Hallo,guten Tag
„Einwandfreier Zustand“ sagt nicht aus ob nun gestrichen werden muss oder nicht. Eine Wohnung kann auch „einwandfrei“ sein wenn sie nicht frisch gestrichen ist.
mit freundlichen Grüßen a.g.
Hallo,
die Klausel ist zu allgemein gehalten. Es kommt darauf an, wie die Wohnung jetzt ist und wann die letzte Renovierung war. Am besten erst einmal den Vermieter fragen.
es kommt auf den Zustand der Räumlichkeiten an. Starre Fristen (alle 2 Jahre, 3 Jahre etc.) gibt es seit langem nicht mehr.
Auch dass man bei Auszug streichen muss ist nicht rechtens.
Wie gesagt es kommt auf den Zustand an. Falls du vor einem halben Jahr eingezogen bist und die Wände keine Flecken etc. aufweisen und noch schön weis sind, brauchst du nicht streichen.
Wenn du natürlich schon 10 Jahre da gewohnt hast und nie was gemacht hast, müsstest du schon streichen.
es kommt auf den Zustand der Wohnung an. Sind die Wände ursprünglich in einer hellen Farbe gestrichen und noch ansehnlich, ist die Angelegenheit für Sie erledigt.
Wenn die Wohnung nach Auszug in einen ordnungsgemäßen Zustand ist nicht. Das heißt wenn der Mieter ohne renovieren zu müssen einziehen kann. Wer vor ca 1 Jahr renoviert hat und z.B. nicht in der Wohnung geraucht und nicht stark gekocht hat der dürfte damit keine Probleme haben. Das ist natürlich nur ein Beispiel.Bei einem normalen Gebrauch der Wohnung wird diese selbst nach 2 Jahren noch so aussehen wie beim Einzug.
Es liegt also an jedem selbst wie er sich in der Wohnung verhält. Das sollte natürlich keine Vorschrift sein, wie ich mich in einer Mietwohnung zu verhalten habe. Das muss schließlich jeder selbst entscheiden, denn es ist ja dann beim Auszug sein Geld was er investieren muss.