Frage zu Mietrecht Renovierung

Hallo alle zusammen bin neu hier und habe gleich mal eine frage.

In meinem Mietvertrag steht eine Klausel

"Bei auszug ist die wohnung in einem einwandfreien zustand zu übergeben wie sie beim einzug war also nach möglichkeit frisch gestrichen "

Muß ich diese nun renovieren?

Danke schon mal für eine Antwort

Mit besten Grüßen

unter welcher nummer und welchem titel steht diese klausel?

was steht unter den bedingungen des AUSZUGS sonst noch?

hand auf’s herz: wie lange wart ihr drinne? seid ihr raucher. sieht es noch so schön aus, wie als ihr einzogt?

Hallo,guten Tag
„Einwandfreier Zustand“ sagt nicht aus ob nun gestrichen werden muss oder nicht. Eine Wohnung kann auch „einwandfrei“ sein wenn sie nicht frisch gestrichen ist.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo,
die Klausel ist zu allgemein gehalten. Es kommt darauf an, wie die Wohnung jetzt ist und wann die letzte Renovierung war. Am besten erst einmal den Vermieter fragen.

Gruß
Udo

Hallo noppi4ever,

es kommt auf den Zustand der Räumlichkeiten an. Starre Fristen (alle 2 Jahre, 3 Jahre etc.) gibt es seit langem nicht mehr.

Auch dass man bei Auszug streichen muss ist nicht rechtens.

Wie gesagt es kommt auf den Zustand an. Falls du vor einem halben Jahr eingezogen bist und die Wände keine Flecken etc. aufweisen und noch schön weis sind, brauchst du nicht streichen.

Wenn du natürlich schon 10 Jahre da gewohnt hast und nie was gemacht hast, müsstest du schon streichen.

Gruss

NEIN

diese Klauseln wurden vom BGH gekippt, weil diese den Mieter (der die neue Wohnung ja schon renovieren und einrichten muss, ungebührend benachteiligt.

Der Gesetzgeber legte die besenreine Reinigung verbindlich fest, egal was in Verträgen an unwirksamen Klauseln steht.

LG aus Berrnburg

Hallo noppi4ever,

es kommt auf den Zustand der Wohnung an. Sind die Wände ursprünglich in einer hellen Farbe gestrichen und noch ansehnlich, ist die Angelegenheit für Sie erledigt.

Grüße aus Göppingen
Volker Weiser

Wenn die Wohnung nach Auszug in einen ordnungsgemäßen Zustand ist nicht. Das heißt wenn der Mieter ohne renovieren zu müssen einziehen kann. Wer vor ca 1 Jahr renoviert hat und z.B. nicht in der Wohnung geraucht und nicht stark gekocht hat der dürfte damit keine Probleme haben. Das ist natürlich nur ein Beispiel.Bei einem normalen Gebrauch der Wohnung wird diese selbst nach 2 Jahren noch so aussehen wie beim Einzug.
Es liegt also an jedem selbst wie er sich in der Wohnung verhält. Das sollte natürlich keine Vorschrift sein, wie ich mich in einer Mietwohnung zu verhalten habe. Das muss schließlich jeder selbst entscheiden, denn es ist ja dann beim Auszug sein Geld was er investieren muss.

m.f.G.

rechtlich nein, moralisch ja (falls die Wohnung wirklich bein Einzug frisch gestrichen war)

Hallo,

so viel ich weiss muss man sie nur renovieren, wenn man länger als 3? Jahre darin gewohnt hat und sie renoviert übernommen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Leveque-Emden

nei mu

nein mußt du nicht, es sei denn du hast die verwahrlost und selbst dann ist das fraglich…

mfg.anita

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.

tut mir leid.