Frage zu Meldewesen, Unterhalt u.ä. (lang)

Mahlzeit!

Werde mal versuchen, die Geschehnisse der letzten Wochen und Monate kurz und knapp zu beschreiben (ähnliche Anfrage hatte ich neulich schon):

Mutter meiner Tochter (3 Jahre) kündigte vor ca. einem Jahr ihren sicheren Job um zu studieren. Ich war zu dem Zeitpunkt arbeitslos (jetzt wieder; war zwischenzeitlich 9 Monate im Job). Meine Tochter ist ca. 12 Tage/Monat bei mir (hat eigenes Zimmer).
Zu Beginn des Studiums beantragt die Mutter Unterhaltsvorschuß (obwohl wir eine anderslautende Vereinbarung hatten).
Dieser wird genehmigt. Daraufhin erhalte ich von der Wohngeldstelle einen Ablehnungsbescheid, da wegen Unterhaltsvorschuß davon ausgegangen wird, dass sich die Tochter NUR bei der Mutter aufhält.

Nicht zuletzt wegen Hartz IV habe ich meine Tochter hier bei mir auf Zweitwohnsitz angemeldet.
Jetzt kommts: Aufgrund der Zweitwohnsitzmeldung hat das Jugendamt die Unterhalts-Vorschuß-Zahlungen an die Mutter eingestellt, weil daraufhin davon ausgegangen wurde, dass sich die Tochter auch bei mir aufhält. Nun hat die Mutter zwischenzeitlich mit jemandem vom Jugendamt gesprochen, die Sache mit der Zahlungseinstellung ist vom Tisch und ich muss wie ursprünglich den vollen Unterhalt zahlen.

Daraus resultierende Fragen:
1.) Auf welcher festgelegten Basis konnte/mußte das Jugendamt die Vorschußzahlungen einstellen?
2.) Was kann (ohne Anhörung meinerseits) ausschlaggebend für die Wiederbewilligung der Vorschußzahlungen sein? Hätten die Gründe für beide Entscheidungen nicht eine Anhörung o.ä. meinerseits nötig gemacht?

Die Beantwortung dieser Fragen ist für mich sehr wichtig, weil die Mutter den Umgang zwischen mir und meiner Tochter auf ein Minimum zu reduzieren versucht, damit ich aus der Anwesenheit der Kleinen keine Ansprüche bzgl. des Unterhalts geltend mache. Weiterhin hat die Sachbearbeiterin deutlich gemacht, dass sie einer Stundung der Kosten nicht zustimmen wird, weil ich ihrer Meinung nach zahlen kann (geht aber wirklich nicht!). Sie geht aber nur nach den rechtlichen Regelungen, Selbstbehaltsregelungen usw.
Es wird in keiner Weise berücksichtigt, dass die Mutter einen sicheren Job gekündigt hat, das Kind mitunter 10 Stunden in den Kindergarten bringt etc. Klar, andere müssen das auch. aber ich bin der Vater! Ich kann und will mehr Zeit mit meiner Tochter verbringen, zählt das wirklich gar nichts? Bin ich wirklich dem good-will der Mutter ausgesetzt? Der Sachbearbeiterin ist das alles egal. Sie will „endlich ne Klärung, damit ihr nicht Untätigkeit auf der Akte nachgesagt wird“. MIR hingegen geht es um meine Tochter. Eine Einigung mit der Mutter ist leider aussichtlos; ohne den Unterhalt kann sie sich das Studium nicht leisten (ja ich weiß: der Unterhalt sollte für meine Tochter sein …).

Das alles klingt sicher sehr chaotisch; ich kämpfe seit über zwei Jahren mehr oder weniger heftig darum, mehr Zeit mit meiner Tochter verbringen zu dürfen. Aber offenbar ist das extrem schwer, obwohl die Mutter wünsch-Dir-was spielt.
Danke für Eure Zeit und für jede Anregung!
Vince.

Hallo Vince,

in deiner Haut möchte ich nicht stecken.

Das Einzige was ich dir empfehlen kann, ist, dir beim Amtsgericht einen „Rechtsberatungsschein“ zu besorgen. Das geht, wenn du die Kriterien für Prozesskostenhilfe erfüllst.

