vielen dank
vielen Dank für die Antwort
Die Kosten für den Zaun können nicht umgelegt werden. Das sind Investitionskosten.
Die Kosten einer Grundüberholung des Gartens sind ebenfalls keine Betriebskosten, sondern Instandsetzungskosten. Sie können nicht auf die Mieter umgelegt werden.
MfG
Stefan Pfeiffer
vielen dank für die Antwort. Andere haben ähnliches gesagt, wie Sie und ich werde meinen Vermieter darauf ansprechen. danke
Sehr geehrter Herr Huber,
diese Frage lässt sich in diesem Forum leider nicht ohne Weiteres beantworten. Der Mieterverein oder ein RA Fachrichtung Mietrecht sollte sich hiermit auseinandersetzen.
Beste Grüße
Sun
Hallo, Georg Huber
durch meine Erkrankung an Leukämie kann ich zu meinem Bedauern Deine Frage nicht beantworten. Ich bitte Dich, Verständnis dafür zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Willi
ich gehe davon aus, dass Sie im Moment mit Fragen zu
Nebenkostenabrechnungeb bombardiert werden. Ich bitte Sie
dennoch um eine Minute, da ich im Internet keine eindeutige
und klare Antwort auf meine Frage gefunden habe. Ich fasse
mich kurz:
- Ich wohne in einem Haus mit 16 Parteien (3 Reihenhäuser).
Es wurde letztes Jahr im Garten die Abgrenzung erneuert. Ein
neues Tor, Metallabgrenzung zum Wald etc. Eine Art ZaunDarf dies wirklich auf den Mieter umgelegt werden?
2.Der Vorgarten wurde komplett erneuert. Alte Pflanzen raus,
neue rein. Auch hier die Frage: Darf dies umgelegt werden?
Ich habe im Internet mal ein JA, mal ein Nein gefunden, mal
ein „Abhängig ob die alten Pflanzen tod waren“Sie waren übrigens nicht tod.
Es wäre sehr nett, wenn Sie mir auf die beiden Fragen eine
Antwort geben können. Ich habe keine klare Antwort finden
könnenVielen Dank
Eine schöne Zeit
Georg Huber