Frage zu Lohnsteuerermäßigung + Steuerklasse 3 für mehr Elterngeld

Hallo zusammen,

um das Elterngeld zu erhöhen, gibt es ja den Tip, dass die Frau 12 Monate in Steuerklasse 3 arbeiten soll. Die Berechnung ist seit 2013 zwar so, dass nicht mehr das Netto, sondern das Brutto beachtet wird, dennoch hat das positive Auswirkungen (auf den Steuersatz?!).

Wenn Kind 1 nun in den Kindergarten geht und Kind 2 geplant ist, sollte die Frau also wieder in SK 3 wechseln. Gleichzeitig könnte man jetzt für die Kinderbetreuung eine Lohnsteuerermäßigung beantragen, welche das Netto wieder erhöhen würde und sich somit auch wieder positiv auf das Elterngeld auswirkt.

Stimmt diese Informationen und sollte man das, mit Betracht auf die Steuererklärung/ Rückzahlung, wirklich machen? 2/3 (max. 4000€) können angesetzt werden, ist es dann tatsächlich so, dass man bei monatlichen Kosten von 300€ für den Kindergarten 200€ mehr Netto bekommt?

Durch SK 3 müsste die Frau ja sowieso nachzahlen, der Mann würde durch SK 5 allerdings eine Rückzahlung erhalten, was sich in etwa aufhebt. Die Nachzahlung bei SK 3 + Lohnsteuerermäßigung müsste dann ja aber wieder weitaus höher ausfallen, dennoch sollte es sich doch durch das erhöhte Elterngeld lohnen, oder nicht?

Steuerklasse 3 wird zu mehr Elterngeld verhelfe, Steuerermäßigungen werden seit 2013 nicht mehr berücksichtigt.

Danke für die Antwort, da hatten ich beim lesen was nicht direkt richtig verstanden, mit der Info wird es dann klar. Schade, aber dafür auch weniger komplex in meinen Augen.

Ich habe den Artikel nochmal rausgesucht. Dort steht zumindest noch geschrieben, dass es einen positiven Effekt auf das Elterngeld hat. Der Artikel ist von Mai diesen Jahres. Wenn Sie recht haben, was ich nicht bestreiten will, ist allerdings dieser Artikel leider falsch.

Tip: Wenn bei Ihnen im Lohnsteuerabzugsverfahren ein Freibetrag berücksichtigt wird, kann sich das aufgrund Ihres höheren Nettogehalts auch positiv auf andere staatliche Leistungen wie das Elterngeld auswirken.

Link: finanztip.de/lohnsteuerermaessigung/