Frage zu Nebenjob bei Vollzeittätigkeit

Hallo,

ich arbeite Vollzeit (40 Stunden/1950 Brutto)und suche momentan nach einem Nebenjob.
Nun kenne ich mich in diesem Feld der diversen Möglichkeiten so gar nicht aus und hoffe hier auf Hilfe.

Der Arbeitgeber hat mir einen eventuellen Nebenjob schon bewilligt.

Viele Anbieter verlangen einen Gewerbeschein bzw. eine Steuernummer darum erkundige ich mich schonmal.

Nun die Fragen.
Ich bin noch nicht sicher ob ich weniger oder mehr als 400 Euro im Monat verdienen würde, also wäre es vorteilhaft wenn für beide Fälle geantwortet würde.

1.1.Angenommen ich würde ein Gewerbe anmelden und unter 400 Euro verdienen, wo und wie müsste dies erfolgen? Was wäre zu beachten? Da würde ich doch eine Steuernummer für das Gewerbe erhalten? Lohnt sich solch eine Anmeldung?

1.2.Angenommen ich würde ein Gewerbe anmelden und über 400 Euro verdienen, wo und wie müsste dies erfolgen? Was wäre zu beachten? Da würde ich doch eine Steuernummer für das Gewerbe erhalten? Lohnt sich solch eine Anmeldung?

  1. Angenommen ich beantrage eine 2. Steuerkarte, da würden sich doch nur Beträge über 400 Euro lohnen? Da unter 400 Euro als Minijob gilt und steuerfrei ist (sprich wenn die Firma aber eine Steuernummer verlangt, könnte ich dort nicht anfangen?)
    Eine Versteuerung wäre dann mit Klasse 6, lohnt sich sowas? Gibt es noch etwas zu beachten?

  2. Was wäre wenn ich mehrere Nebenjobs annehmen würde?

  3. Gäbe es noch eine Option bei Anbietern, die Gewerbeschein oder Steuernummer verlangen, zu arbeiten auch wenn man diese Voraussetzungen nicht besitzt?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

ich bin seit Jahren im Network selbstständig und habe es keine Minute bereut, seinen Verdienst kann man selber bestimmenund durch die Anmeldung als Kleinunternehmerin kann man viele Dinge die zum Geschäft gehören, z. B. Gastgeschenke, Büromaterial, Präsentationsmaterial: Nüsse, Getränke, Chips usw.
In unserem Netwok haben wir ein Buchhaltungsbüro das alles erledigt für einen keinen Obulus.

Mehrere 400 Euro Nebenjobs dürfen die gesamten 400 Euro nicht übersteigen denn sonst gibt es Ärger mit den jeweiligen Arbeitgebern.

Gewerbe gibt es auf dem Gewerbeamt und die Steuernummer schickt das Finanzamt mit einem kleine Fragebogen den man mit Hilfe der Buchhaltung ausfüllen sollte da ein falsches Häckchen nicht zuückgenommen werden kann.

Wenn Sie mit Ihrem Gewerbe mehr verdienen als 400 Euro wird das ganz normal versteuert auch da hilft die Buchhaltung denn es ändert sich vieles.

Es gibt meines Wissens eine Probezeit von ca. 3 Monate ( in meinem Network) da kann man durchstarten und dann nachträglich anmelden, kann aber auch jede Gemeined oder Stadt wieder eigenständig händeln

Haben Sie schon was im Auge Sie können sich gerne auch in meinem Network umsehen. Ich biete allen Geschäftspartnern Unterstützung in offenen Fragen per Telefon und Weiterbildung, Schulung und einen tollen Rückhalt vom Team.
Ich schicke gerne Infomaterial per Post oder schlage einen persönlichen Termin bei einer Tasse Kaffee vor.

Ich hoffe ich konnte helfen.
Gruß
Maunzer

ich arbeite Vollzeit (40 Stunden/1950 Brutto)und suche
momentan nach einem Nebenjob.
Nun kenne ich mich in diesem Feld der diversen Möglichkeiten
so gar nicht aus und hoffe hier auf Hilfe.

Der Arbeitgeber hat mir einen eventuellen Nebenjob schon
bewilligt.

Viele Anbieter verlangen einen Gewerbeschein bzw. eine
Steuernummer darum erkundige ich mich schonmal.

Nun die Fragen.
Ich bin noch nicht sicher ob ich weniger oder mehr als 400
Euro im Monat verdienen würde, also wäre es vorteilhaft wenn
für beide Fälle geantwortet würde.

1.1.Angenommen ich würde ein Gewerbe anmelden und unter 400
Euro verdienen, wo und wie müsste dies erfolgen? Was wäre zu
beachten? Da würde ich doch eine Steuernummer für das Gewerbe
erhalten? Lohnt sich solch eine Anmeldung?