Ich habe den Link nicht mehr, kann dir aber die PDF dafür per Mail schicken. Aber auf dem amtsgericht helfen sie dir bei der Berechnung und sagen dir, welche Nachweise du brauchst.

Viel Glück, und wenn du lust hast, halte mich auf dem Laufenden :wink:

Gruß Jadzia

http://tinyurl.com/4cfat

http://www.mein-recht.de/

Gruß Jadzia

Hallo, Jadzia!

Danke für Deinen Tipp und die Links, aber:
Anwaltliche Hilfe hab ich mir schon geholt. Tenor: bei einer
gerichtlichen Einigung passiert es selten, dass dem Vater mehr
zugesprochen wird, als das Besuchsrecht-Miminum (also von
Freitagabend bs Sonntagabend alle zwei Wochen).
Die Wahrscheinlichkeit, dass mir da mehr zugesprochen würde,
wären verschwindend gering; das Risiko für mich aber sehr hoch.

Bei den geschickten Links habe ich wie so oft folgendes Problem:
es wird fast immer davon ausgegangen, dass der Vater sich vor der
Unterhaltszahlung drücken will. „Komischerweise“ ist allzu oft
der Vater der Buhmann.

Gemäß unserer Rechtsprechung hat die Mutter freies Spiel (es sei
denn sie ist nachweislich drogenabhängig o.ä.); als Vater hat
man die Arschkarte.

Trotzdem vielen Dank! Kann man eigentlich eine Sachbearbeiterin
ablehnen? Ich mein, wie kann es denn sein, dass jemand beim
Jugendamt sagt „hier geht es nur ums Geld“. Sicherheit, Fürsorge,
Tagesabläufe, geregelte Zeiten usw. für das Kind sollten doch auch
und gerade dem Jugendamt am Herzen liegen?! Ich verzweifle …

Viele Grüße
Vince.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Vincent,

ich kenne auch einen, der drei Töchter hat, sonst hat die Situation viele Parallelen. Er wollte, dass die Kinder die halbe Woche bei ihm sind. Die Frau hat das (wahrscheinlich erst auf Anraten ihrer Anwältin, sonst wäre das eine gute Lösung für sie gewesen) abgelehnt, und die Richterin hat der Frau recht gegeben.

Jetzt kann der Mann sich im Grund garkeine Wohnung leisten, auf jeden Fall nicht eine, wo er mal am Wochenende seine Kinder unterbringen kann. (Vor der Scheidung hatten die ein eigenes Haus.) Jetzt hat er mit Hilfe von Freunden eine provisorische Lösung, die aber nicht gerade optimal ist.

Deren Scheidungsrichterin hat aber letztens bei anderen Eltern, die sich scheiden ließen, so einer Regelung zugestimmt, dass die Kinder zur Hälfte hier und zur Hälfte da sind. Das gibt es also, wenn man Glück hat.

Die Leute vom Jugendamt kann man vergessen, meiner Meinung nach. Vielleicht kannst du über den Verein „Väteraufbruch“ oder wie der heißt, dir einen Gutachter empfehlen lassen.

Auf jeden Fall würde ich bei sämtlichen entscheidenden Stellen pausenlos vom Kindeswohl reden. Daran müssten die sich ja letzten Endes orientieren, eigentlich. Und dass es für das Kind besser ist, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben, ist ja wohl eine Tatsache. Und dass alle zwei Wochen 2 Tage für einen richtigen Vater-Kind-Kontakt zu wenig sind, ist auch eine Tatsache, bestimmt schon längst nachgewiesen. Nicht umsonst kümmern sich so viele Väter irgendwann garnicht mehr um ihre Kinder.

Ich kann mir vorstellen, dass meistens deshalb für diese zweiwöchentliche Besuchsregel entschieden wird, weil eine andere Regel unterm Strich teurer ist. Und bei getrennten Eltern muss sich ja der Staat sehr oft an den Kosten beteiligen.

Ich wünsch dir Glück, und gib nicht auf.
Es ist aber sehr wichtig für das Kind, dass die Eltern sich gegenseitig respektieren, egal wie.

