Mahlzeit!
Werde mal versuchen, die Geschehnisse der letzten Wochen und Monate kurz und knapp zu beschreiben (ähnliche Anfrage hatte ich neulich schon):
Mutter meiner Tochter (3 Jahre) kündigte vor ca. einem Jahr ihren sicheren Job um zu studieren. Ich war zu dem Zeitpunkt arbeitslos (jetzt wieder; war zwischenzeitlich 9 Monate im Job). Meine Tochter ist ca. 12 Tage/Monat bei mir (hat eigenes Zimmer).
Zu Beginn des Studiums beantragt die Mutter Unterhaltsvorschuß (obwohl wir eine anderslautende Vereinbarung hatten).
Dieser wird genehmigt. Daraufhin erhalte ich von der Wohngeldstelle einen Ablehnungsbescheid, da wegen Unterhaltsvorschuß davon ausgegangen wird, dass sich die Tochter NUR bei der Mutter aufhält.
Nicht zuletzt wegen Hartz IV habe ich meine Tochter hier bei mir auf Zweitwohnsitz angemeldet.
Jetzt kommts: Aufgrund der Zweitwohnsitzmeldung hat das Jugendamt die Unterhalts-Vorschuß-Zahlungen an die Mutter eingestellt, weil daraufhin davon ausgegangen wurde, dass sich die Tochter auch bei mir aufhält. Nun hat die Mutter zwischenzeitlich mit jemandem vom Jugendamt gesprochen, die Sache mit der Zahlungseinstellung ist vom Tisch und ich muss wie ursprünglich den vollen Unterhalt zahlen.
Daraus resultierende Fragen:
1.) Auf welcher festgelegten Basis konnte/mußte das Jugendamt die Vorschußzahlungen einstellen?
2.) Was kann (ohne Anhörung meinerseits) ausschlaggebend für die Wiederbewilligung der Vorschußzahlungen sein? Hätten die Gründe für beide Entscheidungen nicht eine Anhörung o.ä. meinerseits nötig gemacht?
Die Beantwortung dieser Fragen ist für mich sehr wichtig, weil die Mutter den Umgang zwischen mir und meiner Tochter auf ein Minimum zu reduzieren versucht, damit ich aus der Anwesenheit der Kleinen keine Ansprüche bzgl. des Unterhalts geltend mache. Weiterhin hat die Sachbearbeiterin deutlich gemacht, dass sie einer Stundung der Kosten nicht zustimmen wird, weil ich ihrer Meinung nach zahlen kann (geht aber wirklich nicht!). Sie geht aber nur nach den rechtlichen Regelungen, Selbstbehaltsregelungen usw.
Es wird in keiner Weise berücksichtigt, dass die Mutter einen sicheren Job gekündigt hat, das Kind mitunter 10 Stunden in den Kindergarten bringt etc. Klar, andere müssen das auch. aber ich bin der Vater! Ich kann und will mehr Zeit mit meiner Tochter verbringen, zählt das wirklich gar nichts? Bin ich wirklich dem good-will der Mutter ausgesetzt? Der Sachbearbeiterin ist das alles egal. Sie will „endlich ne Klärung, damit ihr nicht Untätigkeit auf der Akte nachgesagt wird“. MIR hingegen geht es um meine Tochter. Eine Einigung mit der Mutter ist leider aussichtlos; ohne den Unterhalt kann sie sich das Studium nicht leisten (ja ich weiß: der Unterhalt sollte für meine Tochter sein …).
Das alles klingt sicher sehr chaotisch; ich kämpfe seit über zwei Jahren mehr oder weniger heftig darum, mehr Zeit mit meiner Tochter verbringen zu dürfen. Aber offenbar ist das extrem schwer, obwohl die Mutter wünsch-Dir-was spielt.
Danke für Eure Zeit und für jede Anregung!
Vince.