1.2.Angenommen ich würde ein Gewerbe anmelden und über 400
Euro verdienen, wo und wie müsste dies erfolgen? Was wäre zu
beachten? Da würde ich doch eine Steuernummer für das Gewerbe
erhalten? Lohnt sich solch eine Anmeldung?

  1. Angenommen ich beantrage eine 2. Steuerkarte, da würden
    sich doch nur Beträge über 400 Euro lohnen? Da unter 400 Euro
    als Minijob gilt und steuerfrei ist (sprich wenn die Firma
    aber eine Steuernummer verlangt, könnte ich dort nicht
    anfangen?)
    Eine Versteuerung wäre dann mit Klasse 6, lohnt sich sowas?
    Gibt es noch etwas zu beachten?

  2. Was wäre wenn ich mehrere Nebenjobs annehmen würde?

  3. Gäbe es noch eine Option bei Anbietern, die Gewerbeschein
    oder Steuernummer verlangen, zu arbeiten auch wenn man diese
    Voraussetzungen nicht besitzt?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

ich arbeite Vollzeit (40 Stunden/1950 Brutto)und suche
momentan nach einem Nebenjob.
Nun kenne ich mich in diesem Feld der diversen Möglichkeiten
so gar nicht aus und hoffe hier auf Hilfe.

Der Arbeitgeber hat mir einen eventuellen Nebenjob schon
bewilligt.

Viele Anbieter verlangen einen Gewerbeschein bzw. eine
Steuernummer darum erkundige ich mich schonmal.

Nun die Fragen.
Ich bin noch nicht sicher ob ich weniger oder mehr als 400
Euro im Monat verdienen würde, also wäre es vorteilhaft wenn
für beide Fälle geantwortet würde.

1.1.Angenommen ich würde ein Gewerbe anmelden und unter 400
Euro verdienen, wo und wie müsste dies erfolgen? Was wäre zu
beachten? Da würde ich doch eine Steuernummer für das Gewerbe
erhalten? Lohnt sich solch eine Anmeldung?

1.2.Angenommen ich würde ein Gewerbe anmelden und über 400
Euro verdienen, wo und wie müsste dies erfolgen? Was wäre zu
beachten? Da würde ich doch eine Steuernummer für das Gewerbe
erhalten? Lohnt sich solch eine Anmeldung?

Bei einer Gewerbeanmeldung sind soweit ich weiss andere Grenzwerte gefragt, hier würde ich beim Finanzamt nachfragen, dass hat rein gar nicht mit 400,00 EURO Job zu tun, sondern mit der Grenze „Kleinunternehmer“, wo man keine MwSt. abführen muss.

  1. Angenommen ich beantrage eine 2. Steuerkarte, da würden
    sich doch nur Beträge über 400 Euro lohnen? Da unter 400 Euro
    als Minijob gilt und steuerfrei ist (sprich wenn die Firma
    aber eine Steuernummer verlangt, könnte ich dort nicht
    anfangen?)
    Eine Versteuerung wäre dann mit Klasse 6, lohnt sich sowas?
    Gibt es noch etwas zu beachten?

  2. Was wäre wenn ich mehrere Nebenjobs annehmen würde?

  3. Gäbe es noch eine Option bei Anbietern, die Gewerbeschein
    oder Steuernummer verlangen, zu arbeiten auch wenn man diese
    Voraussetzungen nicht besitzt?

'Also prinzipell sind 1 x 400,00 EURO steuerfrei, dazu braucht man keine 2. Lstk. sondern muss evtl. für den AG einen Beleg ausfüllen, dass dies der einzige Nebenjob ist. Oder man rechnet wirklich mti der Lstk, 6 die weitern Jobs ab, ist aber für dich sowie für den Arbeitgeber sehr kostenaufwendig, deshalb machen es die meisten nicht.

Man darf einmal 400,00 EURO steuerfrei hinzuverdienen ob man das nun bei Arbeitgeber A macht, oder bei Arbeigeber A mit 200,00 und bei Arbeitgeber B mit 200,00 ist dabei egal.

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,
ich denke am einfachsten und unproblematischisten ist ein Minijob auf 400,00 EUR Basis. Die kannst du ohne Lohnsteuerkarte und ohne Abzüge dazu verdienen zum sozailversicherungspflichtigen Vollzeitjob. Und wenn dir dein jetztiger Arbeitgeber die Nebentätigkeit genehmigt hat, gar kein Problem. Alles andere ist meines Erachtens zu aufwendig. Mit einer Gewerbeanmeldung entstehen u.U. weitere Kosten (Beiträge, Geühren, Versicherungen) und dann wird es gleich bei der Steuererklärung wieder schwieriger (Gewinn/Verlust muss ermittelt werden), sodass du sicher einen Steuerberater brauchst. Ich würde es mit einem 400,00 EUR Minijob versuchen, da gehts du gar kein Risiko ein und kannst direkt starten und Geld dazu verdienen. Viel Erfolg !

