Frage zu 'Mietgegenstand' bei Auszug/Übernahme

Hallo liebe Expertinnen und Experten!

Hier eine neue Fallstudie, zu der mich eure Meinung interessiert.

A mietet eine Wohnung. Beim Einzug fällt im auf, dass die Decke in der Küche mit unglaublich hässlichen Styroporplatten verkleidet ist. Auskunft der Wohnungsverwaltung B: Das sei nunmal so. Zähneknirschend akzeptiert A diesen Mangel, da die Wohung sonst einwandfrei ist.

Fünf Jahre später möchte A gerne wieder ausziehen. Da die Zeit knapp ist, vereinbart er mit dem Nachmieter C, dass gegen die Überlassung einiger neuwertiger Möbel (Kühlschrank, Waschmaschine, etc.) die Renovierung von C übernommen wird. Im Vorabnahme-Protokoll seitens der Verwaltung B war vorgesehen: Wände weißen, Heizkörper reinigen.

Jetzt fand die eigentliche Übergabe der Wohnung statt. Dabei machte C die Verwaltung B darauf aufmerksam, dass die Decke in der Küche mangelhaft sei und er sie zwar in dem Zustand akzeptieren würde, selbst aber nicht für den Zustand verantwortlich gemacht werden möchte.

Daraufhin wendet sich die Verwaltung an A und verlangt eine komplette Renovierung der Decke, da diese nicht zum Mietgegenstand gehöre und daher verputzt und gestrichen übergeben werden müsse.

A ist überrascht, da es im ursprünglichen Übernahmeprotokoll zur Decke keinen Passus gibt und auch bei der Vorabnahme dort keine Probleme bestanden. Er betrachtet die Decke ganz klar als zum Mietgegenstand gehörig. Sonst hätte er sich ursprünglich auch keinesfalls darauf eingelassen.

B verweigert nun die Rückzahlung der Kaution und behält sich vor, bei evtl. höheren Renovierungskosten entsprechende Nachforderungen zu stellen.

Wer hat Recht? Was muss A tun, um ggf. seinen Standpunkt juristisch einwandfrei darzulegen?

Danke & Gruß

Fritze

Es wurde im Vertrag nicht festgehalten,das die Decke neu gemacht werden muß - nur Wände. Von daher muß Altmieter sein Geld erhalten,da Neumieter zusagte,die Wohnung zu renovieren.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

der Mieter hat aus meiner Sicht keinen Anspruch auf die Kaution und muss gegen sich sogar erhöhte Renovierungskosten gelten lassen.

A mietet eine Wohnung. Beim Einzug fällt im auf, dass die
Decke in der Küche mit unglaublich hässlichen Styroporplatten
verkleidet ist. Auskunft der Wohnungsverwaltung B: Das sei
nunmal so. Zähneknirschend akzeptiert A diesen Mangel, da die
Wohung sonst einwandfrei ist.

Der Zustand hätte im Übergabeprotokoll aufgenommen und soweit beschädigt, hätte dies auch vor Einzug im Übergabeprotokoll geklärt werden müssen. Der Mieter wird beweisen müssen, wenn er behauptet, er habe keine Schönheitsreparaturen an der Decke vorzunehmen, dass dies mit xyz mündlich vereinbart ist. Er wird Zeugen nennen müssen. Und er wird beweisen müssen, weshalb entgegen - davon gehe ich aus - der ausdrücklichen Hinweise, dass mündliche Nebenabreden der Schriftform bedürfen - zu keinem Zeitpunkt eine schriftliche Vereinbarung erfolgt ist.

Fünf Jahre später möchte A gerne wieder ausziehen. Da die Zeit
knapp ist, vereinbart er mit dem Nachmieter C, dass gegen die
Überlassung einiger neuwertiger Möbel (Kühlschrank,
Waschmaschine, etc.) die Renovierung von C übernommen wird. Im
Vorabnahme-Protokoll seitens der Verwaltung B war vorgesehen:
Wände weißen, Heizkörper reinigen.

