Frage zu Nebenerwerb bei Arbeitslosigkeit

Guten Tag,

ein Arbeitsloser darf im Nebenerwerb (angemeldet beim Arbeitsamt) bis zu 165 bei

Guten Abend,

es ist nahezu unerheblich, was er arbeiten würde.

Entscheidend ist, dass er trotzdem zur Vermittlung und Arbeitsaufnahme bereit steht…

Der Steuerfachgehilfe, der lediglich freitags und samstags abends bei seiner Frau in deren Bierbude auf Schützenfesten aushilft hat dann sicherlich keine Probleme…
…während es bei einer täglichen Tätigkeit von 11-13 Uhr im Mittagsgeschäft der Imbissbutze seiner Frau sicher schon problematisch werden könnte…

Gruß
MG

Hallo, …während es bei einer täglichen Tätigkeit von 11-13 Uhr im
Mittagsgeschäft der Imbissbutze seiner Frau sicher schon
problematisch werden könnte…
Rechtsquelle? Es wurde doch gefragt: „bei Arbeitslosigkeit“ und vermutlich mit Bezug von Alg und nicht, ob jemand seine Vermittlungsbereitschaft dadurch einschränkt.

Gruß
Otto