Viele Grüße
Thea

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Guten Morgen Vince,

vielleicht hilft Dir dieser Link weiter:
http://www.papa.com/erste_hilfe/vaeter/

Bei Formulierungen wie

Nicht zuletzt wegen Hartz IV habe ich meine Tochter hier bei
mir auf Zweitwohnsitz angemeldet.

liegt für Menschen die die Böses wollen der Gedanke nahe es geht Dir nur ums Geld ( ich sage nicht, das ich das so sehe).
Hinsichtlich des Selbstbehaltes gibt es ganz klare Richtlinien ( 820€ bleiben Arbeitslosen und 920€ Arbeitenden). Allerdings hat die Unterhaltsvorschusskasse bei meinem Freund einen sogenannten Bar- oder Betreuungsunterhalt angerechnet. Seine Kinder sind jedes WE von Freitag Mittag bis Sonntag Abend bei uns und somit leistet er rund 30% seines Unterhaltes hier.

Daraus resultierende Fragen:
1.) Auf welcher festgelegten Basis konnte/mußte das Jugendamt
die Vorschußzahlungen einstellen?

Grundsätzlich zahlt nicht das Jungendamt den Unterhaltsvorschuss sondern die Unterhaltsvorschusskasse - das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Die zahlungen wurden mit ziemlicher Sicherheit mit der Begründung eingestellt, daß das Kind nicht mehr bei der Kindesmutter lebt und sie daher auch keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat.

2.) Was kann (ohne Anhörung meinerseits) ausschlaggebend für
die Wiederbewilligung der Vorschußzahlungen sein? Hätten die
Gründe für beide Entscheidungen nicht eine Anhörung o.ä.
meinerseits nötig gemacht?

Die Kindesmutter musste sicher nachweisen, daß das Kind nachwievor bei ihr lebt, z.B. durch die Anmeldebescheinigung, Zeugen etc…

Die Beantwortung dieser Fragen ist für mich sehr wichtig, weil
die Mutter den Umgang zwischen mir und meiner Tochter auf ein
Minimum zu reduzieren versucht, damit ich aus der Anwesenheit
der Kleinen keine Ansprüche bzgl. des Unterhalts geltend
mache.

Dein Anwalt sollte dies in seinem nächsten Schreiben genauso schreiben. Den Vorwurf der Dir hier von ihr gemacht wird kannst Du mit ihren eigenen Worten gegen sie richten.

Weiterhin hat die Sachbearbeiterin deutlich gemacht,
dass sie einer Stundung der Kosten nicht zustimmen wird, weil
ich ihrer Meinung nach zahlen kann (geht aber wirklich
nicht!). Sie geht aber nur nach den rechtlichen Regelungen,
Selbstbehaltsregelungen usw.
Es wird in keiner Weise berücksichtigt, dass die Mutter einen
sicheren Job gekündigt hat, das Kind mitunter 10 Stunden in
den Kindergarten bringt etc. Klar, andere müssen das auch.
aber ich bin der Vater! Ich kann und will mehr Zeit mit meiner
Tochter verbringen, zählt das wirklich gar nichts? Bin ich
wirklich dem good-will der Mutter ausgesetzt? Der
Sachbearbeiterin ist das alles egal. Sie will „endlich ne
Klärung, damit ihr nicht Untätigkeit auf der Akte nachgesagt
wird“.

Bei einer solchen Sachbearbeiterin würde ich mich an ihren Vorgesetzten wenden und/ oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde formulieren.

MIR hingegen geht es um meine Tochter. Eine Einigung

mit der Mutter ist leider aussichtlos; ohne den Unterhalt kann
sie sich das Studium nicht leisten (ja ich weiß: der Unterhalt
sollte für meine Tochter sein …).

Vielleicht solltest Du mal darüber nachdenken das alleinige Sorge- und Auffenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen.

Alles Liebe und viel Glück
Katrin

Hallo, Jadzia!

Bei den geschickten Links habe ich wie so oft folgendes
Problem:
es wird fast immer davon ausgegangen, dass der Vater sich vor
der

Sorry, die Links waren noch zufällige Überreste davon, als ich betrooffen war.