Jetzt fand die eigentliche Übergabe der Wohnung statt. Dabei
machte C die Verwaltung B darauf aufmerksam, dass die Decke in
der Küche mangelhaft sei und er sie zwar in dem Zustand
akzeptieren würde, selbst aber nicht für den Zustand
verantwortlich gemacht werden möchte.

Daraufhin wendet sich die Verwaltung an A und verlangt eine
komplette Renovierung der Decke, da diese nicht zum
Mietgegenstand gehöre und daher verputzt und gestrichen
übergeben werden müsse.

Offenbar wurde auch schon von Mieter A die Decke vom Vormieter übernommen. Mieter A hätte bei Einzug verlangne müssen, so wie es jetzt Mieter B es verlangt, dass die Decke in Orndung gebracht wird.

A ist überrascht, da es im ursprünglichen Übernahmeprotokoll
zur Decke keinen Passus gibt und auch bei der Vorabnahme dort
keine Probleme bestanden. Er betrachtet die Decke ganz klar
als zum Mietgegenstand gehörig. Sonst hätte er sich
ursprünglich auch keinesfalls darauf eingelassen.

B verweigert nun die Rückzahlung der Kaution und behält sich
vor, bei evtl. höheren Renovierungskosten entsprechende
Nachforderungen zu stellen.

Wer hat Recht? Was muss A tun, um ggf. seinen Standpunkt
juristisch einwandfrei darzulegen?

Ich neige dazu, dem Unternehmen zu 90 % Recht zu geben. es sei denn, der Mieter A kann Beweise erbringen, dass alles nicht so bei Einzug vereinbart war, er auch keine Kenntnisse davon hatte, dass die Küche vom Vormieter ist, wie es heute ist.

Grüsse Günter

Hallo,

der Mieter hat aus meiner Sicht keinen Anspruch auf die
Kaution und muss gegen sich sogar erhöhte Renovierungskosten
gelten lassen.

Das verstehe ich nicht ganz …

A mietet eine Wohnung. Beim Einzug fällt im auf, dass die
Decke in der Küche mit unglaublich hässlichen Styroporplatten
verkleidet ist. Auskunft der Wohnungsverwaltung B: Das sei
nunmal so. Zähneknirschend akzeptiert A diesen Mangel, da die
Wohung sonst einwandfrei ist.

Der Zustand hätte im Übergabeprotokoll aufgenommen und soweit
beschädigt, hätte dies auch vor Einzug im Übergabeprotokoll
geklärt werden müssen.

A hat doch auf die Frage nach dem Zustand der Decke, die aufgrund der Styroporplatten nicht gestrichen werden kann, sondern nur komplett auseinandergenommen werden könnte, die Antwort bekommen: Die Decke gehört so.

Ist es nicht vielmehr so, dass ein außergewöhnlicher Zustand hätte vermerkt werden müssen (Decke wurde im beschädigten Zustand übernommen). Da dort aber kein Eintrag vorhanden ist, wurde die Decke eben als „normal so“ weitergeführt. Es handelt sich dabei nicht um eine Schönheitsreparatur, sondern um eine umfangreiche Renovierungsarbeit(!), da unter den Platten nicht verputzt ist. Das kann man doch wohl kaum einem Mieter aufbürden.

Der Mieter wird beweisen müssen, wenn
er behauptet, er habe keine Schönheitsreparaturen an der Decke
vorzunehmen, dass dies mit xyz mündlich vereinbart ist. Er
wird Zeugen nennen müssen.

Wie wäre es mit einer Mitbewohnerin, die zum selben Zeitpunkt eingezogen ist und den Vorgang so bestätigen kann?

Ich neige dazu, dem Unternehmen zu 90 % Recht zu geben. es sei
denn, der Mieter A kann Beweise erbringen, dass alles nicht so
bei Einzug vereinbart war, er auch keine Kenntnisse davon
hatte, dass die Küche vom Vormieter ist, wie es heute ist.

Danke.

Gruß

Fritze

Hallo,

der Mieter hat aus meiner Sicht keinen Anspruch auf die
Kaution und muss gegen sich sogar erhöhte Renovierungskosten
gelten lassen.