Hallo Katja,

Herzlichen Glückwunsch erst einmal, da Sie etwas mehr vom Leben erwarten.

Also ich Empfehle eine „Selbständigkeit auf Nebenerwerb“ anzumelden vorerst. Dies beinhaltet, dass sie keine Privatversicherung brauche (360-380€/Monat) aber Sie dürfen nicht länger wie 15 Stunden / Woche arbeit für die Selbständigkeit. Dann darf für die Krankenkasse nicht über 345€ Netto erwirtschaftet werden. Netto bedeutet, alle Abzüge wie Büro, Telefon & DSL werden vorher anteilig abgerechnet. Es kann also gerne auch 1000.-€ Brutto sein, wenn man dann genug abziehen kann. Für das Finanzamt gibt man später nur an wieviel aus Selbständiger Tätigkeit verdient wurde und die Abzüge nicht vergessen. Solange Sie unter 17.500.- € Brutto liegen müssen Sie auch keine Umsatzsteuer zahlen, Sie gelten als Kleinstgewerbe. Sie dürfen aber dann auch keine berrechnen, also kommt es auf den Nebenjob an. Ich gehe davon aus, dass es Provisions abhängige Tätigkeit sein wird oder?

Wenn Sie mehr wissen wollen, melden Sie sich bei mir.
Übrigens eröffen ich zum 10.10.10 ein Reiseportal unter www.my-shop-suite.de, bei dem Sie als Berater mitverdienen können, auch hier bitte melden wenn Interesse vorhanden sein sollte!

Gruß Frank Winkler

normal als nebenjob reicht eine 2.lohnsteuerkarte egal ob bis 400 oder mehr,da der,die Arbeitgeber eine moantliche gehaltsbescheinigung aushändigen müssen.Solltest du mehrere Jobs in der gleichen Tätigkeiten ausführen,würde ich dir empfehlen,einen Gewerbeschein zu beantragen,da du hier auf rechnung arbeitest( mehrwetssteuerabgabe)solltest du dich bei deinem Finanzamt erkundigen,wie weit hier die Freibeträge sind.Hoffe Dir ein bisschen geholfen zu haben.Lg Klaus

Liebe Pusteblume,

Es ist uninteressant, ob Du weniger oder mehr als 400 € bei einer Nebentätigkeit mit Gewerbeschein verdienst.
Dein Verdienst errechnet sich aus der Differenz von Einnahmen und Ausgaben (Gewinn-und Verlustrechnung). Wenn Dein Jahresumsatz 17.500 € nicht übersteigt, brauchst Du auch keine Umsatzsteuererklärung machen (Kleinunternehmerregelung). Anmaelden muß Du Dein Gewerbe bei der zuständigen Gemeinde (ca. 15-25 €).
Das Nebengewerbe hat gegenüber dem Nebenjob als Geringverdiener (400 € Job)den Vorteil, dass Du Dir Deine Zeit selber einteilen kannst und somit Deinen Hauptjob nicht in Gefahr ist. (400-Euro-Jobs würde bei Dir mit Lohnsteuerklasse 6 laufen - erhältst Du in Deiner Gemeinde).

Bei Jobs im Nebengewerbe aufpassen, Lizenzgebühren nur auf Pfandbasis, also wenn Du nicht mehr willst, bekommst Du Dein Geld zurück. Kaufe nur Sachen, die Du auch selber nutzen würdest mit Rückgabegarantie.

Bei nährem Interesse kann ich Dir konkretere Infos geben.

[email protected]

Hallo Katja,
danke Dir für Vertrauen, aber, leider, kann ich Dir nicht helfen. 100% bin mir nicht sicher und mit Halbwissen möchte Dich nicht trösten.Aber sehr gut machst, dass so gründlich alles nachfragst. Vielleicht versuch Finanzamt anrufen? Mir war nur interessant, was für Nebenjobs Du findest, in welcher Branche, dass von Dir Gewerbeschein unbedingt verlangen? Die Steuernummer Du hast auch als natürliche Person, wenn die Steuererklärung machst.
Tut mir leid, dass ich nicht helfen konnte. Wünsche Dir viel Glück.
Rima

Ich hätte auch eine Frage…
Ich bin examinierte Altenpflegerin und arbeite 40h in der Woche und verdiene Brutto 2400€.
Ich würde gerne nebenbei noch einen 400€ Job in einem ambulanten Dienst machen, jetzt besteht die Frage muss ich dies versteuern oder muss ich dafür noch irgendetwas anmelden oder bekomme ich die 400€ dann direkt so ohne das von meinem Vollzeitjob mehr abgezogen wird?
Es wäre super lieb wenn ihr mir helfen würdet