Frage zu Nebenverdienstbescheinigung

Hallo

Ich habe drei Mitarbeiter, die sich alle ein paar Euros nebenbei bei mir verdienen.
Alle bekommen Harz IV vom gleichen Amt. Trotzdem unterscheiden sich die erlaubten Zusatzverdienste.
Bei zweien sind es 160 Euro (1x verheiratet und vier Kinder, - und 1x ledig) und beim dritten angeblich nur 100 €.( Verheiratet und zwei Kinder)
Kann es so sein, oder ist jemand falsch informiert.
Die Einkommensbescheinigungen sind auf der Frontseite gleich. Nur auf die mit den max. 100 Euros, sind auf der Rückseite des Formulars, noch weitere Angaben zu machen.

Das Formular nennt sich :Zusatzblatt 2.2 / Einkommensbescheinigung – Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgelts.

Meine Fragen. Kann es sein, das es für Harz Empfänger, verschiedene Nebenverdienstbeträge gibt, die sie behalten dürfen. Oder hat ein Mitarbeiter beim Arbeitsamt eine falsche Info herausgegeben.

Sollte ich lieber selber zum Amt gehen und mir sagen lassen, wie der max. Betrag ist. Außerdem würde ich mir gerne zeigen lassen, was alles auf das Formular muß? Damit meine Jungs keine Probleme bekommen.

Aller Anfang ist schwer und irgendwie blicke ich nicht wirklich durch.

Gruß Nino

Hallo

Ganz kurz:

Arbeitslosengeld/I Empfänger dürfen 160 Euro mtl. dazu verdienen, bzw. behalten - max. 14,5 Std in der Woche.

Arbeitslosengeld/II Empfänger (Harz IV) dürfen mtl. 100 Euro dazu verdienen, bzw. behalten - unbegrenzte Stunden.

Gruß Nino