Das verstehe ich nicht ganz …

A mietet eine Wohnung. Beim Einzug fällt im auf, dass die
Decke in der Küche mit unglaublich hässlichen Styroporplatten
verkleidet ist. Auskunft der Wohnungsverwaltung B: Das sei
nunmal so. Zähneknirschend akzeptiert A diesen Mangel, da die
Wohung sonst einwandfrei ist.

Der Zustand hätte im Übergabeprotokoll aufgenommen und soweit
beschädigt, hätte dies auch vor Einzug im Übergabeprotokoll
geklärt werden müssen.

A hat doch auf die Frage nach dem Zustand der Decke, die
aufgrund der Styroporplatten nicht gestrichen werden kann,
sondern nur komplett auseinandergenommen werden könnte, die
Antwort bekommen: Die Decke gehört so.

Ist es nicht vielmehr so, dass ein außergewöhnlicher Zustand
hätte vermerkt werden müssen (Decke wurde im beschädigten
Zustand übernommen). Da dort aber kein Eintrag vorhanden ist,
wurde die Decke eben als „normal so“ weitergeführt. Es handelt
sich dabei nicht um eine Schönheitsreparatur, sondern um eine
umfangreiche Renovierungsarbeit(!), da unter den Platten nicht
verputzt ist. Das kann man doch wohl kaum einem Mieter
aufbürden.

Richtig, da dies nicht im Mietvertrag steht, wird der jetzige Mieter haften, wenn er nicht beweisen kann, dass bei der Übergabe bei Einzug eine entsprechende Zusage vorlag. Im Übrigen bei vielen Wohnungsbaugesellschaften eine übliche Strategie. Es wird solnage in einem Protokoll nichts aufgenommen und nicht reagiert bis ein einziger Mieter beanstandet, was er unterschreiben soll. Und dann wird der Vormieter haftbar gemacht.

Der Mieter wird beweisen müssen, wenn
er behauptet, er habe keine Schönheitsreparaturen an der Decke
vorzunehmen, dass dies mit xyz mündlich vereinbart ist. Er
wird Zeugen nennen müssen.

Wie wäre es mit einer Mitbewohnerin, die zum selben Zeitpunkt
eingezogen ist und den Vorgang so bestätigen kann?

Wenn sie bei der Übergabe Zeugin war wird es kaum Beweisprobleme geben. Es reicht allerdings nicht aus, wenn sie den Zustand gesehen hat. Sie muss bezeugen können, dass bei der Übergabe der Wohnung erklärt wird, dass das so richtig ist.

Ich neige dazu, dem Unternehmen zu 90 % Recht zu geben. es sei
denn, der Mieter A kann Beweise erbringen, dass alles nicht so
bei Einzug vereinbart war, er auch keine Kenntnisse davon
hatte, dass die Küche vom Vormieter ist, wie es heute ist.

Grüsse Günter

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Hallo Günter,
da gibt es meiner Meinung nach einen wichtigen Punkt.
Fritze sagt, die Decke unter den Styroporplatten wäre nicht verputzt.
Also sozusagen im jungfräulichen Rohbauzustand. Jeder Sachverständige
(im Notfall) würde doch hier erkennen können, das dies der Zustand seit
Bauerstellung ist und damit dem Mieter nicht angelastet werden kann.
Sehe ich das richtig?
Gruß
T-Bird

Hallo Günter,
da gibt es meiner Meinung nach einen wichtigen Punkt.
Fritze sagt, die Decke unter den Styroporplatten wäre nicht
verputzt.
Also sozusagen im jungfräulichen Rohbauzustand. Jeder
Sachverständige
(im Notfall) würde doch hier erkennen können, das dies der
Zustand seit
Bauerstellung ist und damit dem Mieter nicht angelastet werden
kann.
Sehe ich das richtig?
Gruß

Hallo,

das siehst Du durchaus richtig. Aber. Ich unterstelle nun mal ganz einfach, dass die Styrorporplatten bei einer Wohnungsgesellschaft nicht üblich sind sondern nachträglich diese Platten ein Mieter angebracht hat. Das Vorgehen der Hausverwaltung, die sich für nicht zuständig für die heutige Decke hält, deutet auf jeden Fall auf diese Sachlage hin. Unser Fragesteller hat sich - leider - trotzt der Hinweis dazu bisher nicht geäussert. Gerade aber auf diesen Umstand wird es ankommen.

