Hallo,
nach der letzten Vorlesung, in der es um „Lohn ohne Arbeit“, ist mir noch einiges unklar bzw. ich hab nicht vernünftig zugehört 
Folgender Fall lag vor:
- X arbeitet über eine Zeitarbeitsfirma bei M.
- Der Arbeitsplatz liegt in einem schwer zu erreichenden Industrigebiet
- Der Arbeitsplatz kann am besten mit einer Fähre erreicht werden
dazu in etwa 1.)
X kommt rechtzeitig auf die Fähre, allerdings muss diese auf halber Strecke wg. Hochwasser umkehren. X kommt daher 4 h zu spät zur Arbeit.
und 2.)
Die Zeitarbeitsfirma bietet einen Shuttleservice zum Gelände von M an.
Eines Morgens warten alle vergebens auf den Bus, weil Smogalarm ausgelöst wurde und der Bus nicht fahren darf.
Wie ist die Rechtslage? Muss dem AN gezahlt werden?
Danke im Voraus
X kommt rechtzeitig auf die Fähre, allerdings muss diese auf
halber Strecke wg. Hochwasser umkehren. X kommt daher 4 h zu
spät zur Arbeit.
-> Wegerisiko der X. Fehlzeit nacharbeiten oder Lohnkürzung
ODER?
Die Zeitarbeitsfirma bietet einen Shuttleservice zum Gelände
von M an.
Eines Morgens warten alle vergebens auf den Bus, weil
Smogalarm ausgelöst wurde und der Bus nicht fahren darf.
-> Find ich schwieriger, da ja die Zeitarbeitsfirma den Shuttle stellt und somit (meiner Meinung nach) auch ein Betriebsrisiko trägt. Oder sehe ich das falsch? Muss die Zeitarbeitsfirma denn X bezahlen oder trägt X hier wieder das Wegerisiko?
… soweit meine Gedankengänge
Die Firma hätte nach Alternativen suchen müssen, oder den AN rechtzeitig informieren -> ich gehe von Lohnfortzahlung aus.