Unterhaltszahlung drücken will. „Komischerweise“ ist allzu oft
der Vater der Buhmann.

Das scheint bei vielen Richtern wohl leider wahr zu sein und ist mMn nicht mehr zeitgemäß. Es hat lange gedauert, bis die Gerichte ihre Tendenz, bei Vergewaltigungen die Frau als „Mittäterin“ zu betrachten, abgelegt haben.

Gemäß unserer Rechtsprechung hat die Mutter freies Spiel (es
sei
denn sie ist nachweislich drogenabhängig o.ä.); als Vater hat
man die Arschkarte.

Die Tendenz den Vätern mehr Rechte zuzusprechen ist doch aber auch schon zu erkennen. Es gibt also Hoffnung. Ansonsten hat dir Simsy mone ja noch gute Tipps gegeben.

Trotzdem vielen Dank! Kann man eigentlich eine
Sachbearbeiterin
ablehnen? Ich mein, wie kann es denn sein, dass jemand beim
Jugendamt sagt „hier geht es nur ums Geld“. Sicherheit,
Fürsorge,
Tagesabläufe, geregelte Zeiten usw. für das Kind sollten doch
auch
und gerade dem Jugendamt am Herzen liegen?! Ich verzweifle …

Auf geregelte Zeiten, und die Möglichkeit mehr Kontakt zum Kind zu haben würde ich auch abstellen. Ein Prob könnte sein, dass du diese auch bei Wiederaufnaheme einer Arbeit nachweisen können solltest. Sonst wird wohl argumentiert, dass sich das Kind dann wieder umstellen müsste und es besser ist, eine Regelung auf Dauer zu finden.

Gib nicht auf! Ich wünsche dir Kraft!!
Es nützt dir zwar nicht viel, aber es gibt übrigens auch Frauen die nicht ins Klischee passen, vernünftig sind und nicht abzocken (wie ich z. B. *gg*)

Gruß Jadzia

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Hallo Vince,

ich nochmal!

Wenn ich soetwas lese

Anwaltliche Hilfe hab ich mir schon geholt. Tenor: bei einer
gerichtlichen Einigung passiert es selten, dass dem Vater mehr
zugesprochen wird, als das Besuchsrecht-Miminum (also von
Freitagabend bs Sonntagabend alle zwei Wochen).
Die Wahrscheinlichkeit, dass mir da mehr zugesprochen würde,
wären verschwindend gering; das Risiko für mich aber sehr
hoch.

beschleicht mich das Gefühl Du solltest den Anwalt wechseln. Ist Dein Anwalt tatsächlich ein Fachanwalt für Familienrecht? Und am Rande bemerkt : Die Erfahrung hat mich gelehrt , das es immer gut ankommt, wenn ein Mann in einer solchen Geschichte von einer Anwältin vertreten wird.

Nochmals liebe Grüsse
Katrin

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Hallo!

ich nochmal!

Wenn ich soetwas lese

Anwaltliche Hilfe hab ich mir schon geholt. Tenor: bei einer
gerichtlichen Einigung passiert es selten, dass dem Vater mehr
zugesprochen wird, als das Besuchsrecht-Miminum (also von
Freitagabend bs Sonntagabend alle zwei Wochen).
Die Wahrscheinlichkeit, dass mir da mehr zugesprochen würde,
wären verschwindend gering; das Risiko für mich aber sehr
hoch.

beschleicht mich das Gefühl Du solltest den Anwalt wechseln.

Mich nicht, denn der Anwalt hat nichts anderes gemacht, als seine Aufklärungspflicht erfüllt. Man sollte den Anwalt wechseln, wenn einem das blaue vom Himmel versprochen wird, aber nicht, wenn er einem reinen Wein einschenkt, auch wenn das unangenehm ist (dass die Mandanten das in der Praxis leider oft zu ihrem eigenen Nachteil genau verkehrt herum machen ist mir bekannt - in unserer Kanzlei sagen wir vorher genau was Sache ist und öfters passiert es, dass dann ein Mandant sagt: „Dann suche ich mir einen anderen Anwalt, der das besser kann“, was eigentlich heißt: ich suche mir einen Anwalt, der mir das sagt, was ich gerne höre. Dann führen diese Leute einen aufwendigen und teuren Prozess und verlieren - genau wie wir das vorher gesagt haben - und wenn sie schlau sind, verklagen sie den anderen Anwalt auch noch, weil er eben nicht richtig aufgeklärt hat)

Ist Dein Anwalt tatsächlich ein Fachanwalt für Familienrecht?
Und am Rande bemerkt : Die Erfahrung hat mich gelehrt , das
es immer gut ankommt, wenn ein Mann in einer solchen
Geschichte von einer Anwältin vertreten wird.

