Frage zu Lohn ohne Arbeit

Hallo,

nach der letzten Vorlesung, in der es um „Lohn ohne Arbeit“, ist mir noch einiges unklar bzw. ich hab nicht vernünftig zugehört :wink:

Folgender Fall lag vor:

  • X arbeitet über eine Zeitarbeitsfirma bei M.
  • Der Arbeitsplatz liegt in einem schwer zu erreichenden Industrigebiet
  • Der Arbeitsplatz kann am besten mit einer Fähre erreicht werden

dazu in etwa 1.)

X kommt rechtzeitig auf die Fähre, allerdings muss diese auf halber Strecke wg. Hochwasser umkehren. X kommt daher 4 h zu spät zur Arbeit.

und 2.)

Die Zeitarbeitsfirma bietet einen Shuttleservice zum Gelände von M an.
Eines Morgens warten alle vergebens auf den Bus, weil Smogalarm ausgelöst wurde und der Bus nicht fahren darf.

Wie ist die Rechtslage? Muss dem AN gezahlt werden?

Danke im Voraus

X kommt rechtzeitig auf die Fähre, allerdings muss diese auf
halber Strecke wg. Hochwasser umkehren. X kommt daher 4 h zu
spät zur Arbeit.

-> Wegerisiko der X. Fehlzeit nacharbeiten oder Lohnkürzung

ODER?

Die Zeitarbeitsfirma bietet einen Shuttleservice zum Gelände
von M an.
Eines Morgens warten alle vergebens auf den Bus, weil
Smogalarm ausgelöst wurde und der Bus nicht fahren darf.

-> Find ich schwieriger, da ja die Zeitarbeitsfirma den Shuttle stellt und somit (meiner Meinung nach) auch ein Betriebsrisiko trägt. Oder sehe ich das falsch? Muss die Zeitarbeitsfirma denn X bezahlen oder trägt X hier wieder das Wegerisiko?

… soweit meine Gedankengänge

Die Firma hätte nach Alternativen suchen müssen, oder den AN rechtzeitig informieren -> ich gehe von Lohnfortzahlung aus.