Hi Tefan!
obwohl ich weiss, dass du Bescheid weisst, hier kurz der
Ursprung des missratenen Gesetzes:
Wie gesagt, schon klar, obschon offiziell die Kopie allgemein geächtet wurde/wird!
Die analoge Kopie ist seit Jahrzehnten kein Thema und
wird/wurde von der MI auch nicht als Beispiel herangezogen
(vielleicht weil sie sonst unglaubwürdig geworden wäre. Wie
gesagt: Analoge Kopien haben die MI weder ruiniert noch
geärgert).
Hmmm Also wir haben damals die Analogkopie durchaus als alternative zur CD gesehen! Schüler, wenig Geld…
Für den analogen Bereich gibt es keinen Kopierschutz
FALSCH! Nicht für Audio, aber für Video: MACROVISION!
Deswegen
kann es auch keinen „wirksamen“ geben. Der analoge Bereich
wird also vom Gesetzgeber bewusst ausgenommen, da er
ausschließlich von einem „wirksamen“ Kopierschutz spricht.
Das ist Unsinn, sorry! Digital/analog sind Übertragungsarten, Trasportmethoden, wenn Du so willst! Es gibt auch für digitales Audio keinen wirksamen Kopierschutz. S/P-DIF kennt nur das Copy-BIT, wie die CD, hier kann nicht von Kopierschutz oder der Möglichkeit des Kopierschutzes gesprochen werden. „Wirksam“ lassen wir dabei völlig außer acht. AES/EBU (quasi die „ProFi-Version“), MADI, TDIF oder ADAT kennen nicht mal diese Option, funktionieren daher GENAUSO wie analoge Audioverbindungen.
Fazit: Analoge und Digitale Audioverbindungen sind sich ebenbürdig, PUNKT! Was Du hier unter digital zusammenfasst ist das Rippen und eine digitales Kabel. Das sind grundverschiedene Dinge! Nur beim Rippen kann man aushebeln in dem von der MI besprochenem Sinn.
Also: Ein Hinweis auf einer CD „Diese CD darf nicht kopiert
werden“, reicht nicht aus.
Nein natürlich nicht, aber in der Praxis schon! Denn: Wenn ich eine CD einlege und merke nichts von Kopierschutz (Verfahren zu schlecht, LINUX auf dem PC…) jedoch aber ein Hinweis auf der CD ist, gillt diese nach Gesetzeslage als Geschützt! So lese ich das in diversen Veröffentlichungen von Juristen, und komme bei der Lektüre des UrHG zu diesem Schluss (http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html ). Übrigens: Das UrHG ist inkonsequent und quasi-„legalisiert“ die Kopien im privaten Sektor gleich wieder, OH JE! ABER was im UrHG nicht geklärt ist: Wenn ich auf eine Kassette oder eine DAT (ist zwar digital, aber ein Kopierschutz ist hier unmöglich) schreibe „Koperigeschützt“, würden besagte Regelungen in Kraft treten… SEHR schwammig! Also: Ein „Verbot“ reicht quasi schon, tolles Gesetzt!
]…]„Das Kopieren einer (Musik-)CD ist dann
verboten, wenn der Rechteverwerter dies untersagt. Ein
dementsprechender Hinweis muss deutlich lesbar auf der CD
sein“ […]
Von CD, MC oder DVD ist im UrHG gar nicht die Rede!
Der Gesetzgeber hat das aber nicht gewollt.
Aha, Du warst dabei!
Da
die digitale Kopie vom GG aber nicht grundsätzlich verboten
wird, sondern sich nur auf die CDs bezieht, die die MI auch
kopiergeschützt sehen will, nimmt der GG diese in die Pflicht,
um sicherzustellen, dass der Verbraucher auch „merkt“, dass er
nicht kopieren darf.
Lieber TEFAN. Man merkt das Du da einiges nicht richtig verstanden hast. Das Wort CD wird im UrHG nicht genannt, zumindest nicht in dem Kontext!
Um es mit deinem Beispiel zu verbinden: Es reicht nicht aus,
dass an einem breiten (digitalen) Eingang eines Parks ein
Schild steht „Das Tor zum Park ist abgeschlossen“. Es muss
nämlich
- Ein Tor da sein und
- dieses muss auch tatsächlich abgeschlossen sein.
Das geht IMHO (und nicht nur nach meiner Meinung, such mal hier im Archiv) aus dem UrHG SO nicht hervor!
Ausserdem muss dieses Tor „wirksam“ sein: Niemand darf aus
Versehen durchgehen können.
Ja, und das trifft auf die CD nicht zu, hast Du mein Posting wirklich gelesen? Eine Audio-CD mit Kopierschutz gibt es nicht! Das sind alles NIcht Audio-CDs! Und mit Linux oder einigen legal erhältlichen Programmen merkst Du von dem Schutz GAR nichts, es geht einfach; man kann einfach durch das TOR gehen!!
Diesen Eingang gibt es schon seit Jahrzehnten, und der
Gesetzgeber hat die Benutzung desselben (bewusst) nicht
verboten. Und: Er war sich sehr wohl im Klaren, das dort
niemand ein Tor hinsetzt.
Das ist einzig und alleine Deine Interpretation! Das UrHG sagt das nicht! Da wird von jedweder Umgehung gesprochen! Sorry, Tefan ich gewinne den Eindruck, Du hast Dich mit dem Thema Gedanklich und Fachlich nicht so 100%ig außeinandergesetzt!
Sei mir nicht böse: Eine Diskussion über „Kopie oder Clone“
oder ob ein „CD-Haus“ nur eine Zufahrt hat oder haben sollte,
kann und will ich nicht führen.
Sorry, wenn Du es nicht kannst (warum auch immer), dann schreib einfach nicht 
Und: Eine Strecke kann
durchaus für Motorräder gesperrt sein und für Autos nicht,
dafür gibts sogar ein Verkehrszeichen.
Stimmt, ich habe mich unklar ausgedrückt, stimmt, ich dachte da speziell an Autobahnen, die sind nicht generell für das eine tabu…
Verstehe mich bitte
recht: Ich kann dein Gedankenexperiment nachvollziehen, halte
es aber in unserem Fall für nicht passend.
Off Topic sind wir schon lange, müssen aufpassen, dass der MOD nicht meckert (ach bin ja ich; mist 
Übrigens: Dass du
[…]
für naiv hältst, steht dir zu. Da stecken zwar geballte 45
Jahre Lebenserfahrung drin, darf aber gerne von jedem
abgeleht werden ;o)
Tefan, das ist unsachlich und unnötig. So Sprüche wie „ich habe aber 45 Jahre Lebenserfahrung und bin so kompetent“… naja!
Aber ich setze noch einen drauf: M.E. ziehen nicht nur
Juristen, […]Ich konnte also gar nicht
anders entscheiden!").
??? Versteh ich jetzt nicht!
Lass uns bei bedarf per Mail weitermachen, dass iwr dzu off Topic 
Liebe Grüße vom
Florian