Hallo!
Anfang Februar wurde ich verhaftet. Nun bin ich vor zwei Wochen aus der U-Haft entlassen worden, der Haftbefehl wurde ausgesetzt, da keine Fluchtgefahr mehr bestand. Meine Schwester hat dafür eine Erklärung abgegeben, dass sie mich finanziell unterstützt, wenn mein 450€-Job nicht ausreicht (ALG2 habe ich auch beantragt) und Sie hat mich bei sich angemeldet (fester Wohnsitz), da ich zum Tatzeitpunkt weder einen festen Wohnsitz noch Arbeit hatte.
Laut Beschluss sind meine Auflage vom Gericht:
-1x montags bei der Polizei melden.
-Außerdem ist jeder Wechsel der Wohnung oder des Aufenthaltes unaufgefordert innerhalb von drei Tagen dem Gericht anzuzeigen.
-Der Beschuldigte hat den festen Wohnsitz unter der Anschrift (bei meiner Schwester) zu nehmen und zu behalten.
Nun meine Fragen: Ist es möglich den festen Wohnsitz zu ändern (von meiner Schwester zu meiner Freundin) oder einen 2.Wohnsitz (bei meiner Freundin) anzumelden und dem Gericht mitzuteilen, ohne das ich mit negativen Folgen rechnen muss.
Meine Befürchtung ist, wenn ich bei ihr übernachte, dass ich gegen meine Auflagen verstoße.