Hallo Experten,
Ich habe da mal ein paar Fragen zu Mahngebühren:
1.) Muss ein säumiger Schuldner mit der 1. Mahnung/ Zahlungserinnerung darauf hingewiesen werden, dass ab den nächsten Mahnungen jeweils der Betrag X als Mahngebühr anfällt?
2.) Reicht es die 1. Mahnung/Zahlungserinnerung per Email oder Fax zu verschicken?
3.) Gibt es für die Mahngebühren einen Höchstsatz?
4.) Können zusätzlich zu den Mahngebühren auch Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden?
1.) Muss ein säumiger Schuldner mit der 1. Mahnung/
Zahlungserinnerung darauf hingewiesen werden, dass ab den
nächsten Mahnungen jeweils der Betrag X als Mahngebühr
anfällt?
Nein.
2.) Reicht es die 1. Mahnung/Zahlungserinnerung per Email oder
Fax zu verschicken?
Natürlich.
3.) Gibt es für die Mahngebühren einen Höchstsatz?
Es dürfen überhaupt keine Gebühren im rechtlichen Sinne erhoben werden, sondern es handelt sich um einen pauschalierten Schadensersatzanspruch.
4.) Können zusätzlich zu den Mahngebühren auch Verzugszinsen
in Rechnung gestellt werden?
Jawohl, sobald Verzug vorliegt, ggf. also erst ab der Mahnung.