Grüsse Günter

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Hallo Günter,
viel mir nur auf, ansonsten bin ich natürlich mit meinem Latein am
Ende. Du machst das schon.
Grüsse
T-Bird

Hallo,

das siehst Du durchaus richtig. Aber. Ich unterstelle nun mal
ganz einfach, dass die Styrorporplatten bei einer
Wohnungsgesellschaft nicht üblich sind sondern nachträglich
diese Platten ein Mieter angebracht hat. Das Vorgehen der
Hausverwaltung, die sich für nicht zuständig für die heutige
Decke hält, deutet auf jeden Fall auf diese Sachlage hin.
Unser Fragesteller hat sich - leider - trotzt der Hinweis dazu
bisher nicht geäussert. Gerade aber auf diesen Umstand wird es
ankommen.

Dann will ich mal versuchen, es noch klarer auszudrücken:

A (und eine im Mietvertrag gleichberectigt eingetragene Mitbewohnerin D die bisher aus Gründen der Vereinfachung nicht erwähnt wurde) haben selbige potthässliche nicht verputzte Styropordecke aus drei verschiedenen Sorten Platten recht wohl ebenfalls bereits beim Einzug bemängelt. Damals meinte die Wohnungsverwaltungsgesellschaft, es würde keinesfalls eine Renovierung stattfinden, weil diese zu aufwändig wäre, da die Decke nach der Entfernung nicht nur zu streichen, sondern sogar zu verputzen wäre. Ferner müsse dazu ein Gerüst aufgebaut werden, was die Nutzung der Küche für den Zeitraum der Arbeiten unmöglich machen würde etc. pp.

Hätten A und/oder D auch nur die geringste Chance gesehen, diese Platten loszuwerden, hätten sie sie ergriffen. Insbesondere hätten sie aber nie und nimmer die Renovierung auf eigene Kosten zu einem späteren Zeitüunkt akzeptiert. Die Möglichkeit, den Vormieter haften zu lassen, wurde mit keiner Silbe erwähnt. A und D hätten sonst ohne Zögern davon Gebrauch gemacht.

D ist vor einigen Jahren bereits ausgezogen, im Innenverhältnis wurde D von A schriftlich aus der Verantwortung für weitere Renovierungsarbeiten entlassen, im Gegenzu sollte A die gesamte Kaution bei endgültigem Auszug behalten dürfen.

Bei einer Vorbegutachtung der Wohnung hat die Verwaltung eine Mängelliste erstellt und A 2,5 Monate zuvor zukommen lassen. Dort wurde lediglich das Weißen der Wände sowie eine Reinigung der Heizkörper verlangt. Von einer Deckenrenovierung war keine Rede.

Erst am Termin der Übergabe an den Nachmieter, 2.5 Monate später, wird urplötzlich seitens der Verwaltung die Deckenrenovierung aus dem Hut gezaubert.

Da sich A und D vollkommen einig sind und beide bei der Vertragsunterzeichnung sowie der ursprünglichen Übergabe anwesend waren (beide haben das Protokoll unterschrieben), sollte die Beweislage eindeutig sein.

Dennoch ist es das Ziel von A, einer gerichtlichen Auseinandersetzung nach Möglichkeit aus dem Wege zu gehen und mit guten Argumenten gegenüber der Verwaltung eine Einigung zu erzielen.

Danke für die Erörterung des Falles!

Gruß

Fritze

Hallo,

ich möchte und aknn nicht deutlicher werden. Dieses Unternehmen arbeitet offenbar mit etwas merkwürdigen Methoden. Wenn sich beweisen lässt, dass es ein Wiederholungsfall ist, muss man wohl davon ausgehen, dass hier vorsätzlich nichts unternommen wird und mit etas merkwürdigen Methoden Wege gefunden wurden, die Mieter um die Kaution zu bringen, wobei, wenn der Vorgang so liget, dann ist hier durchaus auch möglicherweise zumindest der Tatverdacht der Nötigung vorhanden.