Das kann ich mir gut vorstellen, dass hier eine Anwältin taktisch besser ist. Leider ist es ja in der Praxis immer noch so, dass es meistens die Väter sind, die ihre Pflichten verletzen. Ist es einmal nicht so oder umgekehrt, ist es oft sehr schwer, die Vorurteile der Richter gegenüber Vätern auszuräumen und diese Männer zahlen oft wirklich drauf. Gerade bei älteren Richtern, die dem alten Rollenbild verhaftet sind, ist das da noch schwieriger, ich hab schon mal folgende Situation in einem Scheidungsverfahren erlebt, es ging um das Sorge- und Besuchsrecht: Der Richter fragt den Vater: Schlägt Ihre Frau Ihr Kind? Er: Nein. Richter: Sorgt Ihre Frau gut für Ihr Kind? Er: Ja, ich möchte nur auch etwas von meinem Kind haben. Richter: Wenn eh die Frau gut für das Kind sorgt, was wollen Sie dann mit dem Kind?..

Die Situation ändert sich, auch weil die Ausbildung der Familienrichter verbessert wird, aber als Vater ist man da wirklich oft der Dumme.

Gruß
Tom

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Hallo, Katrin!

http://www.papa.com/erste_hilfe/vaeter/

Danke; werd ich mal durchforsten (is ja recht umfangreich).

Seine Kinder sind jedes WE von Freitag Mittag bis Sonntag Abend bei
uns und somit leistet er rund 30% seines Unterhaltes hier.

Ich hatte der Mutter angeboten, dass Lisa jede Woche von Do - Sa hier bei mir ist (insbesondere im Hinblick auf ihre Uni-Zeiten an der FH). Aber darauf geht sie nicht ein. Und die Madame von der Vorschusskasse interessiert sich für sowas auch nicht …

Die zahlungen
wurden mit ziemlicher Sicherheit mit der Begründung
eingestellt, daß das Kind nicht mehr bei der Kindesmutter lebt
und sie daher auch keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss
hat.

Korrekt (soweit ich weiß; hab das Schreiben nicht gesehen).

Die Kindesmutter musste sicher nachweisen, daß das Kind
nachwievor bei ihr lebt, z.B. durch die Anmeldebescheinigung,
Zeugen etc…

Stimmt ja auch! aber eben nicht NUR.

Bei einer solchen Sachbearbeiterin würde ich mich an ihren
Vorgesetzten wenden und/ oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde
formulieren.

Darüber denke ich nach, will aber erstmal sehen, ob ich an die Dame direkt vom Jugendamt komme (also nicht die von der Vorschusskasse).

Vielleicht solltest Du mal darüber nachdenken das alleinige
Sorge- und Auffenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen.

Wenn meine angst nicht so groß wäre, dass ich verliere und die Lüdde dann nur noch alle zwei Wochen sehe …

Alles Liebe und viel Glück

Vielen Dank!
Vince.

Hallo, Jadzia!

Gib nicht auf! Ich wünsche dir Kraft!!
Es nützt dir zwar nicht viel, aber es gibt übrigens auch
Frauen die nicht ins Klischee passen, vernünftig sind und
nicht abzocken (wie ich z. B. *gg*)

DAS WEISS ICH! ;c)
Bei der Auswahl der Mutter meines nächsten Kindes werde
ich jedenfalls kritischer sein … Nix für ungut, aber bedingt
durch das ganze Drama und „ihr“ Verhalten ist es mir nicht
wirklich möglich, gut über die Mutter meiner Tochter zu sprechen.

Die Hoffnung stirbt zuletzt …
Vince.