Frage zu Mietrecht

Hallo zusammen…

ich habe eine Frage. Kündigungsbedingt muss hypothetisch eine Zweitwohnung aufgegeben werden.

Die Wohnung kostet 300,- Kaltmiete, 30,-Euro Nutzungspauschale der Einrichtung und 120,-Euro Nebenkosten. Die Wohnung wird in dem Fallbeispiel seit letztem Freitag nicht mehr genutzt und der ehemalige Nutzer ist nicht mehr in der Stadt.

Nun ist es ja so, dass der Mieter noch drei Monate die Miete bezahlen muss lt. geschlossenem Mietvertrag. Kann dieser allerdings die Kosten minimieren? Muss er die Nutzungspauschale bezahlen, obwohl er nichts mehr nutzt? Muss er die Nebenkosten in voller Höhe bezahlen? Kann der Mieter anderweitig die Kosten minimieren?

Vielen Dank für die Hinweise!

Hallo zusammen…

ich habe eine Frage. Kündigungsbedingt muss hypothetisch eine
Zweitwohnung aufgegeben werden.

Die Wohnung kostet 300,- Kaltmiete, 30,-Euro Nutzungspauschale
der Einrichtung und 120,-Euro Nebenkosten. Die Wohnung wird in
dem Fallbeispiel seit letztem Freitag nicht mehr genutzt und
der ehemalige Nutzer ist nicht mehr in der Stadt.

Nun ist es ja so, dass der Mieter noch drei Monate die Miete
bezahlen muss lt. geschlossenem Mietvertrag. Kann dieser
allerdings die Kosten minimieren? Muss er die
Nutzungspauschale bezahlen, obwohl er nichts mehr nutzt?

Der Mieter kann die Mietsache nutzen - oder ich den Luxus leisten, es nicht zu tun. Die vereinbarten Kosten hat er denoch zu entrichten, es sei denn der Vermieter verhindert die angemessene Nutzung der Wohnung, was hier aber nicht der Fall ist.

Muss
er die Nebenkosten in voller Höhe bezahlen?

Ja.

Kann der Mieter
anderweitig die Kosten minimieren?

Wenig Heizen und Warm- und Kaltwasser verbrauchen, das schlägt sich in geringeren Nebenkosten nieder.

Wolfgang D.

Vielen Dank für die Hinweise!

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für die Hilfe.

Hätte gerne den Fall etwas Mieterfreundlicher gelöst :wink: Aber anscheinend ist dies nicht möglich.

Viele Grüße!

-rico

Hallo

der Mieter könnte mit dem Vermieter sprechen ob man die Nebenkosten entfallen oder reduzieren kann. Verbrauchsabhängige Verbräuche fallen ja keine mehr an.

Gruß

Hallo Irene-Marie,

laut Fallbeschreibungen ist der Vermieter zu keinerlei Nebenabreden bereit, sodass die Nebenkosten dann erst nach der Abrechnung zurückerstattet werden…

Vielen Dank!

Hallo,
der Mieter könnte auch in Absprache mit dem Vermieter versuchen vor Ablauf der 3 Monate einen neuen Nachmieter zu finden…
Gruss Backs