Offenkundig wird der Mieter dazuz gezwungen, die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens durch Verzicht auf die Kaution zu sichern. Ist er dazu nicht bereit, wird ihm gedroht mit weitergehenden Kosten. Hier ist dringend der Zusammenschluss - soweit bekannt - der bisherigen Mieter notwendig um den Beweis anzutreten, das dies Geschäftspraxis ist. Schätzungsweise wird sich damit eine Staatsanwaltschaft zu befassen haben. Anzuraten ist hier, einen Anwalt oder einen Mieterverein einzuschalten.

Grüsse Günter

das siehst Du durchaus richtig. Aber. Ich unterstelle nun mal
ganz einfach, dass die Styrorporplatten bei einer
Wohnungsgesellschaft nicht üblich sind sondern nachträglich
diese Platten ein Mieter angebracht hat. Das Vorgehen der
Hausverwaltung, die sich für nicht zuständig für die heutige
Decke hält, deutet auf jeden Fall auf diese Sachlage hin.
Unser Fragesteller hat sich - leider - trotzt der Hinweis dazu
bisher nicht geäussert. Gerade aber auf diesen Umstand wird es
ankommen.

Dann will ich mal versuchen, es noch klarer auszudrücken:

A (und eine im Mietvertrag gleichberectigt eingetragene
Mitbewohnerin D die bisher aus Gründen der Vereinfachung nicht
erwähnt wurde) haben selbige potthässliche nicht verputzte
Styropordecke aus drei verschiedenen Sorten Platten recht wohl
ebenfalls bereits beim Einzug bemängelt. Damals meinte die
Wohnungsverwaltungsgesellschaft, es würde keinesfalls eine
Renovierung stattfinden, weil diese zu aufwändig wäre, da die
Decke nach der Entfernung nicht nur zu streichen, sondern
sogar zu verputzen wäre. Ferner müsse dazu ein Gerüst
aufgebaut werden, was die Nutzung der Küche für den Zeitraum
der Arbeiten unmöglich machen würde etc. pp.

Hätten A und/oder D auch nur die geringste Chance gesehen,
diese Platten loszuwerden, hätten sie sie ergriffen.
Insbesondere hätten sie aber nie und nimmer die Renovierung
auf eigene Kosten zu einem späteren Zeitüunkt akzeptiert. Die
Möglichkeit, den Vormieter haften zu lassen, wurde mit keiner
Silbe erwähnt. A und D hätten sonst ohne Zögern davon Gebrauch
gemacht.

D ist vor einigen Jahren bereits ausgezogen, im
Innenverhältnis wurde D von A schriftlich aus der
Verantwortung für weitere Renovierungsarbeiten entlassen, im
Gegenzu sollte A die gesamte Kaution bei endgültigem Auszug
behalten dürfen.

Bei einer Vorbegutachtung der Wohnung hat die Verwaltung eine
Mängelliste erstellt und A 2,5 Monate zuvor zukommen lassen.
Dort wurde lediglich das Weißen der Wände sowie eine Reinigung
der Heizkörper verlangt. Von einer Deckenrenovierung war keine
Rede.

Erst am Termin der Übergabe an den Nachmieter, 2.5 Monate
später, wird urplötzlich seitens der Verwaltung die
Deckenrenovierung aus dem Hut gezaubert.

Da sich A und D vollkommen einig sind und beide bei der
Vertragsunterzeichnung sowie der ursprünglichen Übergabe
anwesend waren (beide haben das Protokoll unterschrieben),
sollte die Beweislage eindeutig sein.

Dennoch ist es das Ziel von A, einer gerichtlichen
Auseinandersetzung nach Möglichkeit aus dem Wege zu gehen und
mit guten Argumenten gegenüber der Verwaltung eine Einigung zu
erzielen.

Danke für die Erörterung des Falles!

Gruß

Fritze

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