel auf dem Rücken verstaut, um mit der Feldarbeit fortzufahren.
Der Korrespondentenbericht stammte nach meiner Erinnerung aus einer halbwegs zivilisierten Gegend, handelte also nicht vom kleinen, zänkischen Bergvolk unter deutscher Verwaltung.