Guten Tag,
Angenommen die Verkäuferin einer Immobilie schießt einen Vertrag, mit dem Makler ihres Vertrauens, mit einer Laufzeit von 6 Monaten. Der Makler bietet die Immobilie in einem Internetportal zum Verkauf. Die Immobilie verkauft sich innerhalb der 6 Monate nicht, jedoch wird sie weiterhin im Internet angeboten. Der Vertrag wird nicht verlängert.
Etwa einen Monat nach Vertragsablauf meldet sich ein Interessent beim Makler, bekommt das Expose und macht einen Besichtigungstermin aus. Der Makler hat keine Zeit dem Besichtigungstermin beizuwohnen und überläßt der Besitzerin der Immobilie die Aufgabe den Interessenten durch das Verkaufsobjekt zu führen.
Beim Eintreffen des Interessenten bei der Verkäuferin fällt beiden sofort auf, daß sie bereits vor einigen Monaten telefonischen Kontakt hatten bezüglich der Immobilie (aufgrund einer Suchanzeige des Interessenten in der Zeitung). Eine Besichtigung kam jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht zustande.
Der Interessent beschwert sich schon bei der Besichtigung über das Desinteresse des Maklers und signalisiert, daß ein Verkauf nur zustande kommen könnte, wenn dem Makler keine Provision gezahlt werden muß.
Einige Tage nach der Besichtigung meldet sich der Interessent telefonisch bei der Interessentin und beschwert sich nochmals, daß der Makler nicht einmal nachgefragt hatte, wie denn die Besichtigung gelaufen sein. Ihrerseits bestätigt die Verkäuferin, daß der Makler sich auch bei ihr nicht gemeldet hatte. Der Interessent signalisiert starkes Interessae am Kauf, auch preislich scheint man sich einigen zu können, die Maklerprovision steht jedoch weiterhin als Hindernis bei dem Verkauf im Weg.
Meine Fragen: Würde im Falle eines Verkaufes an diesen Interessenten für die Verkäuferin die Maklerprovision fällig, obwohl der Vertrag nicht verlängert wurde?
Gibt es Möglichkeiten aus dem Vertrag auszusteigen, da der Makler offensichtlich kein großes Interesse am Verkauf der Immobilie zu haben scheint?
Könnte der Umstand, daß Verkäuferin und Interessent bereits vor Kontaktierung des Makler telefonischen Kontakt hatten, eine Möglichkeit bieten den Verkauf ohne Maklerprovision abzuwickeln.
Meine Fragen: Würde im Falle eines Verkaufes an diesen
Interessenten für die Verkäuferin die Maklerprovision fällig,
obwohl der Vertrag nicht verlängert wurde?
Hier geht es nicht um den Vertrag, den der Makler mit dem Verkäufer abgeschlossen hat, sondern um den Vertrag (Courtagevereinbarung), den der Käufer mit dem Makler abgeschlossen hat.
Soweit ich diese Courtagevereinbarungen kenne, unterschreibt man, dass man den Makler unverzüglich informiert, wenn einem das nachgewiesen Objekt bereits bekannt ist. Auch das ist hier nicht geschehen.
Nach meiner einschätzung hat der Käufer wenig Chancen, der Zahlung an den Makler zu entgehen.
Vielen Dank, für Ihre Antwort.
Nehmen wir einmal an, daß der potentielle Käufer nichts unterschrieben hat. Aufgrund der Anfrage wurde ein Exposee zugesandt und dann wurde noch schnell ein Termin mit der Verkäuferin vereinbart das ist alles.
Außerdem geht es auch im die Provisionsverpflichtung der Verkäuferin, da sie in Ihrem Vertrag auch 3% Provision vereinbart hat. Hätte Sie in dem o.g. Fall die Verpflichtung diese Provision zu zahlen wenn sie bereits vorher ohne Makler den potentiellen Käufer kontaktiert hatte?
Wie kann ein Makler der nicht vor Ort war eigentlich nachweisen, daß die Besichtigung stattgefunden hat?
Mit dem Zusenden des Exposés auf Verlangen des Interessenten und dem Wunsch nach einem Besichtigungstermin ist ein Maklervertrag zustande gekommen.
Die Kausalität und damit die Vergütungspflicht ist gegeben, obwohl dem Interessenten das Objekt bekannt war, weil er damals von dem Angebot keinen Gebrauch gemacht hat und ihm die „neue“ Kaufgelegenheit nun erst wieder über den Makler bekannt geworden ist.
Hallo,
Sorry das ich mich hier einklike aber ich wollte kein neues Thema aufmachen:wink:(hoffe das wird mir nicht all zu übel genommen).
Nehmen wir mal an der Interessent hätte kein Exposee erhalten vom Makler, er habe im Internet herausgefunden das es zum Verkauf steht wüsste sogar welche Wohnung das sei. Der Interessent wendet sich direkt an den Verkäufer.
Der Verkäufer hat zwar einen Vertrag mit dem Makler, aber er selbst muss keine Provison zahlen nur der Käufer.
So die eigentliche Frage zu diesem fiktiven Fall: was wäre wenn der Verkäufer die Sache mit dem Käufer abwickelt ohne den Makler mit dem aber ein Vertrag besteht.
der Käufer muss keine Provision zahlen, weil kein Maklervertrag zwischen dem Makler und ihm zustande gekommen ist.
Der Verkäufer hat aber möglicherweise in dem Vertrag mit dem Makler für die Laufzeit des Auftrags geregelt, nur über ihn zu verkaufen und könnte sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er es nicht tut.